Fort- und Weiterbildungen
Fortbildung für Fachanwälte
Die Wahlpflichtkurse des Masterstudiengangs umfassen alle mindestens 10 Zeitstunden und können grundsätzlich auch einzeln zur Fortbildung besucht werden.
Die Kurse werden teilweise in Präsenz, teilweise als Live-Online-Seminare durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme an Live-Online-Seminaren ist eine stabile Internetverbindung und eine Kamera.
Die Anmeldeformulare mit näheren Informationen über die angebotenen Kurse finden Sie hier:
Wintersemester 2023/2024
- Medienarbeitsrecht, 24./25. November 2023, Anmeldeformular
- Medienkartellrecht, 21./27. Oktober 2023, Anmeldeformular
- Aktuelle Entwicklungen des Medienrechts, 19./20. Januar 2024, Anmeldeformular folgt
- Europäisches Medienrecht, 03./16. Februar 2024, Anmeldeformular folgt
- Internationales Medienrecht, 10./17. Februar 2024, Anmeldeformular folgt
- Vertiefung Recht der elektronischen Medien: Technische Grundlagen und Infrastrukturregulierung, 13./26. Januar 2024, Anmeldeformular folgt
Sommersemester 2024
(Anmeldeformulare folgen zum Sommersemester 2024)
- Medienstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Jugendmedienschutzrecht
Kurse des Moduls Informationstechnologierecht können ebenfalls einzeln belegt werden:
- Datenschutzrecht/IT-Sicherheit
- IT-Vertragsrecht
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
- Datenschutz in der anwaltlichen Praxis
- IT-Strafrecht
- Immaterialgüterrecht; Kennzeichenrecht/Domainrecht, Teil 1: Immaterialgüterrecht
- Immaterialgüterrecht; Kennzeichenrecht/Domainrecht, Teil 2: Kennzeichenrecht/Domainrecht
- Recht der Kommunikationsnetze und -dienste: Teil "Internationales Privatrecht"
- Recht der Kommunikationsnetze und -dienste: Teil "Telekommunikationsrecht"
- Vergaberecht
Ob ein Kurs inhaltlich als Fortbildungsveranstaltung anerkannt wird, muss jeweils bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer angefragt werden, da dies unterschiedlich gehandhabt wird.