Rückblick: 22. Brüsseler Mediengespräch: Freiheit und Unabhängigkeit der Medien – Europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit

Er soll Medienfreiheit und Medienvielfalt innerhalb der Union stärken: der European Media Freedom Act (EMFA). Inwieweit der im September veröffentlichte EMFA-Entwurf der Kommission geeignet ist, dieses legislative Ziel zu erreichen, wurde auf dem Podium des diesjährigen Brüsseler Mediengesprächs am 15. November 2022 in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Brüssel diskutiert.

Als Gastgeberin begrüßte Staatssekretärin Heike Raab vor voll besetzten Reihen in der Landesvertretung Expertinnen und Experten aus Medienpolitik, Regulierungspraxis und Wissenschaft: aus dem EU-Parlament die EVP-Abgeordnete Sabine Verheyen, als Vertreterin der Kommission Renate Nikolay, die als Chefin des Kabinetts von EU-Kommissarin Věra Jourová wesentlich an der Erarbeitung des EMFA-Entwurfs mitgewirkt hat, Dr. Tobias Schmid, den Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen und Europabeauftragten der Direktorenkonferenz der Medienanstalten, und als Vertreter der Wissenschaft Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts. Stephan Ueberbach, ARD-Hörfunkkorrespondent für Brüssel und Studioleiter, moderierte die Diskussion.

Auf dem Podium des Brüsseler Mediengesprächs herrschte weitgehende Einigkeit über die Problemanalyse, die Grundlage der legislativen Initiative der Kommission ist: Medienfreiheit und Medienvielfalt sind in einigen EU-Staaten durch Restriktionen gegen oder Druck auf Medien sowie durch Monopolstrukturen gefährdet. Insbesondere Ungarn wurde als problematisches Beispiel angesprochen. Heike Raab beschrieb die Lage als „Stresstest für Medien“, die wirtschaftlich herausgefordert seien und sich außerdem gesellschaftlichen Polarisierungstendenzen gegenübersähen. Ziel sei es, innerhalb der Union auf ein Umfeld hinzuwirken, in dem unabhängige und vielfältige Medien für eine ausgewogene Berichterstattung als Grundlage öffentlicher Meinungsbildung sorgen.

Der Kommissionsentwurf adressiert die identifizierten Probleme unter anderem durch Verbote staatlicher Einflussnahme auf Medien, Offenlegungspflichten etwa für Eigentumsverhältnisse an Medienunternehmen oder staatliche Werbefinanzierung und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer medienrechtlichen Konzentrationskontrolle. Renate Nikolay betonte, der Ansatz der Kommission sei durchgehend „prinzipienbasiert“. Es gehe darum, Mindeststandards für Medienpluralität und Medienfreiheit zu setzen und Medienregulierung unionsweit besser zu koordinieren.

Abgeordnete Sabine Verheyen bezweifelte, ob das Instrument der Verordnung, die unionsweit und medienartenübergreifend Grundsätze normiert, der differenzierten Problemanalyse, den unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten in den Unionsstaaten sowie den Spezifitäten der verschiedenen Medienarten gerecht werde. Dass der EMFA auch den Printmedienbereich erfasse, wofür es in Deutschland auf nationaler Ebene kein Regulierungsäquivalent gebe, werfe Fragen auf, an denen im Parlament weitergearbeitet werden müsse. Anstelle des Ansatzes „one fits all“ sprach Verheyen sich dafür aus, über sektorspezifische Instrumente nachzudenken.

Dr. Schmid lobte, dass der EMFA einige Lücken im unionsrechtlichen Gefüge medienregulatorischer Regelungen schließe, insbesondere indem er (in Art. 17 EMFA-E) eine privilegierte Behandlung für Medienunternehmen vorsehe, wenn diese ihre Inhalte auf sehr großen Online-Plattformen distribuieren und dort Restriktionsmaßnahmen der Plattformbetreiber ausgesetzt seien. Kritisch äußerte Dr. Schmid sich unter anderem zu der im EMFA vorgesehenen Rolle der Kommission. Diese setze an zentralen Stellen sich selbst ein, was mit dem deutschen Verständnis von Staatsferne schwerlich vereinbar sei. Er sprach sich dafür aus, die Regulierung in den Händen der 27 nationalen Regulierungsbehörden zu belassen und forderte, die Mitgliedstaaten in die Verantwortung zu nehmen. Die Kommission müsse sich zurücknehmen.

Das Unbehagen im Hinblick auf die Stellung der EU-Kommission teilte auch Professor Cornils. Seiner Analyse nach sind im EMFA-Entwurf – wie auch in anderen neueren Legislativwerken des Unionsrechts im Bereich der Medien- und Digitalregulierung – Zentralisierungstendenzen und zunehmende Einflussnahmemöglichkeiten der Kommission auszumachen, etwa über die Formulierung von Leitlinien oder durch Einrichtung von Koordinationsgremien auf Unionsebene, die mit der Kommission zusammenarbeiten. Ein solches Gremium aus nationalen Regulierern auf Unionsebene sieht auch der EMFA-Entwurf vor (Art. 8-12 EMFA-E). Es soll die European Regulators Group for Audivisual Media Services (ERGA) ersetzen und sich eng mit der Kommission abstimmen. Außerdem stellt die Kommission nach dem Entwurf das Sekretariat des Gremiums, worauf Dr. Schmid als weiteren Weg möglicher Einflussnahme der Kommission hinwies.

Nikolay verteidigte das organisatorische Konzept als notwendig, um mehr Koordination zwischen den nationalen Regulierern zu erreichen. Etwa beim Umgang mit dem russischen Sender „RT“ sei deutlich geworden, dass eine bessere Abstimmung innerhalb der Union Not tue. Durch gemeinsame Arbeit könne auch Druck auf einzelne Mitgliedstaaten aufgebaut werden, so die Vertreterin der Kommission. Die Entscheidungen träfen jedoch weiterhin die nationalen Regulierungsstellen.

Staatssekretärin Raab betonte die Vorbildrolle der deutschen Medienaufsicht. Diese wolle man fortentwickeln und für andere Länder empfehlen und so einen Beitrag zu unionsweiter Kohärenz leisten. Raab stellte jedoch infrage, ob es dazu einen institutionalisierten Abstimmungsprozess, etwa über ein Gremium, brauche. Wichtig sei, die Kompetenzordnung und den Grundsatz der Subsidiarität zu wahren. Die Staatssekretärin, die zugleich Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz für Europa und Medien ist, begrüßte, dass die Kommission die Mitgliedstaaten früh in den Konsultationsprozess einbezogen habe.

Kompetenzrechtlich meldete Professor Cornils Zweifel an, ob die Kommission sich für sämtliche Regelungen des EMFA auf die Binnenmarkt-Kompetenz aus Art. 114 AEUV berufen könne. Der erforderliche Binnenmarktbezug bei Regelungen mit klarem medienregulatorischem Inhalt, etwa auch zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, erscheine fraglich. Dem widersprach Renate Nikolay. Die Kommission habe sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientiert und sei überzeugt, dass der EMFA-Entwurf von der Binnenmarkt-Kompetenz erfasst sei.

Professor Cornils wies darauf hin, dass der EMFA aus seiner Sicht auch für Deutschland substanzielle Änderungen mit sich bringe. So sei im Entwurf etwa eine Abkehr vom in der deutschen Medienrechtsordnung anerkannten Grundsatz der Tendenzfreiheit von Verlegern und Medienunternehmern verordnet, indem deren Einflussnahme auf redaktionell-inhaltliche Entscheidungen beschränkt und die „Unabhängigkeit individueller redaktioneller Entscheidungen“ (Art. 6 EMFA-E) gestärkt werden soll. Auch hinsichtlich der vorgesehenen medienrechtlichen Konzentrationskontrolle sei der EMFA-Entwurf nur vermeintlich „weich“, da diese nunmehr europarechtlich vorgeschrieben werde. Renate Nikolay bestätigte, dass der Entwurf bewusst einige von ihr so genannte „Bömbchen“ enthalte. Die Kommission sei aber im weiteren Verfahren gesprächsbereit.

Mit einem Ausblick auf dieses weitere Verfahren – unter anderem kündigte Heike Raab an, dass der Bundesrat demnächst eine Stellungnahme zum Kommissionentwurf verabschieden werde – und dem Dank des Moderators Stephan Ueberbach an die Diskutantinnen und Diskutanten endete das diesjährige Brüsseler Mediengespräch.

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Beim 22. Brüsseler Mediengespräch steht der Vorschlag für einen Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit im Fokus, der am 16. September 2022 von der Kommission veröffentlicht wurde. Wir wollen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Praxis und dem Publikum über den Gesetzgebungsvorschlag diskutieren. Nach der Paneldiskussion laden wir alle Gäste herzlich dazu ein, sich weiter beim anschließenden Empfang auszutauschen.

The 22nd Brussels Media Talk will focus on the proposal for an European Media Freedom Act, which was published by the Commission on 16th of September 2022. We want to discuss the legislative proposal with representatives of politics, science, practice and the audience. After the panel discussion, we invite all guests to a further exchange at the following reception.

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Panel

Sabine Verheyen
MdEP und Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung
MEP and chair of the Committee on Culture and Education (EVP)

Renate Nikolay
Chefin des Kabinetts der Vizepräsidentin für Werte und Transparenz Jourová
Head of Cabinet of Vice-President for Values and Transparency Jourová

Dr. Tobias Schmid
Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM)
Director of the Media Authority of North Rhine-Westphalia and European Commissioner of the Directors' Conference of the Media Authorities (DLM)

Heike Raab
Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien 
State Secretary and Plenipotentiary of the State of Rhineland-Palatinate to the Federal Government and for Europe and the Media

Prof. Dr. Matthias Cornils
Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Chair of Media Law, Cultural Law and Public Law at the Johannes Gutenberg University Mainz

Moderation

Stephan Ueberbach
Studioleiter - Korrespondent, SWR/BR/MDR Studio Brüssel
Studio manager - correspondent, ARD German Radio

Dienstag, 15. November 2022, 17.30 Uhr I Einlass: 17.00 Uhr
Tuesday, 15th of November 2022, 5.30 pm I doors open: 5.00 pm

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz
Representation of the State of Rhineland-Palatinate
Avenue de Tervueren 60, 1040 Brüssel

englische Übersetzung vorgesehen
english translation provided

Rückblick: 22. Brüsseler Mediengespräch: Freiheit und Unabhängigkeit der Medien – Europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit

Er soll Medienfreiheit und Medienvielfalt innerhalb der Union stärken: der European Media Freedom Act (EMFA). Inwieweit der im September veröffentlichte EMFA-Entwurf der Kommission geeignet ist, dieses legislative Ziel zu erreichen, wurde auf dem Podium des diesjährigen Brüsseler Mediengesprächs am 15. November 2022 in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Brüssel diskutiert.

