BVerfG gibt Verfassungsbeschwerde wegen Hass-Kommentaren statt

Das BVerfG hat entschieden, dass das KG Berlin die Politikerin Renate Künast durch die fehlende Abwägung im Kontext der Herausgabe von Nutzerdaten in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt hat.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2021 – 1 BvR 1073/20

Mit dem am 02. Februar veröffentlichten Beschluss hat das BVerfG der Verfassungsbeschwerde der Politikerin stattgegeben. Zur Begründung führt das Gericht an, dass die Vorinstanzen einen falschen Maßstab angelegt haben und die nötige Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht nicht vorgenommen wurde. Dieses Vorgehen habe die Beschwerdeführerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Durch diesen Beschluss wurden die Entscheidungen aufgehoben, die der Beschwerdeführerin die Auskunftsanordnung über Bestandsdaten gegenüber einer Social Media Plattform verweigert haben (LG Berlin, Abhilfebeschluss vom 21. Januar 2020, 27 AR 17/19; KG Berlin, Beschluss vom 11.03.2020, 10 W 13/10).

Hintergrund des Verfahrens ist der Versuch der Betroffenen, gegen mehrere Äußerungen, die über Facebook verbreitet wurden, vorzugehen. Im Ausgangsverfahren beantragte Künast Auskunft über Bestandsdaten gegenüber der Social Media Plattform, um im nächsten Schritt gegen die Äußernden vorgehen zu können. Das KG Berlin urteilte im März 2020, dass nur zwölf von 22 Äußerungen als strafbare Beleidigungen zu werten seien und dementsprechend eine Beauskunftung rechtfertigen können.

Mit seinem Beschluss hat das BVerfG diese Entscheidung aufgehoben. Allerdings trifft es keine Aussage zur Strafbarkeit der Äußerungen. Daher muss das KG Berlin erneut über die Vereinbarkeit der Äußerungen mit dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und damit den Auskunftsanspruch entscheiden.

Quellen

BVerfG, Pressemitteilung Nr. 8/2022 vom 02. Februar 2022, abrufbar unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-008.html

Beck-aktuell, KG muss neu über Herausgabe von Facebook-Nutzerdaten an Künast entscheiden, Meldung vom 02.02.2022, abrufbar unter: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-kg-muss-neu-ueber-herausgabe-von-facebook-nutzerdaten-an-kuenast-entscheiden