Bewerbung
Zulassung und Bewerbung
Der Masterstudiengang richtet sich vor allem an Absolventen der rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten, die Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Medienrechts erwerben oder vertiefen wollen. Auch Berufstätigen, die bereits seit einigen Jahren im Medienbereich tätig sind, bietet der Studiengang eine Aktualisierung ihres Wissens auf dem sich ständig wandelnden und fortentwickelnden Rechtsgebiet. Schon als Referendar im Vorbereitungsdienst ist eine Teilnahme am Studiengang möglich.
Voraussetzungen für das LL.M.-Studium
- Erstes Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit und
- mindestens ein halbes Jahr Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes.
Im Einzelfall können auch geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit Studienabschlüssen anderer Fächer sowie einschlägiger beruflicher Erfahrung zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Einzelfall.
Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt. Sollte die Anzahl der Bewerber die Anzahl der Studienplätze überschreiten, erfolgt die Auswahl nach Kriterien der fachlichen Qualifikation und Eignung.
Gebühren
Die Studiengebühr wird in drei Raten erhoben. Für die ersten beiden Semester sind jeweils 1.900 Euro zu entrichten, für das dritte Semester (sowie für erforderliche Verlängerungssemester) werden 950 Euro fällig. Hierin sind bereits alle Prüfungsgebühren enthalten. Für jedes weitere Verlängerungssemester wird ebenfalls nur noch eine ermäßigte Gebühr von 950 Euro erhoben.
Hinzu kommt jeweils der von der Universität erhobene Semesterbeitrag (derzeit 326,11 Euro).