Als Gastgeberin begrüßte Staatssekretärin Heike Raab vor voll besetzten Reihen in der Landesvertretung Expertinnen und Experten aus Medienpolitik, Regulierungspraxis und Wissenschaft: aus dem EU-Parlament die EVP-Abgeordnete Sabine Verheyen, als Vertreterin der Kommission Renate Nikolay, die als Chefin des Kabinetts von EU-Kommissarin Věra Jourová wesentlich an der Erarbeitung des EMFA-Entwurfs mitgewirkt hat, Dr. Tobias Schmid, den Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen und Europabeauftragten der Direktorenkonferenz der Medienanstalten, und als Vertreter der Wissenschaft Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts. Stephan Ueberbach, ARD-Hörfunkkorrespondent für Brüssel und Studioleiter, moderierte die Diskussion.

Auf dem Podium des Brüsseler Mediengesprächs herrschte weitgehende Einigkeit über die Problemanalyse, die Grundlage der legislativen Initiative der Kommission ist: Medienfreiheit und Medienvielfalt sind in einigen EU-Staaten durch Restriktionen gegen oder Druck auf Medien sowie durch Monopolstrukturen gefährdet. Insbesondere Ungarn wurde als problematisches Beispiel angesprochen. Heike Raab beschrieb die Lage als „Stresstest für Medien“, die wirtschaftlich herausgefordert seien und sich außerdem gesellschaftlichen Polarisierungstendenzen gegenübersähen. Ziel sei es, innerhalb der Union auf ein Umfeld hinzuwirken, in dem unabhängige und vielfältige Medien für eine ausgewogene Berichterstattung als Grundlage öffentlicher Meinungsbildung sorgen.

Der Kommissionsentwurf adressiert die identifizierten Probleme unter anderem durch Verbote staatlicher Einflussnahme auf Medien, Offenlegungspflichten etwa für Eigentumsverhältnisse an Medienunternehmen oder staatliche Werbefinanzierung und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer medienrechtlichen Konzentrationskontrolle. Renate Nikolay betonte, der Ansatz der Kommission sei durchgehend „prinzipienbasiert“. Es gehe darum, Mindeststandards für Medienpluralität und Medienfreiheit zu setzen und Medienregulierung unionsweit besser zu koordinieren.

Abgeordnete Sabine Verheyen bezweifelte, ob das Instrument der Verordnung, die unionsweit und medienartenübergreifend Grundsätze normiert, der differenzierten Problemanalyse, den unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten in den Unionsstaaten sowie den Spezifitäten der verschiedenen Medienarten gerecht werde. Dass der EMFA auch den Printmedienbereich erfasse, wofür es in Deutschland auf nationaler Ebene kein Regulierungsäquivalent gebe, werfe Fragen auf, an denen im Parlament weitergearbeitet werden müsse. Anstelle des Ansatzes „one fits all“ sprach Verheyen sich dafür aus, über sektorspezifische Instrumente nachzudenken.

Dr. Schmid lobte, dass der EMFA einige Lücken im unionsrechtlichen Gefüge medienregulatorischer Regelungen schließe, insbesondere indem er (in Art. 17 EMFA-E) eine privilegierte Behandlung für Medienunternehmen vorsehe, wenn diese ihre Inhalte auf sehr großen Online-Plattformen distribuieren und dort Restriktionsmaßnahmen der Plattformbetreiber ausgesetzt seien. Kritisch äußerte Dr. Schmid sich unter anderem zu der im EMFA vorgesehenen Rolle der Kommission. Diese setze an zentralen Stellen sich selbst ein, was mit dem deutschen Verständnis von Staatsferne schwerlich vereinbar sei. Er sprach sich dafür aus, die Regulierung in den Händen der 27 nationalen Regulierungsbehörden zu belassen und forderte, die Mitgliedstaaten in die Verantwortung zu nehmen. Die Kommission müsse sich zurücknehmen.

Das Unbehagen im Hinblick auf die Stellung der EU-Kommission teilte auch Professor Cornils. Seiner Analyse nach sind im EMFA-Entwurf – wie auch in anderen neueren Legislativwerken des Unionsrechts im Bereich der Medien- und Digitalregulierung – Zentralisierungstendenzen und zunehmende Einflussnahmemöglichkeiten der Kommission auszumachen, etwa über die Formulierung von Leitlinien oder durch Einrichtung von Koordinationsgremien auf Unionsebene, die mit der Kommission zusammenarbeiten. Ein solches Gremium aus nationalen Regulierern auf Unionsebene sieht auch der EMFA-Entwurf vor (Art. 8-12 EMFA-E). Es soll die European Regulators Group for Audivisual Media Services (ERGA) ersetzen und sich eng mit der Kommission abstimmen. Außerdem stellt die Kommission nach dem Entwurf das Sekretariat des Gremiums, worauf Dr. Schmid als weiteren Weg möglicher Einflussnahme der Kommission hinwies.

Nikolay verteidigte das organisatorische Konzept als notwendig, um mehr Koordination zwischen den nationalen Regulierern zu erreichen. Etwa beim Umgang mit dem russischen Sender „RT“ sei deutlich geworden, dass eine bessere Abstimmung innerhalb der Union Not tue. Durch gemeinsame Arbeit könne auch Druck auf einzelne Mitgliedstaaten aufgebaut werden, so die Vertreterin der Kommission. Die Entscheidungen träfen jedoch weiterhin die nationalen Regulierungsstellen.

Staatssekretärin Raab betonte die Vorbildrolle der deutschen Medienaufsicht. Diese wolle man fortentwickeln und für andere Länder empfehlen und so einen Beitrag zu unionsweiter Kohärenz leisten. Raab stellte jedoch infrage, ob es dazu einen institutionalisierten Abstimmungsprozess, etwa über ein Gremium, brauche. Wichtig sei, die Kompetenzordnung und den Grundsatz der Subsidiarität zu wahren. Die Staatssekretärin, die zugleich Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz für Europa und Medien ist, begrüßte, dass die Kommission die Mitgliedstaaten früh in den Konsultationsprozess einbezogen habe.

Kompetenzrechtlich meldete Professor Cornils Zweifel an, ob die Kommission sich für sämtliche Regelungen des EMFA auf die Binnenmarkt-Kompetenz aus Art. 114 AEUV berufen könne. Der erforderliche Binnenmarktbezug bei Regelungen mit klarem medienregulatorischem Inhalt, etwa auch zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, erscheine fraglich. Dem widersprach Renate Nikolay. Die Kommission habe sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientiert und sei überzeugt, dass der EMFA-Entwurf von der Binnenmarkt-Kompetenz erfasst sei.

Professor Cornils wies darauf hin, dass der EMFA aus seiner Sicht auch für Deutschland substanzielle Änderungen mit sich bringe. So sei im Entwurf etwa eine Abkehr vom in der deutschen Medienrechtsordnung anerkannten Grundsatz der Tendenzfreiheit von Verlegern und Medienunternehmern verordnet, indem deren Einflussnahme auf redaktionell-inhaltliche Entscheidungen beschränkt und die „Unabhängigkeit individueller redaktioneller Entscheidungen“ (Art. 6 EMFA-E) gestärkt werden soll. Auch hinsichtlich der vorgesehenen medienrechtlichen Konzentrationskontrolle sei der EMFA-Entwurf nur vermeintlich „weich“, da diese nunmehr europarechtlich vorgeschrieben werde. Renate Nikolay bestätigte, dass der Entwurf bewusst einige von ihr so genannte „Bömbchen“ enthalte. Die Kommission sei aber im weiteren Verfahren gesprächsbereit.

Mit einem Ausblick auf dieses weitere Verfahren – unter anderem kündigte Heike Raab an, dass der Bundesrat demnächst eine Stellungnahme zum Kommissionentwurf verabschieden werde – und dem Dank des Moderators Stephan Ueberbach an die Diskutantinnen und Diskutanten endete das diesjährige Brüsseler Mediengespräch.

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Beim 22. Brüsseler Mediengespräch steht der Vorschlag für einen Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit im Fokus, der am 16. September 2022 von der Kommission veröffentlicht wurde. Wir wollen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Praxis und dem Publikum über den Gesetzgebungsvorschlag diskutieren. Nach der Paneldiskussion laden wir alle Gäste herzlich dazu ein, sich weiter beim anschließenden Empfang auszutauschen.

The 22nd Brussels Media Talk will focus on the proposal for an European Media Freedom Act, which was published by the Commission on 16th of September 2022. We want to discuss the legislative proposal with representatives of politics, science, practice and the audience. After the panel discussion, we invite all guests to a further exchange at the following reception.

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Panel

Sabine Verheyen
MdEP und Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung
MEP and chair of the Committee on Culture and Education (EVP)

Renate Nikolay
Chefin des Kabinetts der Vizepräsidentin für Werte und Transparenz Jourová
Head of Cabinet of Vice-President for Values and Transparency Jourová

Dr. Tobias Schmid
Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM)
Director of the Media Authority of North Rhine-Westphalia and European Commissioner of the Directors' Conference of the Media Authorities (DLM)

Heike Raab
Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien 
State Secretary and Plenipotentiary of the State of Rhineland-Palatinate to the Federal Government and for Europe and the Media

Prof. Dr. Matthias Cornils
Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Chair of Media Law, Cultural Law and Public Law at the Johannes Gutenberg University Mainz

Moderation

Stephan Ueberbach
Studioleiter - Korrespondent, SWR/BR/MDR Studio Brüssel
Studio manager - correspondent, ARD German Radio

Dienstag, 15. November 2022, 17.30 Uhr I Einlass: 17.00 Uhr
Tuesday, 15th of November 2022, 5.30 pm I doors open: 5.00 pm

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz
Representation of the State of Rhineland-Palatinate
Avenue de Tervueren 60, 1040 Brüssel

englische Übersetzung vorgesehen
english translation provided

Rückblick: 22. Brüsseler Mediengespräch: Freiheit und Unabhängigkeit der Medien – Europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit

Er soll Medienfreiheit und Medienvielfalt innerhalb der Union stärken: der European Media Freedom Act (EMFA). Inwieweit der im September veröffentlichte EMFA-Entwurf der Kommission geeignet ist, dieses legislative Ziel zu erreichen, wurde auf dem Podium des diesjährigen Brüsseler Mediengesprächs am 15. November 2022 in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Brüssel diskutiert.

