Mainz Media Forum: Strukturwandel der Presse – Digitale Transformation: Staatlicher Handlungsbedarf?


Art. 5 des Grundgesetzes „garantiert das Institut `Freie Presse´“ als „Wesenselement des freiheitlichen Staates“. Aber was bedeuten diese ehernen Sätze des Spiegel-Urteils des BVerfG für die Presse heute? Hat die privatwirtschaftliche Presse als zentraler Funktionsträger für die demokratische Meinungsbildung überhaupt eine Zukunft? Können die privaten Medienunternehmen aus eigener Kraft die digitale Transformation erfolgreich schaffen und dabei die ihnen zugedachte öffentliche Aufgabe weiterhin erfüllen oder bedürfen sie dazu staatlicher Unterstützung? Greift hier gar eine Verfassungspflicht zur Gewährleistung der Presse in neuer Qualität?

Während im Medienkartellrecht, bei der Plattformregulierung und im Urheberrecht Rahmenbedingungen für die Presse neu justiert worden sind, scheint die in den letzten Jahren auch in Deutschland avisierte staatliche Presseförderung schon wieder von der politischen Tagesordnung gestrichen. Und erneut eskaliert derzeit der Dauerstreit der Verlagswirtschaft mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegen behaupteter – von den Anstalten indes stets bestrittener – Verstöße gegen das rundfunkrechtliche Verbot presseähnlicher Online Angebote. Nachdem also die erhoffte Befriedung dieser Kontroverse mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2019 gescheitert ist, ist das Thema offenbar auch wieder Gegenstand von Änderungsvorschlägen für den geplanten Medien-Reformstaatsvertrag.

Über diese essentiellen Fragen möchten wir mit Ihnen diskutieren.


> Einladung

Termin:
Donnerstag, 17. Oktober 2024 um 16:00 Uhr

Ort der Veranstaltung:
Alte Mensa (Atrium maximum) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Johann-Joachim-Becher-Weg 5, 55128 Mainz

Eine Anmeldung ist erforderlich:
Bitte melden Sie sich bis zum 10. Oktober 2024 an über: anmeldung@mainzer-medieninstitut.de

__________________________________________________________________________________________________________

begrüssung

Prof. Dr. Matthias Cornils / Dr. Simone Schelberg
Direktoren des Mainzer Medieninstituts

vorträge

"Vom individuellen und kollektiven Nutzen der Presse und des Journalismus"
Prof. Dr. M. Bjørn von Rimscha
Professur für Medienwirtschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

"Funktionsschutz der Presse durch den Staat"
Dr. Tobias Mast
Senior Researcher „Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen“ am Leibniz-Institut für Medienforschung, Hamburg

Moderation

Prof. Dr. Matthias Cornils
Direktor des Mainzer Medieninstituts

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Art. 5 des Grundgesetzes „garantiert das Institut `Freie Presse´“ als „Wesenselement des freiheitlichen Staates“. Aber was bedeuten diese ehernen Sätze des Spiegel-Urteils des BVerfG für die Presse heute? Hat die privatwirtschaftliche Presse als zentraler Funktionsträger für die demokratische Meinungsbildung überhaupt eine Zukunft? Können die privaten Medienunternehmen aus eigener Kraft die digitale Transformation erfolgreich schaffen und dabei die ihnen zugedachte öffentliche Aufgabe weiterhin erfüllen oder bedürfen sie dazu staatlicher Unterstützung? Greift hier gar eine Verfassungspflicht zur Gewährleistung der Presse in neuer Qualität?

Während im Medienkartellrecht, bei der Plattformregulierung und im Urheberrecht Rahmenbedingungen für die Presse neu justiert worden sind, scheint die in den letzten Jahren auch in Deutschland avisierte staatliche Presseförderung schon wieder von der politischen Tagesordnung gestrichen. Und erneut eskaliert derzeit der Dauerstreit der Verlagswirtschaft mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegen behaupteter – von den Anstalten indes stets bestrittener – Verstöße gegen das rundfunkrechtliche Verbot presseähnlicher Online Angebote. Nachdem also die erhoffte Befriedung dieser Kontroverse mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2019 gescheitert ist, ist das Thema offenbar auch wieder Gegenstand von Änderungsvorschlägen für den geplanten Medien-Reformstaatsvertrag.

