EU-Kommission: Vorschlag zu EU-Datengesetz

Mit dem “Data Act” legt die EU-Kommission einen Vorschlag vor, um Zugriff und Nutzung der in den Wirtschaftssektoren der EU erzeugten Daten zu regulieren. Im Kern geht es dabei um die Frage, wer unter welchen Bedingungen aus Daten Wert schöpfen kann. 

Der am 23. Februar 2022 veröffentlichte Gesetzesvorschlag ist Teil der Datenstrategie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020. Das Datengesetz ist nach dem Daten-Governance-Gesetz die zweite Gesetzgebungsinitiative der Kommission. Es soll für eine faire und innovative Datenwirtschaft sorgen. Ausgangspunkt für die Neuregelung ist die kontinuierliche Zunahme der Datenmenge in der EU, deren Potenzial nach Ansicht der Kommission nicht ausgeschöpft werde. Durch die Weiterverwendung von Daten solle die Wirtschaftsleistung der EU gesteigert werden.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll Nutzer:innen sogenannter vernetzter Geräte (z.B. selbstfahrende Autos, Smart-Home-Anwendungen, automatisierte Produktion in der Industrie) künftig Zugang zu den von ihren Geräten erzeugten Daten ermöglicht werden. Beispiel: Wo früher nur Hersteller:innen auf die Gerätedaten zugreifen konnten, hatten Nutzer:innen bei einer notwendigen Reparatur keine andere Wahl, als die Hersteller:in zu beauftragen. In Zukunft soll es durch den Datenzugang für Nutzer:innen dann möglich sein, einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen, der günstiger oder besser ist. Vorgesehen sind zudem neue Vorgaben, nach denen Kund:innen einfacher zwischen Cloud-Datenverarbeitungsdiensten wechseln können. Eingeführt werden sollen nach dem Wunsch der Kommission auch Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen.

Mit dem „Data Act“ soll gleichzeitig ein Anreizsystem für die Hersteller:innen vernetzter Geräte geschaffen werden, in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren. Durch die Weitergabe von Daten könnten entstehende Kosten gedeckt werden. Hersteller:innen müssten gleichzeitig ausschließen können, dass von ihnen bereitgestellte Daten von Dritten dazu verwendet werden, um damit in direkten Wettbewerb zu ihrem Produkt zu treten. Auch kleinere und mittlere Unternehmen werden in den Blick genommen. Sie sollen durch das Gesetz insbesondere vor missbräuchlichen Vertragsgestaltungen geschützt werden und eine ausgewogene Verhandlungsmacht behalten.  

Das EU-Datengesetz sieht außerdem Mittel vor, die Behörden unter besonderen Umständen den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus dem Privatsektor ermöglichen. Staatliche Stellen sollen bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden auf diese Daten zugreifen können, sofern sie nicht anderweitig verfügbar sind.

Quellen

Europäische Kommission, Datengesetz: Kommission schlägt Maßnahmen für eine faire und innovative Datenwirtschaft vor, Pressemitteilung vom 23.02.2022, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1113

Heise online, EU-Datengesetz: „Großer Wurf“, aber auch ein Drahtseilakt, Meldung vom 24.02.2022, abrufbar unter: https://www.heise.de/news/EU-Datengesetz-Grosser-Wurf-aber-auch-ein-Drahtseilakt-6525939.html

EU-Kommission: Vorschlag zu EU-Datengesetz

Mit dem “Data Act” legt die EU-Kommission einen Vorschlag vor, um Zugriff und Nutzung der in den Wirtschaftssektoren der EU erzeugten Daten zu regulieren. Im Kern geht es dabei um die Frage, wer unter welchen Bedingungen aus Daten Wert schöpfen kann. 