Als Gastgeberin begrüßte Staatssekretärin Heike Raab vor voll besetzten Reihen in der Landesvertretung Expertinnen und Experten aus Medienpolitik, Regulierungspraxis und Wissenschaft: aus dem EU-Parlament die EVP-Abgeordnete Sabine Verheyen, als Vertreterin der Kommission Renate Nikolay, die als Chefin des Kabinetts von EU-Kommissarin Věra Jourová wesentlich an der Erarbeitung des EMFA-Entwurfs mitgewirkt hat, Dr. Tobias Schmid, den Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen und Europabeauftragten der Direktorenkonferenz der Medienanstalten, und als Vertreter der Wissenschaft Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts. Stephan Ueberbach, ARD-Hörfunkkorrespondent für Brüssel und Studioleiter, moderierte die Diskussion.

Auf dem Podium des Brüsseler Mediengesprächs herrschte weitgehende Einigkeit über die Problemanalyse, die Grundlage der legislativen Initiative der Kommission ist: Medienfreiheit und Medienvielfalt sind in einigen EU-Staaten durch Restriktionen gegen oder Druck auf Medien sowie durch Monopolstrukturen gefährdet. Insbesondere Ungarn wurde als problematisches Beispiel angesprochen. Heike Raab beschrieb die Lage als „Stresstest für Medien“, die wirtschaftlich herausgefordert seien und sich außerdem gesellschaftlichen Polarisierungstendenzen gegenübersähen. Ziel sei es, innerhalb der Union auf ein Umfeld hinzuwirken, in dem unabhängige und vielfältige Medien für eine ausgewogene Berichterstattung als Grundlage öffentlicher Meinungsbildung sorgen.

Der Kommissionsentwurf adressiert die identifizierten Probleme unter anderem durch Verbote staatlicher Einflussnahme auf Medien, Offenlegungspflichten etwa für Eigentumsverhältnisse an Medienunternehmen oder staatliche Werbefinanzierung und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer medienrechtlichen Konzentrationskontrolle. Renate Nikolay betonte, der Ansatz der Kommission sei durchgehend „prinzipienbasiert“. Es gehe darum, Mindeststandards für Medienpluralität und Medienfreiheit zu setzen und Medienregulierung unionsweit besser zu koordinieren.

Abgeordnete Sabine Verheyen bezweifelte, ob das Instrument der Verordnung, die unionsweit und medienartenübergreifend Grundsätze normiert, der differenzierten Problemanalyse, den unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten in den Unionsstaaten sowie den Spezifitäten der verschiedenen Medienarten gerecht werde. Dass der EMFA auch den Printmedienbereich erfasse, wofür es in Deutschland auf nationaler Ebene kein Regulierungsäquivalent gebe, werfe Fragen auf, an denen im Parlament weitergearbeitet werden müsse. Anstelle des Ansatzes „one fits all“ sprach Verheyen sich dafür aus, über sektorspezifische Instrumente nachzudenken.

Dr. Schmid lobte, dass der EMFA einige Lücken im unionsrechtlichen Gefüge medienregulatorischer Regelungen schließe, insbesondere indem er (in Art. 17 EMFA-E) eine privilegierte Behandlung für Medienunternehmen vorsehe, wenn diese ihre Inhalte auf sehr großen Online-Plattformen distribuieren und dort Restriktionsmaßnahmen der Plattformbetreiber ausgesetzt seien. Kritisch äußerte Dr. Schmid sich unter anderem zu der im EMFA vorgesehenen Rolle der Kommission. Diese setze an zentralen Stellen sich selbst ein, was mit dem deutschen Verständnis von Staatsferne schwerlich vereinbar sei. Er sprach sich dafür aus, die Regulierung in den Händen der 27 nationalen Regulierungsbehörden zu belassen und forderte, die Mitgliedstaaten in die Verantwortung zu nehmen. Die Kommission müsse sich zurücknehmen.

Das Unbehagen im Hinblick auf die Stellung der EU-Kommission teilte auch Professor Cornils. Seiner Analyse nach sind im EMFA-Entwurf – wie auch in anderen neueren Legislativwerken des Unionsrechts im Bereich der Medien- und Digitalregulierung – Zentralisierungstendenzen und zunehmende Einflussnahmemöglichkeiten der Kommission auszumachen, etwa über die Formulierung von Leitlinien oder durch Einrichtung von Koordinationsgremien auf Unionsebene, die mit der Kommission zusammenarbeiten. Ein solches Gremium aus nationalen Regulierern auf Unionsebene sieht auch der EMFA-Entwurf vor (Art. 8-12 EMFA-E). Es soll die European Regulators Group for Audivisual Media Services (ERGA) ersetzen und sich eng mit der Kommission abstimmen. Außerdem stellt die Kommission nach dem Entwurf das Sekretariat des Gremiums, worauf Dr. Schmid als weiteren Weg möglicher Einflussnahme der Kommission hinwies.

Nikolay verteidigte das organisatorische Konzept als notwendig, um mehr Koordination zwischen den nationalen Regulierern zu erreichen. Etwa beim Umgang mit dem russischen Sender „RT“ sei deutlich geworden, dass eine bessere Abstimmung innerhalb der Union Not tue. Durch gemeinsame Arbeit könne auch Druck auf einzelne Mitgliedstaaten aufgebaut werden, so die Vertreterin der Kommission. Die Entscheidungen träfen jedoch weiterhin die nationalen Regulierungsstellen.

Staatssekretärin Raab betonte die Vorbildrolle der deutschen Medienaufsicht. Diese wolle man fortentwickeln und für andere Länder empfehlen und so einen Beitrag zu unionsweiter Kohärenz leisten. Raab stellte jedoch infrage, ob es dazu einen institutionalisierten Abstimmungsprozess, etwa über ein Gremium, brauche. Wichtig sei, die Kompetenzordnung und den Grundsatz der Subsidiarität zu wahren. Die Staatssekretärin, die zugleich Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz für Europa und Medien ist, begrüßte, dass die Kommission die Mitgliedstaaten früh in den Konsultationsprozess einbezogen habe.

Kompetenzrechtlich meldete Professor Cornils Zweifel an, ob die Kommission sich für sämtliche Regelungen des EMFA auf die Binnenmarkt-Kompetenz aus Art. 114 AEUV berufen könne. Der erforderliche Binnenmarktbezug bei Regelungen mit klarem medienregulatorischem Inhalt, etwa auch zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, erscheine fraglich. Dem widersprach Renate Nikolay. Die Kommission habe sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientiert und sei überzeugt, dass der EMFA-Entwurf von der Binnenmarkt-Kompetenz erfasst sei.

Professor Cornils wies darauf hin, dass der EMFA aus seiner Sicht auch für Deutschland substanzielle Änderungen mit sich bringe. So sei im Entwurf etwa eine Abkehr vom in der deutschen Medienrechtsordnung anerkannten Grundsatz der Tendenzfreiheit von Verlegern und Medienunternehmern verordnet, indem deren Einflussnahme auf redaktionell-inhaltliche Entscheidungen beschränkt und die „Unabhängigkeit individueller redaktioneller Entscheidungen“ (Art. 6 EMFA-E) gestärkt werden soll. Auch hinsichtlich der vorgesehenen medienrechtlichen Konzentrationskontrolle sei der EMFA-Entwurf nur vermeintlich „weich“, da diese nunmehr europarechtlich vorgeschrieben werde. Renate Nikolay bestätigte, dass der Entwurf bewusst einige von ihr so genannte „Bömbchen“ enthalte. Die Kommission sei aber im weiteren Verfahren gesprächsbereit.

Mit einem Ausblick auf dieses weitere Verfahren – unter anderem kündigte Heike Raab an, dass der Bundesrat demnächst eine Stellungnahme zum Kommissionentwurf verabschieden werde – und dem Dank des Moderators Stephan Ueberbach an die Diskutantinnen und Diskutanten endete das diesjährige Brüsseler Mediengespräch.

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Beim 22. Brüsseler Mediengespräch steht der Vorschlag für einen Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit im Fokus, der am 16. September 2022 von der Kommission veröffentlicht wurde. Wir wollen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Praxis und dem Publikum über den Gesetzgebungsvorschlag diskutieren. Nach der Paneldiskussion laden wir alle Gäste herzlich dazu ein, sich weiter beim anschließenden Empfang auszutauschen.

The 22nd Brussels Media Talk will focus on the proposal for an European Media Freedom Act, which was published by the Commission on 16th of September 2022. We want to discuss the legislative proposal with representatives of politics, science, practice and the audience. After the panel discussion, we invite all guests to a further exchange at the following reception.

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Panel

Sabine Verheyen
MdEP und Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung
MEP and chair of the Committee on Culture and Education (EVP)

Renate Nikolay
Chefin des Kabinetts der Vizepräsidentin für Werte und Transparenz Jourová
Head of Cabinet of Vice-President for Values and Transparency Jourová

Dr. Tobias Schmid
Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM)
Director of the Media Authority of North Rhine-Westphalia and European Commissioner of the Directors' Conference of the Media Authorities (DLM)

Heike Raab
Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien 
State Secretary and Plenipotentiary of the State of Rhineland-Palatinate to the Federal Government and for Europe and the Media

Prof. Dr. Matthias Cornils
Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Chair of Media Law, Cultural Law and Public Law at the Johannes Gutenberg University Mainz

Moderation

Stephan Ueberbach
Studioleiter - Korrespondent, SWR/BR/MDR Studio Brüssel
Studio manager - correspondent, ARD German Radio

Dienstag, 15. November 2022, 17.30 Uhr I Einlass: 17.00 Uhr
Tuesday, 15th of November 2022, 5.30 pm I doors open: 5.00 pm

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz
Representation of the State of Rhineland-Palatinate
Avenue de Tervueren 60, 1040 Brüssel

englische Übersetzung vorgesehen
english translation provided

Rückblick: 22. Brüsseler Mediengespräch: Freiheit und Unabhängigkeit der Medien – Europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit

Er soll Medienfreiheit und Medienvielfalt innerhalb der Union stärken: der European Media Freedom Act (EMFA). Inwieweit der im September veröffentlichte EMFA-Entwurf der Kommission geeignet ist, dieses legislative Ziel zu erreichen, wurde auf dem Podium des diesjährigen Brüsseler Mediengesprächs am 15. November 2022 in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Brüssel diskutiert.

