LG Stuttgart: Nationaler TV-Anbieter muss regionale Werbung ausstrahlen

Das LG Stuttgart geht davon aus, dass das Verbot regionaler Werbung im Medienstaatsvertrag unionsrechtswidrig ist.

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 23.12.2021 – 20 O 43/19

Das LG Stuttgart hat entschieden, dass das regionale TV-Werbeverbot für nationale Anbieter nicht mit dem freien Dienstleistungsverkehr und dem Gleichbehandlungsgebot vereinbar und daher unionsrechtswidrig ist. Deshalb hat das Gericht die Beklagte zur Ausstrahlung der regionalen Werbung verpflichtet.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die Regelung nicht dazu geeignet sei, den Schutz regionaler TV-Sender umfassend zu erreichen. Von Werbedienstleistern im Internet, denen regionale Werbung erlaubt ist, gehe die gleiche Gefahr für den Bestand regionaler und lokaler TV-Anbieter aus wie von nationalen TV-Anbietern. Daher sei die durch das Verbot bestehende Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit inkohärent. Zudem bestehe ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot, da durch die fehlende Beschränkung von Internetdienstleistern vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich behandelt werden, ohne dass es dafür eine objektive Rechtfertigung gebe.

Mit seinem Urteil folgt das Gericht der Entscheidung des EuGH vom 03. Februar 2021. Dieser hatte entschieden, dass das Verbot regionaler Werbung in bundesweiten TV-Programmen gegen EU-Recht verstoßen könnte und dabei insbesondere eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit und des Gleichbehandlungsgebots in Betracht gezogen (vgl. unsere Meldung).

Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage der österreichischen Firma Fussl Modestraße Mayr gegen ProSiebenSat.1. Das österreichische Unternehmen, das auch in Bayern Geschäfte betreibt, wollte Werbung allein für Bayern schalten. Aufgrund des Verbots regionaler Werbung in bundesweiten Programmen verweigerte die Vermarktungsgesellschaft des Senders jedoch die Erfüllung des Vertrags, weshalb Fussl Klage erhob.

Quelle

LG Stuttgart, Urteil der 20. Zivilkammer: Regionales TV-Werbeverbot des Medienstaatsvertrages ist europarechtswidrig, Pressemitteilung vom 23.12.2021, abrufbar unter: https://landgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aktuelles/Urteil+der+20_+Zivilkammer_+Regionales+TV-Werbeverbot+des+Medienstaatsvertrages+ist+europarechtswidrig/?LISTPAGE=1195716