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Während im Medienkartellrecht, bei der Plattformregulierung und im Urheberrecht Rahmenbedingungen für die Presse neu justiert worden sind, scheint die in den letzten Jahren auch in Deutschland avisierte staatliche Presseförderung schon wieder von der politischen Tagesordnung gestrichen. Und erneut eskaliert derzeit der Dauerstreit der Verlagswirtschaft mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegen behaupteter – von den Anstalten indes stets bestrittener – Verstöße gegen das rundfunkrechtliche Verbot presseähnlicher Online Angebote. Nachdem also die erhoffte Befriedung dieser Kontroverse mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2019 gescheitert ist, ist das Thema offenbar auch wieder Gegenstand von Änderungsvorschlägen für den geplanten Medien-Reformstaatsvertrag.

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Art. 5 des Grundgesetzes „garantiert das Institut `Freie Presse´“ als „Wesenselement des freiheitlichen Staates“. Aber was bedeuten diese ehernen Sätze des Spiegel-Urteils des BVerfG für die Presse heute? Hat die privatwirtschaftliche Presse als zentraler Funktionsträger für die demokratische Meinungsbildung überhaupt eine Zukunft? Können die privaten Medienunternehmen aus eigener Kraft die digitale Transformation erfolgreich schaffen und dabei die ihnen zugedachte öffentliche Aufgabe weiterhin erfüllen oder bedürfen sie dazu staatlicher Unterstützung? Greift hier gar eine Verfassungspflicht zur Gewährleistung der Presse in neuer Qualität?

Während im Medienkartellrecht, bei der Plattformregulierung und im Urheberrecht Rahmenbedingungen für die Presse neu justiert worden sind, scheint die in den letzten Jahren auch in Deutschland avisierte staatliche Presseförderung schon wieder von der politischen Tagesordnung gestrichen. Und erneut eskaliert derzeit der Dauerstreit der Verlagswirtschaft mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegen behaupteter – von den Anstalten indes stets bestrittener – Verstöße gegen das rundfunkrechtliche Verbot presseähnlicher Online Angebote. Nachdem also die erhoffte Befriedung dieser Kontroverse mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2019 gescheitert ist, ist das Thema offenbar auch wieder Gegenstand von Änderungsvorschlägen für den geplanten Medien-Reformstaatsvertrag.

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Während im Medienkartellrecht, bei der Plattformregulierung und im Urheberrecht Rahmenbedingungen für die Presse neu justiert worden sind, scheint die in den letzten Jahren auch in Deutschland avisierte staatliche Presseförderung schon wieder von der politischen Tagesordnung gestrichen. Und erneut eskaliert derzeit der Dauerstreit der Verlagswirtschaft mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegen behaupteter – von den Anstalten indes stets bestrittener – Verstöße gegen das rundfunkrechtliche Verbot presseähnlicher Online Angebote. Nachdem also die erhoffte Befriedung dieser Kontroverse mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2019 gescheitert ist, ist das Thema offenbar auch wieder Gegenstand von Änderungsvorschlägen für den geplanten Medien-Reformstaatsvertrag.

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Art. 5 des Grundgesetzes „garantiert das Institut `Freie Presse´“ als „Wesenselement des freiheitlichen Staates“. Aber was bedeuten diese ehernen Sätze des Spiegel-Urteils des BVerfG für die Presse heute? Hat die privatwirtschaftliche Presse als zentraler Funktionsträger für die demokratische Meinungsbildung überhaupt eine Zukunft? Können die privaten Medienunternehmen aus eigener Kraft die digitale Transformation erfolgreich schaffen und dabei die ihnen zugedachte öffentliche Aufgabe weiterhin erfüllen oder bedürfen sie dazu staatlicher Unterstützung? Greift hier gar eine Verfassungspflicht zur Gewährleistung der Presse in neuer Qualität?