Der am 23. Februar 2022 veröffentlichte Gesetzesvorschlag ist Teil der Datenstrategie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020. Das Datengesetz ist nach dem Daten-Governance-Gesetz die zweite Gesetzgebungsinitiative der Kommission. Es soll für eine faire und innovative Datenwirtschaft sorgen. Ausgangspunkt für die Neuregelung ist die kontinuierliche Zunahme der Datenmenge in der EU, deren Potenzial nach Ansicht der Kommission nicht ausgeschöpft werde. Durch die Weiterverwendung von Daten solle die Wirtschaftsleistung der EU gesteigert werden.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll Nutzer:innen sogenannter vernetzter Geräte (z.B. selbstfahrende Autos, Smart-Home-Anwendungen, automatisierte Produktion in der Industrie) künftig Zugang zu den von ihren Geräten erzeugten Daten ermöglicht werden. Beispiel: Wo früher nur Hersteller:innen auf die Gerätedaten zugreifen konnten, hatten Nutzer:innen bei einer notwendigen Reparatur keine andere Wahl, als die Hersteller:in zu beauftragen. In Zukunft soll es durch den Datenzugang für Nutzer:innen dann möglich sein, einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen, der günstiger oder besser ist. Vorgesehen sind zudem neue Vorgaben, nach denen Kund:innen einfacher zwischen Cloud-Datenverarbeitungsdiensten wechseln können. Eingeführt werden sollen nach dem Wunsch der Kommission auch Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen.

Mit dem „Data Act“ soll gleichzeitig ein Anreizsystem für die Hersteller:innen vernetzter Geräte geschaffen werden, in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren. Durch die Weitergabe von Daten könnten entstehende Kosten gedeckt werden. Hersteller:innen müssten gleichzeitig ausschließen können, dass von ihnen bereitgestellte Daten von Dritten dazu verwendet werden, um damit in direkten Wettbewerb zu ihrem Produkt zu treten. Auch kleinere und mittlere Unternehmen werden in den Blick genommen. Sie sollen durch das Gesetz insbesondere vor missbräuchlichen Vertragsgestaltungen geschützt werden und eine ausgewogene Verhandlungsmacht behalten.  

Das EU-Datengesetz sieht außerdem Mittel vor, die Behörden unter besonderen Umständen den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus dem Privatsektor ermöglichen. Staatliche Stellen sollen bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden auf diese Daten zugreifen können, sofern sie nicht anderweitig verfügbar sind.

Quellen

Europäische Kommission, Datengesetz: Kommission schlägt Maßnahmen für eine faire und innovative Datenwirtschaft vor, Pressemitteilung vom 23.02.2022, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1113

Heise online, EU-Datengesetz: „Großer Wurf“, aber auch ein Drahtseilakt, Meldung vom 24.02.2022, abrufbar unter: https://www.heise.de/news/EU-Datengesetz-Grosser-Wurf-aber-auch-ein-Drahtseilakt-6525939.html

EU-Kommission: Vorschlag zu EU-Datengesetz

Mit dem “Data Act” legt die EU-Kommission einen Vorschlag vor, um Zugriff und Nutzung der in den Wirtschaftssektoren der EU erzeugten Daten zu regulieren. Im Kern geht es dabei um die Frage, wer unter welchen Bedingungen aus Daten Wert schöpfen kann. 

Der am 23. Februar 2022 veröffentlichte Gesetzesvorschlag ist Teil der Datenstrategie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020. Das Datengesetz ist nach dem Daten-Governance-Gesetz die zweite Gesetzgebungsinitiative der Kommission. Es soll für eine faire und innovative Datenwirtschaft sorgen. Ausgangspunkt für die Neuregelung ist die kontinuierliche Zunahme der Datenmenge in der EU, deren Potenzial nach Ansicht der Kommission nicht ausgeschöpft werde. Durch die Weiterverwendung von Daten solle die Wirtschaftsleistung der EU gesteigert werden.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll Nutzer:innen sogenannter vernetzter Geräte (z.B. selbstfahrende Autos, Smart-Home-Anwendungen, automatisierte Produktion in der Industrie) künftig Zugang zu den von ihren Geräten erzeugten Daten ermöglicht werden. Beispiel: Wo früher nur Hersteller:innen auf die Gerätedaten zugreifen konnten, hatten Nutzer:innen bei einer notwendigen Reparatur keine andere Wahl, als die Hersteller:in zu beauftragen. In Zukunft soll es durch den Datenzugang für Nutzer:innen dann möglich sein, einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen, der günstiger oder besser ist. Vorgesehen sind zudem neue Vorgaben, nach denen Kund:innen einfacher zwischen Cloud-Datenverarbeitungsdiensten wechseln können. Eingeführt werden sollen nach dem Wunsch der Kommission auch Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen.

