BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde wegen „Schmähgedicht“ nicht zur Entscheidung an

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde des Satirikers Jan Böhmermann wegen fehlender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen.

Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 26. Januar 2022 – 1 BvR 2026/19

Wie am 10. Februar vermeldet wurde, hat die 2. Kammer des BVerfG die Verfassungsbeschwerde Böhmermanns gegen die Urteile des LG Hamburg vom 10. Februar 2017 und OLG Hamburg vom 15. Mai 2018 nicht zur Entscheidung angenommen. Grund dafür ist die fehlende Aussicht auf Erfolg. Eine weitere Begründung wurde gem. § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG nicht gegeben.

Hintergrund der Entscheidung ist das Gedicht „Schmähkritik“ aus dem Jahr 2016, das Böhmermann in seiner TV-Satireshow „Neo Magazin Royale“ vorgetragen hat. Thema des Gedichts war der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan, der sich durch die enthaltenen Beschimpfungen in seiner Ehre verletzt sah. Anlass war die Politik des Präsidenten und sein Umgang mit (regierungskritischen) Journalisten. Das Gedicht führte zu einer kontroversen Diskussion darüber, was Satire darf und über die juristische Einordnung des Beitrags aufgrund der Kontextualisierung. Denn das Gedicht wurde im Rahmen der Sendung immer wieder durch Kommentare zur rechtlichen Zulässigkeit von Äußerungen unterbrochen. 

Das LG Hamburg und das OLG Hamburg hatten bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungs- und Kunstfreiheit gegen den Satiriker entschieden und große Teile des Gedichts verboten. In der rechtswissenschaftlichen Literatur wurden unterschiedliche Meinungen zur Zulässigkeit des Gedichts vertreten, demnach wäre eine begründete Entscheidung des BVerfG von großem Interesse gewesen.

Quellen

BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 2022 – 1 BvR 2026/19, abrufbar unter:  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/01/rk20220126_1bvr202619.html

beck-aktuell, Böhmermanns Verfassungsbeschwerde gegen “Schmähkritik“-Urteile erfolglos, Beitrag vom 10.02.2022, abrufbar unter: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/boehmermanns-verfassungsbeschwerde-gegen-schmaehkritik–urteile-erfolglos

lto, Böhmermann scheitert vor BVerfG, Beitrag vom 10.02.2022, abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-erdogan-boehmermann-fall-schmaehgedicht-nicht-zur-entscheidung-angenommen/