Als Gastgeberin begrüßte Staatssekretärin Heike Raab vor voll besetzten Reihen in der Landesvertretung Expertinnen und Experten aus Medienpolitik, Regulierungspraxis und Wissenschaft: aus dem EU-Parlament die EVP-Abgeordnete Sabine Verheyen, als Vertreterin der Kommission Renate Nikolay, die als Chefin des Kabinetts von EU-Kommissarin Věra Jourová wesentlich an der Erarbeitung des EMFA-Entwurfs mitgewirkt hat, Dr. Tobias Schmid, den Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen und Europabeauftragten der Direktorenkonferenz der Medienanstalten, und als Vertreter der Wissenschaft Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts. Stephan Ueberbach, ARD-Hörfunkkorrespondent für Brüssel und Studioleiter, moderierte die Diskussion.

Auf dem Podium des Brüsseler Mediengesprächs herrschte weitgehende Einigkeit über die Problemanalyse, die Grundlage der legislativen Initiative der Kommission ist: Medienfreiheit und Medienvielfalt sind in einigen EU-Staaten durch Restriktionen gegen oder Druck auf Medien sowie durch Monopolstrukturen gefährdet. Insbesondere Ungarn wurde als problematisches Beispiel angesprochen. Heike Raab beschrieb die Lage als „Stresstest für Medien“, die wirtschaftlich herausgefordert seien und sich außerdem gesellschaftlichen Polarisierungstendenzen gegenübersähen. Ziel sei es, innerhalb der Union auf ein Umfeld hinzuwirken, in dem unabhängige und vielfältige Medien für eine ausgewogene Berichterstattung als Grundlage öffentlicher Meinungsbildung sorgen.

Der Kommissionsentwurf adressiert die identifizierten Probleme unter anderem durch Verbote staatlicher Einflussnahme auf Medien, Offenlegungspflichten etwa für Eigentumsverhältnisse an Medienunternehmen oder staatliche Werbefinanzierung und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer medienrechtlichen Konzentrationskontrolle. Renate Nikolay betonte, der Ansatz der Kommission sei durchgehend „prinzipienbasiert“. Es gehe darum, Mindeststandards für Medienpluralität und Medienfreiheit zu setzen und Medienregulierung unionsweit besser zu koordinieren.

Abgeordnete Sabine Verheyen bezweifelte, ob das Instrument der Verordnung, die unionsweit und medienartenübergreifend Grundsätze normiert, der differenzierten Problemanalyse, den unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten in den Unionsstaaten sowie den Spezifitäten der verschiedenen Medienarten gerecht werde. Dass der EMFA auch den Printmedienbereich erfasse, wofür es in Deutschland auf nationaler Ebene kein Regulierungsäquivalent gebe, werfe Fragen auf, an denen im Parlament weitergearbeitet werden müsse. Anstelle des Ansatzes „one fits all“ sprach Verheyen sich dafür aus, über sektorspezifische Instrumente nachzudenken.

Dr. Schmid lobte, dass der EMFA einige Lücken im unionsrechtlichen Gefüge medienregulatorischer Regelungen schließe, insbesondere indem er (in Art. 17 EMFA-E) eine privilegierte Behandlung für Medienunternehmen vorsehe, wenn diese ihre Inhalte auf sehr großen Online-Plattformen distribuieren und dort Restriktionsmaßnahmen der Plattformbetreiber ausgesetzt seien. Kritisch äußerte Dr. Schmid sich unter anderem zu der im EMFA vorgesehenen Rolle der Kommission. Diese setze an zentralen Stellen sich selbst ein, was mit dem deutschen Verständnis von Staatsferne schwerlich vereinbar sei. Er sprach sich dafür aus, die Regulierung in den Händen der 27 nationalen Regulierungsbehörden zu belassen und forderte, die Mitgliedstaaten in die Verantwortung zu nehmen. Die Kommission müsse sich zurücknehmen.

Das Unbehagen im Hinblick auf die Stellung der EU-Kommission teilte auch Professor Cornils. Seiner Analyse nach sind im EMFA-Entwurf – wie auch in anderen neueren Legislativwerken des Unionsrechts im Bereich der Medien- und Digitalregulierung – Zentralisierungstendenzen und zunehmende Einflussnahmemöglichkeiten der Kommission auszumachen, etwa über die Formulierung von Leitlinien oder durch Einrichtung von Koordinationsgremien auf Unionsebene, die mit der Kommission zusammenarbeiten. Ein solches Gremium aus nationalen Regulierern auf Unionsebene sieht auch der EMFA-Entwurf vor (Art. 8-12 EMFA-E). Es soll die European Regulators Group for Audivisual Media Services (ERGA) ersetzen und sich eng mit der Kommission abstimmen. Außerdem stellt die Kommission nach dem Entwurf das Sekretariat des Gremiums, worauf Dr. Schmid als weiteren Weg möglicher Einflussnahme der Kommission hinwies.

Nikolay verteidigte das organisatorische Konzept als notwendig, um mehr Koordination zwischen den nationalen Regulierern zu erreichen. Etwa beim Umgang mit dem russischen Sender „RT“ sei deutlich geworden, dass eine bessere Abstimmung innerhalb der Union Not tue. Durch gemeinsame Arbeit könne auch Druck auf einzelne Mitgliedstaaten aufgebaut werden, so die Vertreterin der Kommission. Die Entscheidungen träfen jedoch weiterhin die nationalen Regulierungsstellen.

Staatssekretärin Raab betonte die Vorbildrolle der deutschen Medienaufsicht. Diese wolle man fortentwickeln und für andere Länder empfehlen und so einen Beitrag zu unionsweiter Kohärenz leisten. Raab stellte jedoch infrage, ob es dazu einen institutionalisierten Abstimmungsprozess, etwa über ein Gremium, brauche. Wichtig sei, die Kompetenzordnung und den Grundsatz der Subsidiarität zu wahren. Die Staatssekretärin, die zugleich Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz für Europa und Medien ist, begrüßte, dass die Kommission die Mitgliedstaaten früh in den Konsultationsprozess einbezogen habe.

Kompetenzrechtlich meldete Professor Cornils Zweifel an, ob die Kommission sich für sämtliche Regelungen des EMFA auf die Binnenmarkt-Kompetenz aus Art. 114 AEUV berufen könne. Der erforderliche Binnenmarktbezug bei Regelungen mit klarem medienregulatorischem Inhalt, etwa auch zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, erscheine fraglich. Dem widersprach Renate Nikolay. Die Kommission habe sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientiert und sei überzeugt, dass der EMFA-Entwurf von der Binnenmarkt-Kompetenz erfasst sei.

Professor Cornils wies darauf hin, dass der EMFA aus seiner Sicht auch für Deutschland substanzielle Änderungen mit sich bringe. So sei im Entwurf etwa eine Abkehr vom in der deutschen Medienrechtsordnung anerkannten Grundsatz der Tendenzfreiheit von Verlegern und Medienunternehmern verordnet, indem deren Einflussnahme auf redaktionell-inhaltliche Entscheidungen beschränkt und die „Unabhängigkeit individueller redaktioneller Entscheidungen“ (Art. 6 EMFA-E) gestärkt werden soll. Auch hinsichtlich der vorgesehenen medienrechtlichen Konzentrationskontrolle sei der EMFA-Entwurf nur vermeintlich „weich“, da diese nunmehr europarechtlich vorgeschrieben werde. Renate Nikolay bestätigte, dass der Entwurf bewusst einige von ihr so genannte „Bömbchen“ enthalte. Die Kommission sei aber im weiteren Verfahren gesprächsbereit.

Mit einem Ausblick auf dieses weitere Verfahren – unter anderem kündigte Heike Raab an, dass der Bundesrat demnächst eine Stellungnahme zum Kommissionentwurf verabschieden werde – und dem Dank des Moderators Stephan Ueberbach an die Diskutantinnen und Diskutanten endete das diesjährige Brüsseler Mediengespräch.

___________________________________________________________________________________________________________________________

Beim 22. Brüsseler Mediengespräch steht der Vorschlag für einen Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit im Fokus, der am 16. September 2022 von der Kommission veröffentlicht wurde. Wir wollen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Praxis und dem Publikum über den Gesetzgebungsvorschlag diskutieren. Nach der Paneldiskussion laden wir alle Gäste herzlich dazu ein, sich weiter beim anschließenden Empfang auszutauschen.

The 22nd Brussels Media Talk will focus on the proposal for an European Media Freedom Act, which was published by the Commission on 16th of September 2022. We want to discuss the legislative proposal with representatives of politics, science, practice and the audience. After the panel discussion, we invite all guests to a further exchange at the following reception.

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Panel

Sabine Verheyen
MdEP und Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung
MEP and chair of the Committee on Culture and Education (EVP)

Renate Nikolay
Chefin des Kabinetts der Vizepräsidentin für Werte und Transparenz Jourová
Head of Cabinet of Vice-President for Values and Transparency Jourová

Dr. Tobias Schmid
Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM)
Director of the Media Authority of North Rhine-Westphalia and European Commissioner of the Directors' Conference of the Media Authorities (DLM)

Heike Raab
Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien 
State Secretary and Plenipotentiary of the State of Rhineland-Palatinate to the Federal Government and for Europe and the Media

Prof. Dr. Matthias Cornils
Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Chair of Media Law, Cultural Law and Public Law at the Johannes Gutenberg University Mainz

Moderation

Stephan Ueberbach
Studioleiter - Korrespondent, SWR/BR/MDR Studio Brüssel
Studio manager - correspondent, ARD German Radio

Dienstag, 15. November 2022, 17.30 Uhr I Einlass: 17.00 Uhr
Tuesday, 15th of November 2022, 5.30 pm I doors open: 5.00 pm

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz
Representation of the State of Rhineland-Palatinate
Avenue de Tervueren 60, 1040 Brüssel

englische Übersetzung vorgesehen
english translation provided

Rückblick: 22. Brüsseler Mediengespräch: Freiheit und Unabhängigkeit der Medien – Europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit

Er soll Medienfreiheit und Medienvielfalt innerhalb der Union stärken: der European Media Freedom Act (EMFA). Inwieweit der im September veröffentlichte EMFA-Entwurf der Kommission geeignet ist, dieses legislative Ziel zu erreichen, wurde auf dem Podium des diesjährigen Brüsseler Mediengesprächs am 15. November 2022 in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Brüssel diskutiert.

Als Gastgeberin begrüßte Staatssekretärin Heike Raab vor voll besetzten Reihen in der Landesvertretung Expertinnen und Experten aus Medienpolitik, Regulierungspraxis und Wissenschaft: aus dem EU-Parlament die EVP-Abgeordnete Sabine Verheyen, als Vertreterin der Kommission Renate Nikolay, die als Chefin des Kabinetts von EU-Kommissarin Věra Jourová wesentlich an der Erarbeitung des EMFA-Entwurfs mitgewirkt hat, Dr. Tobias Schmid, den Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen und Europabeauftragten der Direktorenkonferenz der Medienanstalten, und als Vertreter der Wissenschaft Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts. Stephan Ueberbach, ARD-Hörfunkkorrespondent für Brüssel und Studioleiter, moderierte die Diskussion.