Mit dem „Data Act“ soll gleichzeitig ein Anreizsystem für die Hersteller:innen vernetzter Geräte geschaffen werden, in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren. Durch die Weitergabe von Daten könnten entstehende Kosten gedeckt werden. Hersteller:innen müssten gleichzeitig ausschließen können, dass von ihnen bereitgestellte Daten von Dritten dazu verwendet werden, um damit in direkten Wettbewerb zu ihrem Produkt zu treten. Auch kleinere und mittlere Unternehmen werden in den Blick genommen. Sie sollen durch das Gesetz insbesondere vor missbräuchlichen Vertragsgestaltungen geschützt werden und eine ausgewogene Verhandlungsmacht behalten.  

Das EU-Datengesetz sieht außerdem Mittel vor, die Behörden unter besonderen Umständen den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus dem Privatsektor ermöglichen. Staatliche Stellen sollen bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden auf diese Daten zugreifen können, sofern sie nicht anderweitig verfügbar sind.

Quellen

Europäische Kommission, Datengesetz: Kommission schlägt Maßnahmen für eine faire und innovative Datenwirtschaft vor, Pressemitteilung vom 23.02.2022, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1113

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EU-Kommission: Vorschlag zu EU-Datengesetz

Mit dem “Data Act” legt die EU-Kommission einen Vorschlag vor, um Zugriff und Nutzung der in den Wirtschaftssektoren der EU erzeugten Daten zu regulieren. Im Kern geht es dabei um die Frage, wer unter welchen Bedingungen aus Daten Wert schöpfen kann. 

Der am 23. Februar 2022 veröffentlichte Gesetzesvorschlag ist Teil der Datenstrategie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020. Das Datengesetz ist nach dem Daten-Governance-Gesetz die zweite Gesetzgebungsinitiative der Kommission. Es soll für eine faire und innovative Datenwirtschaft sorgen. Ausgangspunkt für die Neuregelung ist die kontinuierliche Zunahme der Datenmenge in der EU, deren Potenzial nach Ansicht der Kommission nicht ausgeschöpft werde. Durch die Weiterverwendung von Daten solle die Wirtschaftsleistung der EU gesteigert werden.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll Nutzer:innen sogenannter vernetzter Geräte (z.B. selbstfahrende Autos, Smart-Home-Anwendungen, automatisierte Produktion in der Industrie) künftig Zugang zu den von ihren Geräten erzeugten Daten ermöglicht werden. Beispiel: Wo früher nur Hersteller:innen auf die Gerätedaten zugreifen konnten, hatten Nutzer:innen bei einer notwendigen Reparatur keine andere Wahl, als die Hersteller:in zu beauftragen. In Zukunft soll es durch den Datenzugang für Nutzer:innen dann möglich sein, einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen, der günstiger oder besser ist. Vorgesehen sind zudem neue Vorgaben, nach denen Kund:innen einfacher zwischen Cloud-Datenverarbeitungsdiensten wechseln können. Eingeführt werden sollen nach dem Wunsch der Kommission auch Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen.

