​​​Finanzierung

​Förderung & Finanzierung

Im Folgenden haben wir einige interessante Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für den Masterstudiengang aufgelistet. In der Regel legen alle Verwalter von Fördermitteln großen Wert darauf, dass die offizielle Anmeldung zur Veranstaltung erst nach der Förderungszusage erfolgt. Es ist daher sinnvoll, sich frühzeitig mit der entsprechenden Institution in Verbindung setzen.

​Leitfaden über Fördermöglichkeiten

Die Stiftung Warentest hat die wichtigsten Förderungen für die berufliche Weiterbildung in einem Leitfaden zusammengestellt. Die informative Übersicht finden Sie ​hier.

Steuerliche Absetzbarkeit

​​Bitte klären Sie individuell mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt, ob bei Ihnen die Voraussetzungen vorliegen, um die Fortbildungskosten gem. § 9 EStG als Werbungskosten im Jahr ihrer Entstehung steuerlich absetzen zu können. Arbeitgeber/Selbständige sollten klären, ob diese Aufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.

Weiter­bildungs­förderung aus EU-­Mitteln

​Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen werden je nach Bundesland unterschiedlich gefördert. Mittel für die berufliche Weiterbildung können die Bundesländer z.B. aus dem Europäischen Sozialfonds abrufen. Ein guter Ansprechpartner sind hier die Industrie- und Handelskammern (IHK), um die individuellen Förderungsmöglichkeiten in Ihrem Bundesland zu klären. Informationen finden Sie auch in dem o.g. Leitfaden der Stiftung Warentest.

Deutschland­stipendium

​​Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im Sommersemester 2011 das Deutschlandstipendium ins Leben gerufen. Mehr als 4500 Studierende wurden 2011 mit dem Deutschlandstipendium gefördert. Die Stipendien in Höhe von 300 Euro pro Monat werden von privaten Geldgebern (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen) und dem Staat gemeinsam finanziert.

Förderungsfähig sind grundsätzlich auch Masterstudiengänge. Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz nimmt an dem Förderprojekt teil.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.deutschland-stipendium.de.

Bildungsurlaub

​In Rheinland-Pfalz sind alle Lehrveranstaltungen des Masterprogramms als Bildungsveranstaltungen nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (BFG) anerkannt.

Wenn Sie in einem anderen Bundesland beschäftigt sind, ist Folgendes zu beachten: Die gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub sind je nach Bundesland unterschiedlich; nicht alle Bundesländer haben einen den Anspruch auf Bildungsurlaub gesetzlich geregelt. In der Regel muss die Veranstaltung in dem Bundesland zertifiziert sein, in dem der beantragende Arbeitnehmer seiner Beschäftigung nach geht. Wenn ein Antrag in Ihrem Bundesland Erfolg verspricht, kann die Universität Mainz die Zertifizierung beantragen.