Überblick
Masterstudiengang Medienrecht (LL.M.)
inkl. FA Urheber- und Medienrecht
inkl. FA Informationstechnologierecht

Der Studiengang auf einen Blick
Abschluss | Master of Laws (LL.M.) theoretische Kenntnisse für den Fachanwalt Urheber- und Medienrecht theoretische Kenntnisse für den Fachanwalt Informationstechnologierecht |
Studiendauer | 3 Semester (verlängerbar), berufsbegleitend |
Kosten | 1. und 2. Semester jeweils 1.900 €, für das 3. Semester (sowie für erforderliche Verlängerungssemester) jeweils 950 €, zzgl. Semesterbeitrag der Universität |
Zielgruppen | Juristinnen und Juristen Personen mit einem Abschluss in einer anderen Fachrichtung mit Bezug zu Medien und Informationstechnologie |
Vorteile
- einzigartige Kombination von Masterabschluss und zwei Fachanwälten
- ausgewiesene Experten aus Wissenschaft und Praxis (u.a. von verschiedenen Universitäten/ Instituten, öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern, Landesmedienanstalten, Anwaltschaft)
- Veranstaltungstage: Freitag und Samstag
- juristisches Fachwissen wird mit Einblicken in Medienbranche und -politik kombiniert
- individuelle Schwerpunktsetzung
Mit der Digitalisierung sind neue Verbreitungswege und -arten entstanden, die permanent neue Problemstellungen sowie Rechtsfragen zu (medialen) Äußerungen, Urheberrechten, Informationstechnologien und dem Datenschutz mit sich bringen. Damit ist auf dem Arbeitsmarkt auch die Relevanz nach juristischer Kompetenz und Expertise auf diesem Gebiet gestiegen. Der Masterstudiengang Medienrecht (LL.M.) bietet für diese dynamischen Berufsfelder und ihre Erfordernisse eine hochqualifizierte und gefragte Weiterbildung.
Der Studiengang wird in Kooperation mit dem Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz angeboten und ist auch berufsbegleitend möglich. Der Master richtet sich sowohl an Interessierte mit einer allgemeinen juristischen Ausbildung, als auch an Personen mit einem Abschluss in anderen Fachrichtungen, die aus beruflichen Gründen Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Medien- und Informationstechnologierechts erwerben oder vertiefen möchten.
Basierend auf der allgemeinen juristischen Ausbildung werden vertiefte Kenntnisse auf dem Spezialgebiet des Medienrechts im weitesten Sinne vermittelt. Das Studium beinhaltet neben den Grundlagen in den wichtigsten Bereichen des Medienrechts auch Einblicke in angrenzende Rechtsgebiete und behält den Praxisbezug immer im Auge. Darüber hinaus werden kommunikations- und politikwissenschaftliche sowie journalistische Aspekte in den Studiengang integriert. Die Unterteilung in Pflicht- und Wahlmodule ermöglicht zudem eine individuelle Schwerpunktsetzung.
Das in dieser Kombination deutschlandweit einzige universitäre Weiterbildungsangebot bietet im Rahmen des Masterstudiengangs zugleich die Möglichkeit, die theoretischen Kenntnisse für zwei Fachanwälte zu erlangen. In den Pflichtmodulen im Wintersemester werden die für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht erforderlichen theoretischen Kenntnisse gem. § 14 j FAO vermittelt. Im Sommersemester wird ein Modul angeboten, das die für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht nach § 14 k FAO erforderlichen Themenbereiche umfasst.
Absolventinnen und Absolventen über den Masterstudiengang

Qualitätssicherung
Der Masterstudiengang ist vom Zentrum für Qualitätssicherung der Johannes Gutenberg-Universität akkreditiert.

Weiterbildung
„Klick zum Überblick“ – im Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz finden Sie Angebote der beruflichen und allgemeinen Weiterbildung in Rheinland-Pfalz sowie Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten, Abschlüssen u.v.m.
www.weiterbildungsportal.rlp.de