Mit dem „Data Act“ soll gleichzeitig ein Anreizsystem für die Hersteller:innen vernetzter Geräte geschaffen werden, in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren. Durch die Weitergabe von Daten könnten entstehende Kosten gedeckt werden. Hersteller:innen müssten gleichzeitig ausschließen können, dass von ihnen bereitgestellte Daten von Dritten dazu verwendet werden, um damit in direkten Wettbewerb zu ihrem Produkt zu treten. Auch kleinere und mittlere Unternehmen werden in den Blick genommen. Sie sollen durch das Gesetz insbesondere vor missbräuchlichen Vertragsgestaltungen geschützt werden und eine ausgewogene Verhandlungsmacht behalten.  

Das EU-Datengesetz sieht außerdem Mittel vor, die Behörden unter besonderen Umständen den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus dem Privatsektor ermöglichen. Staatliche Stellen sollen bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden auf diese Daten zugreifen können, sofern sie nicht anderweitig verfügbar sind.

Quellen

Europäische Kommission, Datengesetz: Kommission schlägt Maßnahmen für eine faire und innovative Datenwirtschaft vor, Pressemitteilung vom 23.02.2022, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1113

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EU-Kommission: Vorschlag zu EU-Datengesetz

Mit dem “Data Act” legt die EU-Kommission einen Vorschlag vor, um Zugriff und Nutzung der in den Wirtschaftssektoren der EU erzeugten Daten zu regulieren. Im Kern geht es dabei um die Frage, wer unter welchen Bedingungen aus Daten Wert schöpfen kann. 

Der am 23. Februar 2022 veröffentlichte Gesetzesvorschlag ist Teil der Datenstrategie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020. Das Datengesetz ist nach dem Daten-Governance-Gesetz die zweite Gesetzgebungsinitiative der Kommission. Es soll für eine faire und innovative Datenwirtschaft sorgen. Ausgangspunkt für die Neuregelung ist die kontinuierliche Zunahme der Datenmenge in der EU, deren Potenzial nach Ansicht der Kommission nicht ausgeschöpft werde. Durch die Weiterverwendung von Daten solle die Wirtschaftsleistung der EU gesteigert werden.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll Nutzer:innen sogenannter vernetzter Geräte (z.B. selbstfahrende Autos, Smart-Home-Anwendungen, automatisierte Produktion in der Industrie) künftig Zugang zu den von ihren Geräten erzeugten Daten ermöglicht werden. Beispiel: Wo früher nur Hersteller:innen auf die Gerätedaten zugreifen konnten, hatten Nutzer:innen bei einer notwendigen Reparatur keine andere Wahl, als die Hersteller:in zu beauftragen. In Zukunft soll es durch den Datenzugang für Nutzer:innen dann möglich sein, einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen, der günstiger oder besser ist. Vorgesehen sind zudem neue Vorgaben, nach denen Kund:innen einfacher zwischen Cloud-Datenverarbeitungsdiensten wechseln können. Eingeführt werden sollen nach dem Wunsch der Kommission auch Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen.

Mit dem „Data Act“ soll gleichzeitig ein Anreizsystem für die Hersteller:innen vernetzter Geräte geschaffen werden, in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren. Durch die Weitergabe von Daten könnten entstehende Kosten gedeckt werden. Hersteller:innen müssten gleichzeitig ausschließen können, dass von ihnen bereitgestellte Daten von Dritten dazu verwendet werden, um damit in direkten Wettbewerb zu ihrem Produkt zu treten. Auch kleinere und mittlere Unternehmen werden in den Blick genommen. Sie sollen durch das Gesetz insbesondere vor missbräuchlichen Vertragsgestaltungen geschützt werden und eine ausgewogene Verhandlungsmacht behalten.  

Das EU-Datengesetz sieht außerdem Mittel vor, die Behörden unter besonderen Umständen den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus dem Privatsektor ermöglichen. Staatliche Stellen sollen bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden auf diese Daten zugreifen können, sofern sie nicht anderweitig verfügbar sind.