Auf dem Podium des Brüsseler Mediengesprächs herrschte weitgehende Einigkeit über die Problemanalyse, die Grundlage der legislativen Initiative der Kommission ist: Medienfreiheit und Medienvielfalt sind in einigen EU-Staaten durch Restriktionen gegen oder Druck auf Medien sowie durch Monopolstrukturen gefährdet. Insbesondere Ungarn wurde als problematisches Beispiel angesprochen. Heike Raab beschrieb die Lage als „Stresstest für Medien“, die wirtschaftlich herausgefordert seien und sich außerdem gesellschaftlichen Polarisierungstendenzen gegenübersähen. Ziel sei es, innerhalb der Union auf ein Umfeld hinzuwirken, in dem unabhängige und vielfältige Medien für eine ausgewogene Berichterstattung als Grundlage öffentlicher Meinungsbildung sorgen.

Der Kommissionsentwurf adressiert die identifizierten Probleme unter anderem durch Verbote staatlicher Einflussnahme auf Medien, Offenlegungspflichten etwa für Eigentumsverhältnisse an Medienunternehmen oder staatliche Werbefinanzierung und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer medienrechtlichen Konzentrationskontrolle. Renate Nikolay betonte, der Ansatz der Kommission sei durchgehend „prinzipienbasiert“. Es gehe darum, Mindeststandards für Medienpluralität und Medienfreiheit zu setzen und Medienregulierung unionsweit besser zu koordinieren.

Abgeordnete Sabine Verheyen bezweifelte, ob das Instrument der Verordnung, die unionsweit und medienartenübergreifend Grundsätze normiert, der differenzierten Problemanalyse, den unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten in den Unionsstaaten sowie den Spezifitäten der verschiedenen Medienarten gerecht werde. Dass der EMFA auch den Printmedienbereich erfasse, wofür es in Deutschland auf nationaler Ebene kein Regulierungsäquivalent gebe, werfe Fragen auf, an denen im Parlament weitergearbeitet werden müsse. Anstelle des Ansatzes „one fits all“ sprach Verheyen sich dafür aus, über sektorspezifische Instrumente nachzudenken.

Dr. Schmid lobte, dass der EMFA einige Lücken im unionsrechtlichen Gefüge medienregulatorischer Regelungen schließe, insbesondere indem er (in Art. 17 EMFA-E) eine privilegierte Behandlung für Medienunternehmen vorsehe, wenn diese ihre Inhalte auf sehr großen Online-Plattformen distribuieren und dort Restriktionsmaßnahmen der Plattformbetreiber ausgesetzt seien. Kritisch äußerte Dr. Schmid sich unter anderem zu der im EMFA vorgesehenen Rolle der Kommission. Diese setze an zentralen Stellen sich selbst ein, was mit dem deutschen Verständnis von Staatsferne schwerlich vereinbar sei. Er sprach sich dafür aus, die Regulierung in den Händen der 27 nationalen Regulierungsbehörden zu belassen und forderte, die Mitgliedstaaten in die Verantwortung zu nehmen. Die Kommission müsse sich zurücknehmen.

Das Unbehagen im Hinblick auf die Stellung der EU-Kommission teilte auch Professor Cornils. Seiner Analyse nach sind im EMFA-Entwurf – wie auch in anderen neueren Legislativwerken des Unionsrechts im Bereich der Medien- und Digitalregulierung – Zentralisierungstendenzen und zunehmende Einflussnahmemöglichkeiten der Kommission auszumachen, etwa über die Formulierung von Leitlinien oder durch Einrichtung von Koordinationsgremien auf Unionsebene, die mit der Kommission zusammenarbeiten. Ein solches Gremium aus nationalen Regulierern auf Unionsebene sieht auch der EMFA-Entwurf vor (Art. 8-12 EMFA-E). Es soll die European Regulators Group for Audivisual Media Services (ERGA) ersetzen und sich eng mit der Kommission abstimmen. Außerdem stellt die Kommission nach dem Entwurf das Sekretariat des Gremiums, worauf Dr. Schmid als weiteren Weg möglicher Einflussnahme der Kommission hinwies.

Nikolay verteidigte das organisatorische Konzept als notwendig, um mehr Koordination zwischen den nationalen Regulierern zu erreichen. Etwa beim Umgang mit dem russischen Sender „RT“ sei deutlich geworden, dass eine bessere Abstimmung innerhalb der Union Not tue. Durch gemeinsame Arbeit könne auch Druck auf einzelne Mitgliedstaaten aufgebaut werden, so die Vertreterin der Kommission. Die Entscheidungen träfen jedoch weiterhin die nationalen Regulierungsstellen.

Staatssekretärin Raab betonte die Vorbildrolle der deutschen Medienaufsicht. Diese wolle man fortentwickeln und für andere Länder empfehlen und so einen Beitrag zu unionsweiter Kohärenz leisten. Raab stellte jedoch infrage, ob es dazu einen institutionalisierten Abstimmungsprozess, etwa über ein Gremium, brauche. Wichtig sei, die Kompetenzordnung und den Grundsatz der Subsidiarität zu wahren. Die Staatssekretärin, die zugleich Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz für Europa und Medien ist, begrüßte, dass die Kommission die Mitgliedstaaten früh in den Konsultationsprozess einbezogen habe.

Kompetenzrechtlich meldete Professor Cornils Zweifel an, ob die Kommission sich für sämtliche Regelungen des EMFA auf die Binnenmarkt-Kompetenz aus Art. 114 AEUV berufen könne. Der erforderliche Binnenmarktbezug bei Regelungen mit klarem medienregulatorischem Inhalt, etwa auch zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, erscheine fraglich. Dem widersprach Renate Nikolay. Die Kommission habe sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientiert und sei überzeugt, dass der EMFA-Entwurf von der Binnenmarkt-Kompetenz erfasst sei.

Professor Cornils wies darauf hin, dass der EMFA aus seiner Sicht auch für Deutschland substanzielle Änderungen mit sich bringe. So sei im Entwurf etwa eine Abkehr vom in der deutschen Medienrechtsordnung anerkannten Grundsatz der Tendenzfreiheit von Verlegern und Medienunternehmern verordnet, indem deren Einflussnahme auf redaktionell-inhaltliche Entscheidungen beschränkt und die „Unabhängigkeit individueller redaktioneller Entscheidungen“ (Art. 6 EMFA-E) gestärkt werden soll. Auch hinsichtlich der vorgesehenen medienrechtlichen Konzentrationskontrolle sei der EMFA-Entwurf nur vermeintlich „weich“, da diese nunmehr europarechtlich vorgeschrieben werde. Renate Nikolay bestätigte, dass der Entwurf bewusst einige von ihr so genannte „Bömbchen“ enthalte. Die Kommission sei aber im weiteren Verfahren gesprächsbereit.

Mit einem Ausblick auf dieses weitere Verfahren – unter anderem kündigte Heike Raab an, dass der Bundesrat demnächst eine Stellungnahme zum Kommissionentwurf verabschieden werde – und dem Dank des Moderators Stephan Ueberbach an die Diskutantinnen und Diskutanten endete das diesjährige Brüsseler Mediengespräch.

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Beim 22. Brüsseler Mediengespräch steht der Vorschlag für einen Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit im Fokus, der am 16. September 2022 von der Kommission veröffentlicht wurde. Wir wollen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Praxis und dem Publikum über den Gesetzgebungsvorschlag diskutieren. Nach der Paneldiskussion laden wir alle Gäste herzlich dazu ein, sich weiter beim anschließenden Empfang auszutauschen.

The 22nd Brussels Media Talk will focus on the proposal for an European Media Freedom Act, which was published by the Commission on 16th of September 2022. We want to discuss the legislative proposal with representatives of politics, science, practice and the audience. After the panel discussion, we invite all guests to a further exchange at the following reception.

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Dr. Tobias Schmid
Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM)
Director of the Media Authority of North Rhine-Westphalia and European Commissioner of the Directors' Conference of the Media Authorities (DLM)

Heike Raab
Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien 
State Secretary and Plenipotentiary of the State of Rhineland-Palatinate to the Federal Government and for Europe and the Media

Prof. Dr. Matthias Cornils
Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Chair of Media Law, Cultural Law and Public Law at the Johannes Gutenberg University Mainz

Moderation

Stephan Ueberbach
Studioleiter - Korrespondent, SWR/BR/MDR Studio Brüssel
Studio manager - correspondent, ARD German Radio

Dienstag, 15. November 2022, 17.30 Uhr I Einlass: 17.00 Uhr
Tuesday, 15th of November 2022, 5.30 pm I doors open: 5.00 pm

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz
Representation of the State of Rhineland-Palatinate
Avenue de Tervueren 60, 1040 Brüssel

englische Übersetzung vorgesehen
english translation provided

Rückblick: 22. Brüsseler Mediengespräch: Freiheit und Unabhängigkeit der Medien – Europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit

Er soll Medienfreiheit und Medienvielfalt innerhalb der Union stärken: der European Media Freedom Act (EMFA). Inwieweit der im September veröffentlichte EMFA-Entwurf der Kommission geeignet ist, dieses legislative Ziel zu erreichen, wurde auf dem Podium des diesjährigen Brüsseler Mediengesprächs am 15. November 2022 in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Brüssel diskutiert.

Als Gastgeberin begrüßte Staatssekretärin Heike Raab vor voll besetzten Reihen in der Landesvertretung Expertinnen und Experten aus Medienpolitik, Regulierungspraxis und Wissenschaft: aus dem EU-Parlament die EVP-Abgeordnete Sabine Verheyen, als Vertreterin der Kommission Renate Nikolay, die als Chefin des Kabinetts von EU-Kommissarin Věra Jourová wesentlich an der Erarbeitung des EMFA-Entwurfs mitgewirkt hat, Dr. Tobias Schmid, den Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen und Europabeauftragten der Direktorenkonferenz der Medienanstalten, und als Vertreter der Wissenschaft Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts. Stephan Ueberbach, ARD-Hörfunkkorrespondent für Brüssel und Studioleiter, moderierte die Diskussion.

