Fort- und Weiterbildungen
Fortbildung für Fachanwälte
Die Wahlpflichtkurse des Masterstudiengangs umfassen alle mindestens 10 Zeitstunden und können grundsätzlich auch einzeln zur Fortbildung besucht werden. In diesem Studienjahr sind die verfügbaren Plätze aufgrund der aktuellen Corona-Bestimmungen stark eingeschränkt.
Die Kurse werden teilweise in Präsenz, teilweise als Live-Online-Seminare durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme an Live-Online-Seminaren ist eine stabile Internetverbindung und eine Kamera.
Die Anmeldeformulare mit näheren Informationen über die angebotenen Kurse finden Sie hier:
Sommersemester 2023 (Stand 31.03.2023)
- Medienstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Anmeldeformular (26./27. Mai 2023)
- Jugendmedienschutzrecht, Anmeldeformular (22. und 29. Juli 2023)
Kurse des Moduls Informationstechnologierecht können ebenfalls einzeln belegt werden:
- Datenschutzrecht/IT-Sicherheit, Anmeldeformular (28./29. April und 06. Mai 2023)
- IT-Vertragsrecht, Anmeldeformular (05. Mai, 20. Mai und 26. Mai 2023)
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, Anmeldeformular folgt (12./13. Mai 2023)
- Datenschutz in der anwaltlichen Praxis, Anmeldeformular (13. Mai und 20. Mai 2023)
- IT-Strafrecht, Anmeldeformular (09./10. Juni 2023)
- Immaterialgüterrecht; Kennzeichenrecht/Domainrecht, Anmeldeformular folgt (23./24. Juni und voraussichtlich 08. Juli 2023)
- Recht der Kommunikationsnetze und -dienste: Teil "Internationales Privatrecht", Anmeldeformular (16./17. Juni 2023)
- Recht der Kommunikationsnetze und -dienste: Teil "Telekommunikationsrecht", Anmeldeformular (30. Juni und 1. Juli 2023)
- Vergaberecht, Anmeldeformular (14./15. Juli 2023)
Wintersemester 2023/2024
- Medienarbeitsrecht
- Medienkartellrecht
- Aktuelle Entwicklungen des Medienrechts
- Europäisches und Internationales Medienrecht
- Vertiefung Recht der elektronischen Medien: Technische Grundlagen und Infrastrukturregulierung
Ob ein Kurs inhaltlich als Fortbildungsveranstaltung anerkannt wird, muss jeweils bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer angefragt werden, da dies unterschiedlich gehandhabt wird.