Quellen

Europäische Kommission, Datengesetz: Kommission schlägt Maßnahmen für eine faire und innovative Datenwirtschaft vor, Pressemitteilung vom 23.02.2022, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1113

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EU-Kommission: Vorschlag zu EU-Datengesetz

Mit dem “Data Act” legt die EU-Kommission einen Vorschlag vor, um Zugriff und Nutzung der in den Wirtschaftssektoren der EU erzeugten Daten zu regulieren. Im Kern geht es dabei um die Frage, wer unter welchen Bedingungen aus Daten Wert schöpfen kann. 

Der am 23. Februar 2022 veröffentlichte Gesetzesvorschlag ist Teil der Datenstrategie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020. Das Datengesetz ist nach dem Daten-Governance-Gesetz die zweite Gesetzgebungsinitiative der Kommission. Es soll für eine faire und innovative Datenwirtschaft sorgen. Ausgangspunkt für die Neuregelung ist die kontinuierliche Zunahme der Datenmenge in der EU, deren Potenzial nach Ansicht der Kommission nicht ausgeschöpft werde. Durch die Weiterverwendung von Daten solle die Wirtschaftsleistung der EU gesteigert werden.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll Nutzer:innen sogenannter vernetzter Geräte (z.B. selbstfahrende Autos, Smart-Home-Anwendungen, automatisierte Produktion in der Industrie) künftig Zugang zu den von ihren Geräten erzeugten Daten ermöglicht werden. Beispiel: Wo früher nur Hersteller:innen auf die Gerätedaten zugreifen konnten, hatten Nutzer:innen bei einer notwendigen Reparatur keine andere Wahl, als die Hersteller:in zu beauftragen. In Zukunft soll es durch den Datenzugang für Nutzer:innen dann möglich sein, einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen, der günstiger oder besser ist. Vorgesehen sind zudem neue Vorgaben, nach denen Kund:innen einfacher zwischen Cloud-Datenverarbeitungsdiensten wechseln können. Eingeführt werden sollen nach dem Wunsch der Kommission auch Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen.

Mit dem „Data Act“ soll gleichzeitig ein Anreizsystem für die Hersteller:innen vernetzter Geräte geschaffen werden, in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren. Durch die Weitergabe von Daten könnten entstehende Kosten gedeckt werden. Hersteller:innen müssten gleichzeitig ausschließen können, dass von ihnen bereitgestellte Daten von Dritten dazu verwendet werden, um damit in direkten Wettbewerb zu ihrem Produkt zu treten. Auch kleinere und mittlere Unternehmen werden in den Blick genommen. Sie sollen durch das Gesetz insbesondere vor missbräuchlichen Vertragsgestaltungen geschützt werden und eine ausgewogene Verhandlungsmacht behalten.  

Das EU-Datengesetz sieht außerdem Mittel vor, die Behörden unter besonderen Umständen den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus dem Privatsektor ermöglichen. Staatliche Stellen sollen bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden auf diese Daten zugreifen können, sofern sie nicht anderweitig verfügbar sind.

Quellen

Europäische Kommission, Datengesetz: Kommission schlägt Maßnahmen für eine faire und innovative Datenwirtschaft vor, Pressemitteilung vom 23.02.2022, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1113

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Mit dem “Data Act” legt die EU-Kommission einen Vorschlag vor, um Zugriff und Nutzung der in den Wirtschaftssektoren der EU erzeugten Daten zu regulieren. Im Kern geht es dabei um die Frage, wer unter welchen Bedingungen aus Daten Wert schöpfen kann. 