Auf dem Podium des Brüsseler Mediengesprächs herrschte weitgehende Einigkeit über die Problemanalyse, die Grundlage der legislativen Initiative der Kommission ist: Medienfreiheit und Medienvielfalt sind in einigen EU-Staaten durch Restriktionen gegen oder Druck auf Medien sowie durch Monopolstrukturen gefährdet. Insbesondere Ungarn wurde als problematisches Beispiel angesprochen. Heike Raab beschrieb die Lage als „Stresstest für Medien“, die wirtschaftlich herausgefordert seien und sich außerdem gesellschaftlichen Polarisierungstendenzen gegenübersähen. Ziel sei es, innerhalb der Union auf ein Umfeld hinzuwirken, in dem unabhängige und vielfältige Medien für eine ausgewogene Berichterstattung als Grundlage öffentlicher Meinungsbildung sorgen.

Der Kommissionsentwurf adressiert die identifizierten Probleme unter anderem durch Verbote staatlicher Einflussnahme auf Medien, Offenlegungspflichten etwa für Eigentumsverhältnisse an Medienunternehmen oder staatliche Werbefinanzierung und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer medienrechtlichen Konzentrationskontrolle. Renate Nikolay betonte, der Ansatz der Kommission sei durchgehend „prinzipienbasiert“. Es gehe darum, Mindeststandards für Medienpluralität und Medienfreiheit zu setzen und Medienregulierung unionsweit besser zu koordinieren.

Abgeordnete Sabine Verheyen bezweifelte, ob das Instrument der Verordnung, die unionsweit und medienartenübergreifend Grundsätze normiert, der differenzierten Problemanalyse, den unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten in den Unionsstaaten sowie den Spezifitäten der verschiedenen Medienarten gerecht werde. Dass der EMFA auch den Printmedienbereich erfasse, wofür es in Deutschland auf nationaler Ebene kein Regulierungsäquivalent gebe, werfe Fragen auf, an denen im Parlament weitergearbeitet werden müsse. Anstelle des Ansatzes „one fits all“ sprach Verheyen sich dafür aus, über sektorspezifische Instrumente nachzudenken.

Dr. Schmid lobte, dass der EMFA einige Lücken im unionsrechtlichen Gefüge medienregulatorischer Regelungen schließe, insbesondere indem er (in Art. 17 EMFA-E) eine privilegierte Behandlung für Medienunternehmen vorsehe, wenn diese ihre Inhalte auf sehr großen Online-Plattformen distribuieren und dort Restriktionsmaßnahmen der Plattformbetreiber ausgesetzt seien. Kritisch äußerte Dr. Schmid sich unter anderem zu der im EMFA vorgesehenen Rolle der Kommission. Diese setze an zentralen Stellen sich selbst ein, was mit dem deutschen Verständnis von Staatsferne schwerlich vereinbar sei. Er sprach sich dafür aus, die Regulierung in den Händen der 27 nationalen Regulierungsbehörden zu belassen und forderte, die Mitgliedstaaten in die Verantwortung zu nehmen. Die Kommission müsse sich zurücknehmen.

Das Unbehagen im Hinblick auf die Stellung der EU-Kommission teilte auch Professor Cornils. Seiner Analyse nach sind im EMFA-Entwurf – wie auch in anderen neueren Legislativwerken des Unionsrechts im Bereich der Medien- und Digitalregulierung – Zentralisierungstendenzen und zunehmende Einflussnahmemöglichkeiten der Kommission auszumachen, etwa über die Formulierung von Leitlinien oder durch Einrichtung von Koordinationsgremien auf Unionsebene, die mit der Kommission zusammenarbeiten. Ein solches Gremium aus nationalen Regulierern auf Unionsebene sieht auch der EMFA-Entwurf vor (Art. 8-12 EMFA-E). Es soll die European Regulators Group for Audivisual Media Services (ERGA) ersetzen und sich eng mit der Kommission abstimmen. Außerdem stellt die Kommission nach dem Entwurf das Sekretariat des Gremiums, worauf Dr. Schmid als weiteren Weg möglicher Einflussnahme der Kommission hinwies.

Nikolay verteidigte das organisatorische Konzept als notwendig, um mehr Koordination zwischen den nationalen Regulierern zu erreichen. Etwa beim Umgang mit dem russischen Sender „RT“ sei deutlich geworden, dass eine bessere Abstimmung innerhalb der Union Not tue. Durch gemeinsame Arbeit könne auch Druck auf einzelne Mitgliedstaaten aufgebaut werden, so die Vertreterin der Kommission. Die Entscheidungen träfen jedoch weiterhin die nationalen Regulierungsstellen.

Staatssekretärin Raab betonte die Vorbildrolle der deutschen Medienaufsicht. Diese wolle man fortentwickeln und für andere Länder empfehlen und so einen Beitrag zu unionsweiter Kohärenz leisten. Raab stellte jedoch infrage, ob es dazu einen institutionalisierten Abstimmungsprozess, etwa über ein Gremium, brauche. Wichtig sei, die Kompetenzordnung und den Grundsatz der Subsidiarität zu wahren. Die Staatssekretärin, die zugleich Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz für Europa und Medien ist, begrüßte, dass die Kommission die Mitgliedstaaten früh in den Konsultationsprozess einbezogen habe.

Kompetenzrechtlich meldete Professor Cornils Zweifel an, ob die Kommission sich für sämtliche Regelungen des EMFA auf die Binnenmarkt-Kompetenz aus Art. 114 AEUV berufen könne. Der erforderliche Binnenmarktbezug bei Regelungen mit klarem medienregulatorischem Inhalt, etwa auch zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, erscheine fraglich. Dem widersprach Renate Nikolay. Die Kommission habe sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientiert und sei überzeugt, dass der EMFA-Entwurf von der Binnenmarkt-Kompetenz erfasst sei.

Professor Cornils wies darauf hin, dass der EMFA aus seiner Sicht auch für Deutschland substanzielle Änderungen mit sich bringe. So sei im Entwurf etwa eine Abkehr vom in der deutschen Medienrechtsordnung anerkannten Grundsatz der Tendenzfreiheit von Verlegern und Medienunternehmern verordnet, indem deren Einflussnahme auf redaktionell-inhaltliche Entscheidungen beschränkt und die „Unabhängigkeit individueller redaktioneller Entscheidungen“ (Art. 6 EMFA-E) gestärkt werden soll. Auch hinsichtlich der vorgesehenen medienrechtlichen Konzentrationskontrolle sei der EMFA-Entwurf nur vermeintlich „weich“, da diese nunmehr europarechtlich vorgeschrieben werde. Renate Nikolay bestätigte, dass der Entwurf bewusst einige von ihr so genannte „Bömbchen“ enthalte. Die Kommission sei aber im weiteren Verfahren gesprächsbereit.

Mit einem Ausblick auf dieses weitere Verfahren – unter anderem kündigte Heike Raab an, dass der Bundesrat demnächst eine Stellungnahme zum Kommissionentwurf verabschieden werde – und dem Dank des Moderators Stephan Ueberbach an die Diskutantinnen und Diskutanten endete das diesjährige Brüsseler Mediengespräch.

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Beim 22. Brüsseler Mediengespräch steht der Vorschlag für einen Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit im Fokus, der am 16. September 2022 von der Kommission veröffentlicht wurde. Wir wollen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Praxis und dem Publikum über den Gesetzgebungsvorschlag diskutieren. Nach der Paneldiskussion laden wir alle Gäste herzlich dazu ein, sich weiter beim anschließenden Empfang auszutauschen.

The 22nd Brussels Media Talk will focus on the proposal for an European Media Freedom Act, which was published by the Commission on 16th of September 2022. We want to discuss the legislative proposal with representatives of politics, science, practice and the audience. After the panel discussion, we invite all guests to a further exchange at the following reception.

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Sabine Verheyen
MdEP und Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung
MEP and chair of the Committee on Culture and Education (EVP)

Renate Nikolay
Chefin des Kabinetts der Vizepräsidentin für Werte und Transparenz Jourová
Head of Cabinet of Vice-President for Values and Transparency Jourová

Dr. Tobias Schmid
Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM)
Director of the Media Authority of North Rhine-Westphalia and European Commissioner of the Directors' Conference of the Media Authorities (DLM)

Heike Raab
Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien 
State Secretary and Plenipotentiary of the State of Rhineland-Palatinate to the Federal Government and for Europe and the Media

Prof. Dr. Matthias Cornils
Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Chair of Media Law, Cultural Law and Public Law at the Johannes Gutenberg University Mainz

Moderation

Stephan Ueberbach
Studioleiter - Korrespondent, SWR/BR/MDR Studio Brüssel
Studio manager - correspondent, ARD German Radio

Dienstag, 15. November 2022, 17.30 Uhr I Einlass: 17.00 Uhr
Tuesday, 15th of November 2022, 5.30 pm I doors open: 5.00 pm

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz
Representation of the State of Rhineland-Palatinate
Avenue de Tervueren 60, 1040 Brüssel

englische Übersetzung vorgesehen
english translation provided

Rückblick: 22. Brüsseler Mediengespräch: Freiheit und Unabhängigkeit der Medien – Europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit

Er soll Medienfreiheit und Medienvielfalt innerhalb der Union stärken: der European Media Freedom Act (EMFA). Inwieweit der im September veröffentlichte EMFA-Entwurf der Kommission geeignet ist, dieses legislative Ziel zu erreichen, wurde auf dem Podium des diesjährigen Brüsseler Mediengesprächs am 15. November 2022 in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Brüssel diskutiert.

Als Gastgeberin begrüßte Staatssekretärin Heike Raab vor voll besetzten Reihen in der Landesvertretung Expertinnen und Experten aus Medienpolitik, Regulierungspraxis und Wissenschaft: aus dem EU-Parlament die EVP-Abgeordnete Sabine Verheyen, als Vertreterin der Kommission Renate Nikolay, die als Chefin des Kabinetts von EU-Kommissarin Věra Jourová wesentlich an der Erarbeitung des EMFA-Entwurfs mitgewirkt hat, Dr. Tobias Schmid, den Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen und Europabeauftragten der Direktorenkonferenz der Medienanstalten, und als Vertreter der Wissenschaft Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts. Stephan Ueberbach, ARD-Hörfunkkorrespondent für Brüssel und Studioleiter, moderierte die Diskussion.

Auf dem Podium des Brüsseler Mediengesprächs herrschte weitgehende Einigkeit über die Problemanalyse, die Grundlage der legislativen Initiative der Kommission ist: Medienfreiheit und Medienvielfalt sind in einigen EU-Staaten durch Restriktionen gegen oder Druck auf Medien sowie durch Monopolstrukturen gefährdet. Insbesondere Ungarn wurde als problematisches Beispiel angesprochen. Heike Raab beschrieb die Lage als „Stresstest für Medien“, die wirtschaftlich herausgefordert seien und sich außerdem gesellschaftlichen Polarisierungstendenzen gegenübersähen. Ziel sei es, innerhalb der Union auf ein Umfeld hinzuwirken, in dem unabhängige und vielfältige Medien für eine ausgewogene Berichterstattung als Grundlage öffentlicher Meinungsbildung sorgen.

