Zulassung und Bewerbung

Für wen ist der Studiengang geeignet?

Der Masterstudiengang richtet sich zunächst an Personen, die eine klassische juristische Ausbildung absolviert haben und die Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Medienrechts erwerben oder vertiefen wollen. Berufstätige können den Studiengang ebenso besuchen wir Referendarinnen und Referendare im Vorbereitungsdienst.

Ebenfalls können Personen mit anderen juristischen Studienabschlüssen (bspw. LL.B.) oder mit Studienabschlüssen anderer Fächer sowie einschlägiger beruflicher Erfahrung den Studiengang absolvieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Grundsätzlich gilt:

  1. Erstes Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit und
  2. mindestens ein halbes Jahr Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes.

Ausnahmen sind für geeignete Bewerberinnen und Bewerber möglich.

Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt. Sollte die Anzahl der Bewerber die Anzahl der Studienplätze überschreiten, erfolgt die Auswahl nach Kriterien der fachlichen Qualifikation und Eignung.

Was gilt für personen ohne juristisches Staatsexamen?

Über die Zulassung von Personen ohne juristisches Staatsexamen oder einen gleichwertigen Abschluss entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Einzelfall.

Insbesondere ist dabei zu beachten, dass Personen ohne ein Studium mit vierjähriger Regelstudienzeit bzw. 240 Leistungspunkten zusätzliche Leistungspunkte benötigen, um den Titel „Master of Laws“ zu erhalten. Möglich ist die Anrechnung von Leistungspunkten für berufliche Tätigkeiten. Zudem können weitere Wahlveranstaltungen im Rahmen des Masterstudiengangs und/oder Veranstaltungen der Abteilung Rechtswissenschaft des Fachbereichs 03 der Johannes-Gutenberg Universität belegt werden.

Gebühren

Die Studiengebühr wird in drei Raten erhoben. Für die ersten beiden Semester sind jeweils 1.900 Euro zu entrichten, für das dritte Semester (sowie für erforderliche Verlängerungssemester) werden 950 Euro fällig. Hierin sind bereits alle Prüfungsgebühren enthalten. Für jedes weitere Verlängerungssemester wird ebenfalls nur noch eine ermäßigte Gebühr von 950 Euro erhoben.
Hinzu kommt jeweils der von der Universität erhobene Semesterbeitrag (derzeit 357,46 Euro).

Bewerbung

Das nächste Studienjahr beginnt im Oktober 2024
Ein Einstieg zum Sommersemester ist für Volljuristen/Volljuristinnen nach Absprache möglich.

Bewerbungsfrist 

Bewerbungen für das Wintersemester reichen Sie bitte grundsätzlich bis zum 30. Juni,
Bewerbungen zum Sommersemester bis zum 1. März ein.

Freie Studienplätze werden in Einzelfällen auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist vergeben.

Bewerbungsunterlagen

Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • Bewerbungsformular (zum Ausdrucken)
  • Bewerbungsformular (zum Ausfüllen am Bildschirm)
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopie des Hochschulzeugnisses
  • Bestätigung des Arbeitgebers, dass einer Teilnahme am Masterstudiengang Medienrecht keine dienstlichen Belange entgegenstehen.

Falls Sie das Bewerbungsformular nicht ausdrucken können, schicken wir es Ihnen auch gerne zu, wenn Sie eine entsprechende E-Mail an sekretariat@mainzer-medieninstitut.de oder an die folgende Adresse (Postanschrift) senden:

Mainzer Medieninstitut
Jakob-Welder-Weg 4
55128 Mainz

Tel.: 06131 3937690  
Fax:  06131 3937695

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medieninstituts gerne zur Verfügung.