Der am 23. Februar 2022 veröffentlichte Gesetzesvorschlag ist Teil der Datenstrategie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020. Das Datengesetz ist nach dem Daten-Governance-Gesetz die zweite Gesetzgebungsinitiative der Kommission. Es soll für eine faire und innovative Datenwirtschaft sorgen. Ausgangspunkt für die Neuregelung ist die kontinuierliche Zunahme der Datenmenge in der EU, deren Potenzial nach Ansicht der Kommission nicht ausgeschöpft werde. Durch die Weiterverwendung von Daten solle die Wirtschaftsleistung der EU gesteigert werden.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll Nutzer:innen sogenannter vernetzter Geräte (z.B. selbstfahrende Autos, Smart-Home-Anwendungen, automatisierte Produktion in der Industrie) künftig Zugang zu den von ihren Geräten erzeugten Daten ermöglicht werden. Beispiel: Wo früher nur Hersteller:innen auf die Gerätedaten zugreifen konnten, hatten Nutzer:innen bei einer notwendigen Reparatur keine andere Wahl, als die Hersteller:in zu beauftragen. In Zukunft soll es durch den Datenzugang für Nutzer:innen dann möglich sein, einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen, der günstiger oder besser ist. Vorgesehen sind zudem neue Vorgaben, nach denen Kund:innen einfacher zwischen Cloud-Datenverarbeitungsdiensten wechseln können. Eingeführt werden sollen nach dem Wunsch der Kommission auch Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen.

Mit dem „Data Act“ soll gleichzeitig ein Anreizsystem für die Hersteller:innen vernetzter Geräte geschaffen werden, in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren. Durch die Weitergabe von Daten könnten entstehende Kosten gedeckt werden. Hersteller:innen müssten gleichzeitig ausschließen können, dass von ihnen bereitgestellte Daten von Dritten dazu verwendet werden, um damit in direkten Wettbewerb zu ihrem Produkt zu treten. Auch kleinere und mittlere Unternehmen werden in den Blick genommen. Sie sollen durch das Gesetz insbesondere vor missbräuchlichen Vertragsgestaltungen geschützt werden und eine ausgewogene Verhandlungsmacht behalten.  

Das EU-Datengesetz sieht außerdem Mittel vor, die Behörden unter besonderen Umständen den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus dem Privatsektor ermöglichen. Staatliche Stellen sollen bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden auf diese Daten zugreifen können, sofern sie nicht anderweitig verfügbar sind.

Quellen

Europäische Kommission, Datengesetz: Kommission schlägt Maßnahmen für eine faire und innovative Datenwirtschaft vor, Pressemitteilung vom 23.02.2022, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1113

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Mit dem “Data Act” legt die EU-Kommission einen Vorschlag vor, um Zugriff und Nutzung der in den Wirtschaftssektoren der EU erzeugten Daten zu regulieren. Im Kern geht es dabei um die Frage, wer unter welchen Bedingungen aus Daten Wert schöpfen kann. 

Der am 23. Februar 2022 veröffentlichte Gesetzesvorschlag ist Teil der Datenstrategie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020. Das Datengesetz ist nach dem Daten-Governance-Gesetz die zweite Gesetzgebungsinitiative der Kommission. Es soll für eine faire und innovative Datenwirtschaft sorgen. Ausgangspunkt für die Neuregelung ist die kontinuierliche Zunahme der Datenmenge in der EU, deren Potenzial nach Ansicht der Kommission nicht ausgeschöpft werde. Durch die Weiterverwendung von Daten solle die Wirtschaftsleistung der EU gesteigert werden.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll Nutzer:innen sogenannter vernetzter Geräte (z.B. selbstfahrende Autos, Smart-Home-Anwendungen, automatisierte Produktion in der Industrie) künftig Zugang zu den von ihren Geräten erzeugten Daten ermöglicht werden. Beispiel: Wo früher nur Hersteller:innen auf die Gerätedaten zugreifen konnten, hatten Nutzer:innen bei einer notwendigen Reparatur keine andere Wahl, als die Hersteller:in zu beauftragen. In Zukunft soll es durch den Datenzugang für Nutzer:innen dann möglich sein, einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen, der günstiger oder besser ist. Vorgesehen sind zudem neue Vorgaben, nach denen Kund:innen einfacher zwischen Cloud-Datenverarbeitungsdiensten wechseln können. Eingeführt werden sollen nach dem Wunsch der Kommission auch Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen.