Der Kommissionsentwurf adressiert die identifizierten Probleme unter anderem durch Verbote staatlicher Einflussnahme auf Medien, Offenlegungspflichten etwa für Eigentumsverhältnisse an Medienunternehmen oder staatliche Werbefinanzierung und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer medienrechtlichen Konzentrationskontrolle. Renate Nikolay betonte, der Ansatz der Kommission sei durchgehend „prinzipienbasiert“. Es gehe darum, Mindeststandards für Medienpluralität und Medienfreiheit zu setzen und Medienregulierung unionsweit besser zu koordinieren.

Abgeordnete Sabine Verheyen bezweifelte, ob das Instrument der Verordnung, die unionsweit und medienartenübergreifend Grundsätze normiert, der differenzierten Problemanalyse, den unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten in den Unionsstaaten sowie den Spezifitäten der verschiedenen Medienarten gerecht werde. Dass der EMFA auch den Printmedienbereich erfasse, wofür es in Deutschland auf nationaler Ebene kein Regulierungsäquivalent gebe, werfe Fragen auf, an denen im Parlament weitergearbeitet werden müsse. Anstelle des Ansatzes „one fits all“ sprach Verheyen sich dafür aus, über sektorspezifische Instrumente nachzudenken.

Dr. Schmid lobte, dass der EMFA einige Lücken im unionsrechtlichen Gefüge medienregulatorischer Regelungen schließe, insbesondere indem er (in Art. 17 EMFA-E) eine privilegierte Behandlung für Medienunternehmen vorsehe, wenn diese ihre Inhalte auf sehr großen Online-Plattformen distribuieren und dort Restriktionsmaßnahmen der Plattformbetreiber ausgesetzt seien. Kritisch äußerte Dr. Schmid sich unter anderem zu der im EMFA vorgesehenen Rolle der Kommission. Diese setze an zentralen Stellen sich selbst ein, was mit dem deutschen Verständnis von Staatsferne schwerlich vereinbar sei. Er sprach sich dafür aus, die Regulierung in den Händen der 27 nationalen Regulierungsbehörden zu belassen und forderte, die Mitgliedstaaten in die Verantwortung zu nehmen. Die Kommission müsse sich zurücknehmen.

Das Unbehagen im Hinblick auf die Stellung der EU-Kommission teilte auch Professor Cornils. Seiner Analyse nach sind im EMFA-Entwurf – wie auch in anderen neueren Legislativwerken des Unionsrechts im Bereich der Medien- und Digitalregulierung – Zentralisierungstendenzen und zunehmende Einflussnahmemöglichkeiten der Kommission auszumachen, etwa über die Formulierung von Leitlinien oder durch Einrichtung von Koordinationsgremien auf Unionsebene, die mit der Kommission zusammenarbeiten. Ein solches Gremium aus nationalen Regulierern auf Unionsebene sieht auch der EMFA-Entwurf vor (Art. 8-12 EMFA-E). Es soll die European Regulators Group for Audivisual Media Services (ERGA) ersetzen und sich eng mit der Kommission abstimmen. Außerdem stellt die Kommission nach dem Entwurf das Sekretariat des Gremiums, worauf Dr. Schmid als weiteren Weg möglicher Einflussnahme der Kommission hinwies.

Nikolay verteidigte das organisatorische Konzept als notwendig, um mehr Koordination zwischen den nationalen Regulierern zu erreichen. Etwa beim Umgang mit dem russischen Sender „RT“ sei deutlich geworden, dass eine bessere Abstimmung innerhalb der Union Not tue. Durch gemeinsame Arbeit könne auch Druck auf einzelne Mitgliedstaaten aufgebaut werden, so die Vertreterin der Kommission. Die Entscheidungen träfen jedoch weiterhin die nationalen Regulierungsstellen.

Staatssekretärin Raab betonte die Vorbildrolle der deutschen Medienaufsicht. Diese wolle man fortentwickeln und für andere Länder empfehlen und so einen Beitrag zu unionsweiter Kohärenz leisten. Raab stellte jedoch infrage, ob es dazu einen institutionalisierten Abstimmungsprozess, etwa über ein Gremium, brauche. Wichtig sei, die Kompetenzordnung und den Grundsatz der Subsidiarität zu wahren. Die Staatssekretärin, die zugleich Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz für Europa und Medien ist, begrüßte, dass die Kommission die Mitgliedstaaten früh in den Konsultationsprozess einbezogen habe.

Kompetenzrechtlich meldete Professor Cornils Zweifel an, ob die Kommission sich für sämtliche Regelungen des EMFA auf die Binnenmarkt-Kompetenz aus Art. 114 AEUV berufen könne. Der erforderliche Binnenmarktbezug bei Regelungen mit klarem medienregulatorischem Inhalt, etwa auch zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, erscheine fraglich. Dem widersprach Renate Nikolay. Die Kommission habe sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientiert und sei überzeugt, dass der EMFA-Entwurf von der Binnenmarkt-Kompetenz erfasst sei.

Professor Cornils wies darauf hin, dass der EMFA aus seiner Sicht auch für Deutschland substanzielle Änderungen mit sich bringe. So sei im Entwurf etwa eine Abkehr vom in der deutschen Medienrechtsordnung anerkannten Grundsatz der Tendenzfreiheit von Verlegern und Medienunternehmern verordnet, indem deren Einflussnahme auf redaktionell-inhaltliche Entscheidungen beschränkt und die „Unabhängigkeit individueller redaktioneller Entscheidungen“ (Art. 6 EMFA-E) gestärkt werden soll. Auch hinsichtlich der vorgesehenen medienrechtlichen Konzentrationskontrolle sei der EMFA-Entwurf nur vermeintlich „weich“, da diese nunmehr europarechtlich vorgeschrieben werde. Renate Nikolay bestätigte, dass der Entwurf bewusst einige von ihr so genannte „Bömbchen“ enthalte. Die Kommission sei aber im weiteren Verfahren gesprächsbereit.

Mit einem Ausblick auf dieses weitere Verfahren – unter anderem kündigte Heike Raab an, dass der Bundesrat demnächst eine Stellungnahme zum Kommissionentwurf verabschieden werde – und dem Dank des Moderators Stephan Ueberbach an die Diskutantinnen und Diskutanten endete das diesjährige Brüsseler Mediengespräch.

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Beim 22. Brüsseler Mediengespräch steht der Vorschlag für einen Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit im Fokus, der am 16. September 2022 von der Kommission veröffentlicht wurde. Wir wollen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Praxis und dem Publikum über den Gesetzgebungsvorschlag diskutieren. Nach der Paneldiskussion laden wir alle Gäste herzlich dazu ein, sich weiter beim anschließenden Empfang auszutauschen.

The 22nd Brussels Media Talk will focus on the proposal for an European Media Freedom Act, which was published by the Commission on 16th of September 2022. We want to discuss the legislative proposal with representatives of politics, science, practice and the audience. After the panel discussion, we invite all guests to a further exchange at the following reception.

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Sabine Verheyen
MdEP und Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung
MEP and chair of the Committee on Culture and Education (EVP)

Renate Nikolay
Chefin des Kabinetts der Vizepräsidentin für Werte und Transparenz Jourová
Head of Cabinet of Vice-President for Values and Transparency Jourová

Dr. Tobias Schmid
Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM)
Director of the Media Authority of North Rhine-Westphalia and European Commissioner of the Directors' Conference of the Media Authorities (DLM)

Heike Raab
Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien 
State Secretary and Plenipotentiary of the State of Rhineland-Palatinate to the Federal Government and for Europe and the Media

Prof. Dr. Matthias Cornils
Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Chair of Media Law, Cultural Law and Public Law at the Johannes Gutenberg University Mainz

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Stephan Ueberbach
Studioleiter - Korrespondent, SWR/BR/MDR Studio Brüssel
Studio manager - correspondent, ARD German Radio

Dienstag, 15. November 2022, 17.30 Uhr I Einlass: 17.00 Uhr
Tuesday, 15th of November 2022, 5.30 pm I doors open: 5.00 pm

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz
Representation of the State of Rhineland-Palatinate
Avenue de Tervueren 60, 1040 Brüssel

englische Übersetzung vorgesehen
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Rückblick: 22. Brüsseler Mediengespräch: Freiheit und Unabhängigkeit der Medien – Europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit

Er soll Medienfreiheit und Medienvielfalt innerhalb der Union stärken: der European Media Freedom Act (EMFA). Inwieweit der im September veröffentlichte EMFA-Entwurf der Kommission geeignet ist, dieses legislative Ziel zu erreichen, wurde auf dem Podium des diesjährigen Brüsseler Mediengesprächs am 15. November 2022 in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Brüssel diskutiert.

Als Gastgeberin begrüßte Staatssekretärin Heike Raab vor voll besetzten Reihen in der Landesvertretung Expertinnen und Experten aus Medienpolitik, Regulierungspraxis und Wissenschaft: aus dem EU-Parlament die EVP-Abgeordnete Sabine Verheyen, als Vertreterin der Kommission Renate Nikolay, die als Chefin des Kabinetts von EU-Kommissarin Věra Jourová wesentlich an der Erarbeitung des EMFA-Entwurfs mitgewirkt hat, Dr. Tobias Schmid, den Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen und Europabeauftragten der Direktorenkonferenz der Medienanstalten, und als Vertreter der Wissenschaft Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts. Stephan Ueberbach, ARD-Hörfunkkorrespondent für Brüssel und Studioleiter, moderierte die Diskussion.

Auf dem Podium des Brüsseler Mediengesprächs herrschte weitgehende Einigkeit über die Problemanalyse, die Grundlage der legislativen Initiative der Kommission ist: Medienfreiheit und Medienvielfalt sind in einigen EU-Staaten durch Restriktionen gegen oder Druck auf Medien sowie durch Monopolstrukturen gefährdet. Insbesondere Ungarn wurde als problematisches Beispiel angesprochen. Heike Raab beschrieb die Lage als „Stresstest für Medien“, die wirtschaftlich herausgefordert seien und sich außerdem gesellschaftlichen Polarisierungstendenzen gegenübersähen. Ziel sei es, innerhalb der Union auf ein Umfeld hinzuwirken, in dem unabhängige und vielfältige Medien für eine ausgewogene Berichterstattung als Grundlage öffentlicher Meinungsbildung sorgen.

