Fach­anwalts­module

Im Rahmen des Masterstudiengangs Medienrecht können sowohl die theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt Urheber- und Medienrecht als auch für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht erworben werden. Wer lediglich einen Fachanwalt anstrebt, kann auch nur das hierfür jeweils erforderliche Semester belegen.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Im Wintersemester werden an ca. zehn Wochenenden (nur freitags und samstags) Kenntnisse in den Themenbereichen vermittelt, die für den Fachanwalt Urheber- und Medienrecht nach § 14 j FAO nachgewiesen werden müssen. Die vermittelten Kenntnisse werden im Anschluss in Klausuren überprüft.

Derzeit werden die Kurse überwiegend als Live-Online-Seminare durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine stabile Internetverbindung und eine Kamera. Die Klausuren werden als Aufsichtsarbeiten in Präsenz an der JGU geschrieben.  Im Wintersemester wird weiterhin teilweise in Präsenzform teilweise über Live-Online-Seminare unterrichtet werden.

Termine WS 2024/2025 als pdf

Die Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2024/2025 beginnen am 18. Oktober 2024.

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Wer ausschließlich den Fachanwalt für Informationstechnologierecht anstrebt, kann zum Sommersemester einsteigen. Im Sommersemester werden an ca. zehn Wochenenden (nur freitags und samstags) Kenntnisse in den Themenbereichen vermittelt, die nach § 14 k FAO nachgewiesen werden müssen. Die vermittelten Kenntnisse werden im Anschluss in Klausuren überprüft.

Derzeit werden die Kurse überwiegend als Live-Online-Seminare durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine stabile Internetverbindung und eine Kamera. Die Klausuren werden als Aufsichtsarbeiten in Präsenz an der JGU geschrieben.

Termine SoSe 2024 als pdf 

Die Teilmodule des Informationstechnologierechts können auch einzeln als Fortbildung besucht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kosten

Die Kosten für ein Semester mit den vollständigen Modulen betragen 1.900 Euro zuzüglich des von der Universität erhobenen Semesterbeitrags (derzeit 305,55 Euro).

ZUSÄTZLICHE ANGEBOTE

Neben den Fachanwaltsmodulen werden in jedem Semester weitere Kurse, wie z.B. Europäisches Medienrecht, Medienarbeitsrecht, Medienstrafrecht u.a. angeboten, die Bestandteil des Masterstudiengangs sind. Diese Kurse müssen zum Nachweis der Kenntnisse für den Fachanwalt nicht besucht werden. Sie stehen jedoch allen Teilnehmern als zusätzliches Angebot zur Verfügung. Einen Überblick über diese Kurse und die Termine finden Sie unter dem Button Masterstudiengang - Inhalte.

Wer sich nach dem Erwerb der theoretischen Kenntnisse für einen der beiden Fachanwälte entschließt, weiter zu studieren, kann im nächsten Semester auch noch die theoretischen Kenntnisse für den anderen Fachanwalt und/oder den Abschluss LL.M. erwerben (siehe Studiengang).

Anmeldung

Ihrer Anmeldung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

Bewerbungen für das Wintersemester reichen Sie bis zum 1. Juni ein.
Bewerbungen zum Sommersemester reichen Sie bis zum 1. März ein.

Freie Studienplätze werden in Einzelfällen auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist vergeben.

Falls Sie das Anmeldungsformular nicht ausdrucken können, schicken wir es Ihnen auch gerne zu. Senden Sie dazu bitte eine entsprechende E-Mail an sekretariat@mainzer-medieninstitut.de oder wenden Sie sich an:

Mainzer Medieninstitut
Jakob-Welder-Weg 4
55128 Mainz

Tel.: 06131 3937690
Fax:  06131 3937695

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medieninstituts gerne zur Verfügung.