Mit dem „Data Act“ soll gleichzeitig ein Anreizsystem für die Hersteller:innen vernetzter Geräte geschaffen werden, in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren. Durch die Weitergabe von Daten könnten entstehende Kosten gedeckt werden. Hersteller:innen müssten gleichzeitig ausschließen können, dass von ihnen bereitgestellte Daten von Dritten dazu verwendet werden, um damit in direkten Wettbewerb zu ihrem Produkt zu treten. Auch kleinere und mittlere Unternehmen werden in den Blick genommen. Sie sollen durch das Gesetz insbesondere vor missbräuchlichen Vertragsgestaltungen geschützt werden und eine ausgewogene Verhandlungsmacht behalten.  

Das EU-Datengesetz sieht außerdem Mittel vor, die Behörden unter besonderen Umständen den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus dem Privatsektor ermöglichen. Staatliche Stellen sollen bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden auf diese Daten zugreifen können, sofern sie nicht anderweitig verfügbar sind.

Quellen

Europäische Kommission, Datengesetz: Kommission schlägt Maßnahmen für eine faire und innovative Datenwirtschaft vor, Pressemitteilung vom 23.02.2022, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1113

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EU-Kommission: Vorschlag zu EU-Datengesetz

Mit dem “Data Act” legt die EU-Kommission einen Vorschlag vor, um Zugriff und Nutzung der in den Wirtschaftssektoren der EU erzeugten Daten zu regulieren. Im Kern geht es dabei um die Frage, wer unter welchen Bedingungen aus Daten Wert schöpfen kann. 

Der am 23. Februar 2022 veröffentlichte Gesetzesvorschlag ist Teil der Datenstrategie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020. Das Datengesetz ist nach dem Daten-Governance-Gesetz die zweite Gesetzgebungsinitiative der Kommission. Es soll für eine faire und innovative Datenwirtschaft sorgen. Ausgangspunkt für die Neuregelung ist die kontinuierliche Zunahme der Datenmenge in der EU, deren Potenzial nach Ansicht der Kommission nicht ausgeschöpft werde. Durch die Weiterverwendung von Daten solle die Wirtschaftsleistung der EU gesteigert werden.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll Nutzer:innen sogenannter vernetzter Geräte (z.B. selbstfahrende Autos, Smart-Home-Anwendungen, automatisierte Produktion in der Industrie) künftig Zugang zu den von ihren Geräten erzeugten Daten ermöglicht werden. Beispiel: Wo früher nur Hersteller:innen auf die Gerätedaten zugreifen konnten, hatten Nutzer:innen bei einer notwendigen Reparatur keine andere Wahl, als die Hersteller:in zu beauftragen. In Zukunft soll es durch den Datenzugang für Nutzer:innen dann möglich sein, einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen, der günstiger oder besser ist. Vorgesehen sind zudem neue Vorgaben, nach denen Kund:innen einfacher zwischen Cloud-Datenverarbeitungsdiensten wechseln können. Eingeführt werden sollen nach dem Wunsch der Kommission auch Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen.

Mit dem „Data Act“ soll gleichzeitig ein Anreizsystem für die Hersteller:innen vernetzter Geräte geschaffen werden, in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren. Durch die Weitergabe von Daten könnten entstehende Kosten gedeckt werden. Hersteller:innen müssten gleichzeitig ausschließen können, dass von ihnen bereitgestellte Daten von Dritten dazu verwendet werden, um damit in direkten Wettbewerb zu ihrem Produkt zu treten. Auch kleinere und mittlere Unternehmen werden in den Blick genommen. Sie sollen durch das Gesetz insbesondere vor missbräuchlichen Vertragsgestaltungen geschützt werden und eine ausgewogene Verhandlungsmacht behalten.  

Das EU-Datengesetz sieht außerdem Mittel vor, die Behörden unter besonderen Umständen den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus dem Privatsektor ermöglichen. Staatliche Stellen sollen bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden auf diese Daten zugreifen können, sofern sie nicht anderweitig verfügbar sind.

