EU-Trilog: Einigung auf Digital Markets Act

Die EU-Institutionen haben sich auf das sog. Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) geeinigt. Damit will die EU die Marktmacht großer Internetplattformen regulieren und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.

Nach dem Eindruck der EU-Kommission war die europäische Gesetzgebung den Anforderungen der digitalen Welt nicht mehr gewachsen. Deswegen hatte sie im Dezember 2020 ein großes Digital-Paket vorgeschlagen, das neben dem nun beschlossenen Digital Markets Act auch das sog. Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) erfasst. Während der DSA insbesondere den Umgang mit illegalen Inhalten im Netz regeln soll (vgl. unsere Meldungen), zielt der jetzt finalisierte Digital Markets Act auf die Beschränkung der Marktmacht von großen Digitalkonzernen ab.

Der DMA soll sicherstellen, dass Online-Plattformen, die für eine große Zahl von Nutzer:innen als „Gatekeeper“ fungieren, ihre Position nicht missbrauchen, um anderen Unternehmen den Zugang zu diesen zu versperren. Eine Plattform gilt dann als Gatekeeper, wenn sie in den vergangenen drei Geschäftsjahren in der EU einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Mrd. € erzielt hat oder ihr Börsenwert mindestens 75 Mrd. € beträgt. Außerdem muss sie monatlich mehr als 45 Millionen in der Union niedergelassene oder aufhältige Endnutzer:innen bzw. mehr als 10.000 in der Union niedergelassene gewerbliche Nutzer haben. Sie muss zudem in mindestens drei Mitgliedstaaten einen oder mehrere zentrale Plattformdienste betreiben. Zentrale Plattformdienste sind Marktplätze und Stores für Software-Anwendungen, Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Cloud-Dienste, Werbedienste, Sprachassistenzdienste und Browser. Betroffen sind damit auf jeden Fall die Internetkonzerne Google, Meta, Amazon, Microsoft und Apple.

Künftig soll es den Plattformen danach nicht mehr möglich sein, eigene Produkte und Angebote gegenüber denen der Konkurrenz zu bevorzugen. Vorinstallierte Apps auf Geräten sollen öfter gelöscht und Standardeinstellungen einfacher geändert werden können. Die großen Unternehmen sollen Daten aus verschiedenen Quellen nur noch mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zusammenführen dürfen. User:innen sollen ein Programm außerdem auch dann weiternutzen können, wenn sie ihre Zustimmung dazu verweigert haben.

Eine weitere zentrale Neuerung: Messenger wie WhatsApp, Facebook Messenger und iMessage sollen dazu verpflichtet sein, sich für die Kommunikation mit kleineren Diensten zu öffnen, wenn diese sich mit den großen Anbietern verknüpfen wollen. Danach könnte es möglich werden, dass man z.B. WhatsApp-Nachrichten empfängt und verschickt, ohne selbst WhatsApp zu nutzen. Eine generelle Verpflichtung zu Interoperabilität besteht jedoch nicht.

Bei Verstößen gegen die Vorgaben des DMA drohen heftige Sanktionen, die zunächst bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 Prozent, betragen können. In Ausnahmefällen, bei „systematischer Verletzung“, könnte die EU-Kommission sogar Fusionen für einen bestimmten Zeitraum untersagen oder strukturelle Maßnahmen wie eine Zerschlagung anwenden.

Der Digital Markets Act muss jetzt noch durch den Rat der EU und das Europäische Parlament gebilligt werden, was als Formalie gilt. Die Verordnung könnte dann etwa Anfang 2023 in Kraft treten. Nach einer anschließenden Übergangsfrist von sechs Monaten haben die Plattformen dann weitere sechs Monate Zeit, um die Vorgaben des DMA zu erfüllen, sodass mit einer Umsetzung wohl erst im Jahr 2024 zu rechnen ist.

Quellen

Rat der EU, Gesetz über digitale Märkte (DMA): Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament, Pressemitteilung vom 25.03.2022, abrufbar unter: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/03/25/council-and-european-parliament-reach-agreement-on-the-digital-markets-act/

Beck-aktuell, Weniger Macht für Google und Co – EU einig bei Digital-Gesetz, Meldung vom 25.03.2022, abrufbar unter: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/weniger-macht-fuer-google-und-co-eu-einig-bei-digital-gesetz

Jakob von Lindern, Was die großen Plattformen jetzt ändern müssen, Meldung vom 25.03.2022, abrufbar unter: https://www.zeit.de/digital/2022-03/digital-markets-act-eu-tech-unternehmen-regulierung-faq

Legal Tribune Online, EU einig bei Digital Markets Act, Meldung vom 25.03.2022, abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eu-einig-digitalgesetz-fuer-fauren-wettbewerb-weniger-macht-google-amazon-meta/