VG Berlin: “RT DE” darf vorerst nicht weiter senden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag der RT DE Productions GmbH gegen das von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg erteilte Sendeverbot für das Programm „RT DE“ zurückgewiesen. Es darf vorläufig nicht weiter veranstaltet und verbreitet werden.

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss der 27. Kammer vom 17. März 2022 – VG 27 L 43/22

Seit 2014 veranstaltet und verbreitet die RT DE Productions GmbH unter dem Namen „RT DE“ bundesweit Rundfunk. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte Anfang Februar 2022 ein Sendeverbot gegen das deutschsprachige Programm des russischen Staatsmediums verhängt, weil es nicht über die erforderliche Zulassung verfüge. Dagegen wandte sich die Produktionsfirma mit einem Eilantrag. Sie unterliege nach eigener Ansicht keiner Zulassungspflicht, da sie nicht Veranstalterin des Programms sei.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag zurückgewiesen. Danach sei das Sendeverbot bei summarischer Prüfung aller Voraussicht nach rechtmäßig. Private Veranstalter bedürften nach dem Medienstaatsvertrag zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen einer Zulassung. An einer solchen fehle es „RT DE“ jedoch. Die RT DE Productions GmbH sei selbst Rundfunkveranstalterin, weil sie das Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher Verantwortung anbiete. Für die Eigenschaft als Veranstalterin sei entscheidend, dass die Produktionsfirma die Letztverantwortung für das Programm übernehme und dieses tatsächlich betreibe. Man könne sich deshalb nicht darauf berufen, reiner Produktionsdienstleister zu sein. Es komme dabei nicht auf eine Beschränkung des Gesellschaftszwecks im Handelsregister an. Auch dass ein wesentlicher Teil des Programms nicht von „RT DE“, sondern einem russischen TV-Sender produziert werde, sei nicht ausschlaggebend. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat unterdessen zum zweiten Mal ein Zwangsgeld gegen die RT DE Productions GmbH festgesetzt. Da das erste Zwangsgeld nicht fristgerecht gezahlt wurde, wolle man dieses nun zwangsweise eintreiben. Das Liveprogramm von „RT DE“ sei bis dato nicht vollständig eingestellt worden und noch vereinzelt auf Webseiten verfügbar. 

Unabhängig von dem durch deutsche Medienregulierer erteilten Sendeverbot hatte der Rat der EU Anfang März 2022 als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine Sanktionen gegen RT und Sputnik verhängt. Ihre Inhalte dürfen in der EU bis zum Ende der Aggression nicht mehr verbreitet werden. Auch die britische Medienaufsicht hat RT die Sendelizenz entzogen und dies mit mangelnder Unparteilichkeit bei der Berichterstattung über den russischen Angriffskrieg begründet.

Quellen

VG Berlin, RT DE darf vorerst nicht weiter senden, Pressemitteilung vom 18.03.2022, abrufbar unter: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1187118.php

Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Verwaltungsgericht Berlin bestätigt mabb im Fall RT DE, Pressemitteilung vom 18.03.2022, abrufbar unter: https://www.mabb.de/uber-die-mabb/presse/pressemitteilungen-details/verwaltungsgericht-berlin-bestaetigt-mabb-im-fall-rt-de.html

Beck-aktuell, RT DE darf vorerst nicht weiter senden, Meldung vom 18.03.2022, abrufbar unter: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-berlin-rt-de-darf-vorerst-nicht-weiter-senden

Rat der EU, EU verhängt Sanktionen gegen die Sendetätigkeiten der staatseigenen Medien RT/Russia Today und Sputnik in der EU, Pressemitteilung vom 02.03.2022, abrufbar unter: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/03/02/eu-imposes-sanctions-on-state-owned-outlets-rt-russia-today-and-sputnik-s-broadcasting-in-the-eu/