Quellen

Europäische Kommission, Datengesetz: Kommission schlägt Maßnahmen für eine faire und innovative Datenwirtschaft vor, Pressemitteilung vom 23.02.2022, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1113

Heise online, EU-Datengesetz: „Großer Wurf“, aber auch ein Drahtseilakt, Meldung vom 24.02.2022, abrufbar unter: https://www.heise.de/news/EU-Datengesetz-Grosser-Wurf-aber-auch-ein-Drahtseilakt-6525939.html

EU-Kommission: Vorschlag zu EU-Datengesetz

Mit dem “Data Act” legt die EU-Kommission einen Vorschlag vor, um Zugriff und Nutzung der in den Wirtschaftssektoren der EU erzeugten Daten zu regulieren. Im Kern geht es dabei um die Frage, wer unter welchen Bedingungen aus Daten Wert schöpfen kann. 

Der am 23. Februar 2022 veröffentlichte Gesetzesvorschlag ist Teil der Datenstrategie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020. Das Datengesetz ist nach dem Daten-Governance-Gesetz die zweite Gesetzgebungsinitiative der Kommission. Es soll für eine faire und innovative Datenwirtschaft sorgen. Ausgangspunkt für die Neuregelung ist die kontinuierliche Zunahme der Datenmenge in der EU, deren Potenzial nach Ansicht der Kommission nicht ausgeschöpft werde. Durch die Weiterverwendung von Daten solle die Wirtschaftsleistung der EU gesteigert werden.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll Nutzer:innen sogenannter vernetzter Geräte (z.B. selbstfahrende Autos, Smart-Home-Anwendungen, automatisierte Produktion in der Industrie) künftig Zugang zu den von ihren Geräten erzeugten Daten ermöglicht werden. Beispiel: Wo früher nur Hersteller:innen auf die Gerätedaten zugreifen konnten, hatten Nutzer:innen bei einer notwendigen Reparatur keine andere Wahl, als die Hersteller:in zu beauftragen. In Zukunft soll es durch den Datenzugang für Nutzer:innen dann möglich sein, einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen, der günstiger oder besser ist. Vorgesehen sind zudem neue Vorgaben, nach denen Kund:innen einfacher zwischen Cloud-Datenverarbeitungsdiensten wechseln können. Eingeführt werden sollen nach dem Wunsch der Kommission auch Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen.

Mit dem „Data Act“ soll gleichzeitig ein Anreizsystem für die Hersteller:innen vernetzter Geräte geschaffen werden, in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren. Durch die Weitergabe von Daten könnten entstehende Kosten gedeckt werden. Hersteller:innen müssten gleichzeitig ausschließen können, dass von ihnen bereitgestellte Daten von Dritten dazu verwendet werden, um damit in direkten Wettbewerb zu ihrem Produkt zu treten. Auch kleinere und mittlere Unternehmen werden in den Blick genommen. Sie sollen durch das Gesetz insbesondere vor missbräuchlichen Vertragsgestaltungen geschützt werden und eine ausgewogene Verhandlungsmacht behalten.  

Das EU-Datengesetz sieht außerdem Mittel vor, die Behörden unter besonderen Umständen den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus dem Privatsektor ermöglichen. Staatliche Stellen sollen bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden auf diese Daten zugreifen können, sofern sie nicht anderweitig verfügbar sind.

Quellen

Europäische Kommission, Datengesetz: Kommission schlägt Maßnahmen für eine faire und innovative Datenwirtschaft vor, Pressemitteilung vom 23.02.2022, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1113

Heise online, EU-Datengesetz: „Großer Wurf“, aber auch ein Drahtseilakt, Meldung vom 24.02.2022, abrufbar unter: https://www.heise.de/news/EU-Datengesetz-Grosser-Wurf-aber-auch-ein-Drahtseilakt-6525939.html