Fortbildung für Fachanwälte

Die Wahlpflichtkurse des Masterstudiengangs umfassen alle mindestens 10 Zeitstunden und können grundsätzlich auch einzeln zur Fortbildung besucht werden.

Die Kurse werden teilweise in Präsenz, teilweise als Live-Online-Seminare durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme an Live-Online-Seminaren ist eine stabile Internetverbindung und eine Kamera.

Die Anmeldeformulare mit näheren Informationen über die angebotenen Kurse finden Sie hier:

Wintersemester 2023/2024

  • Medienarbeitsrecht, 24./25. November 2023,  Anmeldeformular
  • Medienkartellrecht,  21./27. Oktober 2023, Anmeldeformular
  • Aktuelle Entwicklungen des Medienrechts, 19./20. Januar 2024,  Anmeldeformular folgt
  • Europäisches Medienrecht, 03./16. Februar 2024,  Anmeldeformular folgt
  • Internationales Medienrecht, 10./17. Februar 2024,  Anmeldeformular folgt
  • Vertiefung Recht der elektronischen Medien: Technische Grundlagen und Infrastrukturregulierung, 13./26. Januar 2024,  Anmeldeformular folgt


Sommersemester 2024
(Anmeldeformulare folgen zum Sommersemester 2024)

  • Medienstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Jugendmedienschutzrecht

Kurse des Moduls Informationstechnologierecht können ebenfalls einzeln belegt werden:

  • Datenschutzrecht/IT-Sicherheit
  • IT-Vertragsrecht
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Datenschutz in der anwaltlichen Praxis
  • IT-Strafrecht
  • Immaterialgüterrecht; Kennzeichenrecht/Domainrecht, Teil 1: Immaterialgüterrecht
  • Immaterialgüterrecht; Kennzeichenrecht/Domainrecht, Teil 2: Kennzeichenrecht/Domainrecht
  • Recht der Kommunikationsnetze und -dienste: Teil "Internationales Privatrecht"
  • Recht der Kommunikationsnetze und -dienste: Teil "Telekommunikationsrecht"
  • Vergaberecht


Ob ein Kurs inhaltlich als Fortbildungsveranstaltung anerkannt wird, muss jeweils bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer angefragt werden, da dies unterschiedlich gehandhabt wird.