Fortbildung für Fachanwälte

Die Wahlpflichtkurse des Masterstudiengangs umfassen alle mindestens 10 Zeitstunden und können grundsätzlich auch einzeln zur Fortbildung besucht werden.

Die Kurse werden teilweise in Präsenz, teilweise als Live-Online-Seminare durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme an Live-Online-Seminaren ist eine stabile Internetverbindung und eine Kamera.

Die Anmeldeformulare mit näheren Informationen über die angebotenen Kurse finden Sie hier:

Wintersemester 2024/2025  

  • Medienarbeitsrecht, 02./09. November 2024 - Live-Online-Seminar - Anmeldeformular
  • Medienkartellrecht, 29./30. November 2024 - Präsenzveranstaltung - Anmeldeformular
  • Aktuelle Entwicklungen des Medienrechts, 31. Januar/01. Februar 2025 (Anmeldeformular folgt)
  • Europäisches Medienrecht, 18. Januar/15. Februar 2025 - Live-Online-Seminar - Anmeldeformular
  • Internationales Medienrecht, 25./31. Januar 2025 - Live-Online/Präsenzseminar - Anmeldeformular
  • Polizei- und Gerichtsberichterstattung in den Medien, 21./22. Februar 2025 (Anmeldeformular folgt)


Sommersemester 2024

  • Medienstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Jugendmedienschutzrecht

Kurse des Moduls Informationstechnologierecht können ebenfalls einzeln belegt werden:

  • Datenschutzrecht/IT-Sicherheit
  • IT-Vertragsrecht
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Datenschutz in der anwaltlichen Praxis
  • IT-Strafrecht
  • Immaterialgüterrecht; Kennzeichenrecht/Domainrecht, Teil 1: Immaterialgüterrecht
  • Immaterialgüterrecht; Kennzeichenrecht/Domainrecht, Teil 2: Kennzeichenrecht/Domainrecht
  • Recht der Kommunikationsnetze und -dienste: Teil "Internationales Privatrecht"
  • Recht der Kommunikationsnetze und -dienste: Teil "Telekommunikationsrecht"
  • Vergaberecht


Ob ein Kurs inhaltlich als Fortbildungsveranstaltung anerkannt wird, muss jeweils bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer angefragt werden, da dies unterschiedlich gehandhabt wird.