Fort- und Weiterbildungen
Fortbildung für Fachanwälte
Die Wahlpflichtkurse des Masterstudiengangs umfassen alle mindestens 10 Zeitstunden und können grundsätzlich auch einzeln zur Fortbildung besucht werden.
Die Kurse werden teilweise in Präsenz, teilweise als Live-Online-Seminare durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme an Live-Online-Seminaren ist eine stabile Internetverbindung und eine Kamera.
Die Anmeldeformulare mit näheren Informationen über die angebotenen Kurse finden Sie hier:
Wintersemester 2024/2025
- Medienarbeitsrecht, 02./09. November 2024 - Live-Online-Seminar - Anmeldeformular
- Medienkartellrecht, 29./30. November 2024 - Präsenzveranstaltung - Anmeldeformular
- Aktuelle Entwicklungen des Medienrechts, 31. Januar/01. Februar 2025 (Anmeldeformular folgt)
- Europäisches Medienrecht, 18. Januar/15. Februar 2025 - Live-Online-Seminar - Anmeldeformular
- Internationales Medienrecht, 25./31. Januar 2025 - Live-Online/Präsenzseminar - Anmeldeformular
- Polizei- und Gerichtsberichterstattung in den Medien, 21./22. Februar 2025 (Anmeldeformular folgt)
Sommersemester 2024
- Medienstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Jugendmedienschutzrecht
Kurse des Moduls Informationstechnologierecht können ebenfalls einzeln belegt werden:
- Datenschutzrecht/IT-Sicherheit
- IT-Vertragsrecht
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
- Datenschutz in der anwaltlichen Praxis
- IT-Strafrecht
- Immaterialgüterrecht; Kennzeichenrecht/Domainrecht, Teil 1: Immaterialgüterrecht
- Immaterialgüterrecht; Kennzeichenrecht/Domainrecht, Teil 2: Kennzeichenrecht/Domainrecht
- Recht der Kommunikationsnetze und -dienste: Teil "Internationales Privatrecht"
- Recht der Kommunikationsnetze und -dienste: Teil "Telekommunikationsrecht"
- Vergaberecht
Ob ein Kurs inhaltlich als Fortbildungsveranstaltung anerkannt wird, muss jeweils bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer angefragt werden, da dies unterschiedlich gehandhabt wird.