Während im Medienkartellrecht, bei der Plattformregulierung und im Urheberrecht Rahmenbedingungen für die Presse neu justiert worden sind, scheint die in den letzten Jahren auch in Deutschland avisierte staatliche Presseförderung schon wieder von der politischen Tagesordnung gestrichen. Und erneut eskaliert derzeit der Dauerstreit der Verlagswirtschaft mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegen behaupteter – von den Anstalten indes stets bestrittener – Verstöße gegen das rundfunkrechtliche Verbot presseähnlicher Online Angebote. Nachdem also die erhoffte Befriedung dieser Kontroverse mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2019 gescheitert ist, ist das Thema offenbar auch wieder Gegenstand von Änderungsvorschlägen für den geplanten Medien-Reformstaatsvertrag.

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Art. 5 des Grundgesetzes „garantiert das Institut `Freie Presse´“ als „Wesenselement des freiheitlichen Staates“. Aber was bedeuten diese ehernen Sätze des Spiegel-Urteils des BVerfG für die Presse heute? Hat die privatwirtschaftliche Presse als zentraler Funktionsträger für die demokratische Meinungsbildung überhaupt eine Zukunft? Können die privaten Medienunternehmen aus eigener Kraft die digitale Transformation erfolgreich schaffen und dabei die ihnen zugedachte öffentliche Aufgabe weiterhin erfüllen oder bedürfen sie dazu staatlicher Unterstützung? Greift hier gar eine Verfassungspflicht zur Gewährleistung der Presse in neuer Qualität?

Während im Medienkartellrecht, bei der Plattformregulierung und im Urheberrecht Rahmenbedingungen für die Presse neu justiert worden sind, scheint die in den letzten Jahren auch in Deutschland avisierte staatliche Presseförderung schon wieder von der politischen Tagesordnung gestrichen. Und erneut eskaliert derzeit der Dauerstreit der Verlagswirtschaft mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegen behaupteter – von den Anstalten indes stets bestrittener – Verstöße gegen das rundfunkrechtliche Verbot presseähnlicher Online Angebote. Nachdem also die erhoffte Befriedung dieser Kontroverse mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2019 gescheitert ist, ist das Thema offenbar auch wieder Gegenstand von Änderungsvorschlägen für den geplanten Medien-Reformstaatsvertrag.

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Art. 5 des Grundgesetzes „garantiert das Institut `Freie Presse´“ als „Wesenselement des freiheitlichen Staates“. Aber was bedeuten diese ehernen Sätze des Spiegel-Urteils des BVerfG für die Presse heute? Hat die privatwirtschaftliche Presse als zentraler Funktionsträger für die demokratische Meinungsbildung überhaupt eine Zukunft? Können die privaten Medienunternehmen aus eigener Kraft die digitale Transformation erfolgreich schaffen und dabei die ihnen zugedachte öffentliche Aufgabe weiterhin erfüllen oder bedürfen sie dazu staatlicher Unterstützung? Greift hier gar eine Verfassungspflicht zur Gewährleistung der Presse in neuer Qualität?

Während im Medienkartellrecht, bei der Plattformregulierung und im Urheberrecht Rahmenbedingungen für die Presse neu justiert worden sind, scheint die in den letzten Jahren auch in Deutschland avisierte staatliche Presseförderung schon wieder von der politischen Tagesordnung gestrichen. Und erneut eskaliert derzeit der Dauerstreit der Verlagswirtschaft mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegen behaupteter – von den Anstalten indes stets bestrittener – Verstöße gegen das rundfunkrechtliche Verbot presseähnlicher Online Angebote. Nachdem also die erhoffte Befriedung dieser Kontroverse mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2019 gescheitert ist, ist das Thema offenbar auch wieder Gegenstand von Änderungsvorschlägen für den geplanten Medien-Reformstaatsvertrag.

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Während im Medienkartellrecht, bei der Plattformregulierung und im Urheberrecht Rahmenbedingungen für die Presse neu justiert worden sind, scheint die in den letzten Jahren auch in Deutschland avisierte staatliche Presseförderung schon wieder von der politischen Tagesordnung gestrichen. Und erneut eskaliert derzeit der Dauerstreit der Verlagswirtschaft mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegen behaupteter – von den Anstalten indes stets bestrittener – Verstöße gegen das rundfunkrechtliche Verbot presseähnlicher Online Angebote. Nachdem also die erhoffte Befriedung dieser Kontroverse mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2019 gescheitert ist, ist das Thema offenbar auch wieder Gegenstand von Änderungsvorschlägen für den geplanten Medien-Reformstaatsvertrag.

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