Der Kommissionsentwurf adressiert die identifizierten Probleme unter anderem durch Verbote staatlicher Einflussnahme auf Medien, Offenlegungspflichten etwa für Eigentumsverhältnisse an Medienunternehmen oder staatliche Werbefinanzierung und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer medienrechtlichen Konzentrationskontrolle. Renate Nikolay betonte, der Ansatz der Kommission sei durchgehend „prinzipienbasiert“. Es gehe darum, Mindeststandards für Medienpluralität und Medienfreiheit zu setzen und Medienregulierung unionsweit besser zu koordinieren.

Abgeordnete Sabine Verheyen bezweifelte, ob das Instrument der Verordnung, die unionsweit und medienartenübergreifend Grundsätze normiert, der differenzierten Problemanalyse, den unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten in den Unionsstaaten sowie den Spezifitäten der verschiedenen Medienarten gerecht werde. Dass der EMFA auch den Printmedienbereich erfasse, wofür es in Deutschland auf nationaler Ebene kein Regulierungsäquivalent gebe, werfe Fragen auf, an denen im Parlament weitergearbeitet werden müsse. Anstelle des Ansatzes „one fits all“ sprach Verheyen sich dafür aus, über sektorspezifische Instrumente nachzudenken.

Dr. Schmid lobte, dass der EMFA einige Lücken im unionsrechtlichen Gefüge medienregulatorischer Regelungen schließe, insbesondere indem er (in Art. 17 EMFA-E) eine privilegierte Behandlung für Medienunternehmen vorsehe, wenn diese ihre Inhalte auf sehr großen Online-Plattformen distribuieren und dort Restriktionsmaßnahmen der Plattformbetreiber ausgesetzt seien. Kritisch äußerte Dr. Schmid sich unter anderem zu der im EMFA vorgesehenen Rolle der Kommission. Diese setze an zentralen Stellen sich selbst ein, was mit dem deutschen Verständnis von Staatsferne schwerlich vereinbar sei. Er sprach sich dafür aus, die Regulierung in den Händen der 27 nationalen Regulierungsbehörden zu belassen und forderte, die Mitgliedstaaten in die Verantwortung zu nehmen. Die Kommission müsse sich zurücknehmen.

Das Unbehagen im Hinblick auf die Stellung der EU-Kommission teilte auch Professor Cornils. Seiner Analyse nach sind im EMFA-Entwurf – wie auch in anderen neueren Legislativwerken des Unionsrechts im Bereich der Medien- und Digitalregulierung – Zentralisierungstendenzen und zunehmende Einflussnahmemöglichkeiten der Kommission auszumachen, etwa über die Formulierung von Leitlinien oder durch Einrichtung von Koordinationsgremien auf Unionsebene, die mit der Kommission zusammenarbeiten. Ein solches Gremium aus nationalen Regulierern auf Unionsebene sieht auch der EMFA-Entwurf vor (Art. 8-12 EMFA-E). Es soll die European Regulators Group for Audivisual Media Services (ERGA) ersetzen und sich eng mit der Kommission abstimmen. Außerdem stellt die Kommission nach dem Entwurf das Sekretariat des Gremiums, worauf Dr. Schmid als weiteren Weg möglicher Einflussnahme der Kommission hinwies.

Nikolay verteidigte das organisatorische Konzept als notwendig, um mehr Koordination zwischen den nationalen Regulierern zu erreichen. Etwa beim Umgang mit dem russischen Sender „RT“ sei deutlich geworden, dass eine bessere Abstimmung innerhalb der Union Not tue. Durch gemeinsame Arbeit könne auch Druck auf einzelne Mitgliedstaaten aufgebaut werden, so die Vertreterin der Kommission. Die Entscheidungen träfen jedoch weiterhin die nationalen Regulierungsstellen.

Staatssekretärin Raab betonte die Vorbildrolle der deutschen Medienaufsicht. Diese wolle man fortentwickeln und für andere Länder empfehlen und so einen Beitrag zu unionsweiter Kohärenz leisten. Raab stellte jedoch infrage, ob es dazu einen institutionalisierten Abstimmungsprozess, etwa über ein Gremium, brauche. Wichtig sei, die Kompetenzordnung und den Grundsatz der Subsidiarität zu wahren. Die Staatssekretärin, die zugleich Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz für Europa und Medien ist, begrüßte, dass die Kommission die Mitgliedstaaten früh in den Konsultationsprozess einbezogen habe.

Kompetenzrechtlich meldete Professor Cornils Zweifel an, ob die Kommission sich für sämtliche Regelungen des EMFA auf die Binnenmarkt-Kompetenz aus Art. 114 AEUV berufen könne. Der erforderliche Binnenmarktbezug bei Regelungen mit klarem medienregulatorischem Inhalt, etwa auch zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, erscheine fraglich. Dem widersprach Renate Nikolay. Die Kommission habe sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientiert und sei überzeugt, dass der EMFA-Entwurf von der Binnenmarkt-Kompetenz erfasst sei.

Professor Cornils wies darauf hin, dass der EMFA aus seiner Sicht auch für Deutschland substanzielle Änderungen mit sich bringe. So sei im Entwurf etwa eine Abkehr vom in der deutschen Medienrechtsordnung anerkannten Grundsatz der Tendenzfreiheit von Verlegern und Medienunternehmern verordnet, indem deren Einflussnahme auf redaktionell-inhaltliche Entscheidungen beschränkt und die „Unabhängigkeit individueller redaktioneller Entscheidungen“ (Art. 6 EMFA-E) gestärkt werden soll. Auch hinsichtlich der vorgesehenen medienrechtlichen Konzentrationskontrolle sei der EMFA-Entwurf nur vermeintlich „weich“, da diese nunmehr europarechtlich vorgeschrieben werde. Renate Nikolay bestätigte, dass der Entwurf bewusst einige von ihr so genannte „Bömbchen“ enthalte. Die Kommission sei aber im weiteren Verfahren gesprächsbereit.

Mit einem Ausblick auf dieses weitere Verfahren – unter anderem kündigte Heike Raab an, dass der Bundesrat demnächst eine Stellungnahme zum Kommissionentwurf verabschieden werde – und dem Dank des Moderators Stephan Ueberbach an die Diskutantinnen und Diskutanten endete das diesjährige Brüsseler Mediengespräch.

___________________________________________________________________________________________________________________________

Beim 22. Brüsseler Mediengespräch steht der Vorschlag für einen Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit im Fokus, der am 16. September 2022 von der Kommission veröffentlicht wurde. Wir wollen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Praxis und dem Publikum über den Gesetzgebungsvorschlag diskutieren. Nach der Paneldiskussion laden wir alle Gäste herzlich dazu ein, sich weiter beim anschließenden Empfang auszutauschen.

The 22nd Brussels Media Talk will focus on the proposal for an European Media Freedom Act, which was published by the Commission on 16th of September 2022. We want to discuss the legislative proposal with representatives of politics, science, practice and the audience. After the panel discussion, we invite all guests to a further exchange at the following reception.

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Panel

Sabine Verheyen
MdEP und Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung
MEP and chair of the Committee on Culture and Education (EVP)

Renate Nikolay
Chefin des Kabinetts der Vizepräsidentin für Werte und Transparenz Jourová
Head of Cabinet of Vice-President for Values and Transparency Jourová

Dr. Tobias Schmid
Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM)
Director of the Media Authority of North Rhine-Westphalia and European Commissioner of the Directors' Conference of the Media Authorities (DLM)

Heike Raab
Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien 
State Secretary and Plenipotentiary of the State of Rhineland-Palatinate to the Federal Government and for Europe and the Media

Prof. Dr. Matthias Cornils
Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Chair of Media Law, Cultural Law and Public Law at the Johannes Gutenberg University Mainz

Moderation

Stephan Ueberbach
Studioleiter - Korrespondent, SWR/BR/MDR Studio Brüssel
Studio manager - correspondent, ARD German Radio

Dienstag, 15. November 2022, 17.30 Uhr I Einlass: 17.00 Uhr
Tuesday, 15th of November 2022, 5.30 pm I doors open: 5.00 pm

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz
Representation of the State of Rhineland-Palatinate
Avenue de Tervueren 60, 1040 Brüssel

englische Übersetzung vorgesehen
english translation provided

Rückblick: 22. Brüsseler Mediengespräch: Freiheit und Unabhängigkeit der Medien – Europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit

Er soll Medienfreiheit und Medienvielfalt innerhalb der Union stärken: der European Media Freedom Act (EMFA). Inwieweit der im September veröffentlichte EMFA-Entwurf der Kommission geeignet ist, dieses legislative Ziel zu erreichen, wurde auf dem Podium des diesjährigen Brüsseler Mediengesprächs am 15. November 2022 in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Brüssel diskutiert.

Als Gastgeberin begrüßte Staatssekretärin Heike Raab vor voll besetzten Reihen in der Landesvertretung Expertinnen und Experten aus Medienpolitik, Regulierungspraxis und Wissenschaft: aus dem EU-Parlament die EVP-Abgeordnete Sabine Verheyen, als Vertreterin der Kommission Renate Nikolay, die als Chefin des Kabinetts von EU-Kommissarin Věra Jourová wesentlich an der Erarbeitung des EMFA-Entwurfs mitgewirkt hat, Dr. Tobias Schmid, den Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen und Europabeauftragten der Direktorenkonferenz der Medienanstalten, und als Vertreter der Wissenschaft Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts. Stephan Ueberbach, ARD-Hörfunkkorrespondent für Brüssel und Studioleiter, moderierte die Diskussion.

Auf dem Podium des Brüsseler Mediengesprächs herrschte weitgehende Einigkeit über die Problemanalyse, die Grundlage der legislativen Initiative der Kommission ist: Medienfreiheit und Medienvielfalt sind in einigen EU-Staaten durch Restriktionen gegen oder Druck auf Medien sowie durch Monopolstrukturen gefährdet. Insbesondere Ungarn wurde als problematisches Beispiel angesprochen. Heike Raab beschrieb die Lage als „Stresstest für Medien“, die wirtschaftlich herausgefordert seien und sich außerdem gesellschaftlichen Polarisierungstendenzen gegenübersähen. Ziel sei es, innerhalb der Union auf ein Umfeld hinzuwirken, in dem unabhängige und vielfältige Medien für eine ausgewogene Berichterstattung als Grundlage öffentlicher Meinungsbildung sorgen.

Der Kommissionsentwurf adressiert die identifizierten Probleme unter anderem durch Verbote staatlicher Einflussnahme auf Medien, Offenlegungspflichten etwa für Eigentumsverhältnisse an Medienunternehmen oder staatliche Werbefinanzierung und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer medienrechtlichen Konzentrationskontrolle. Renate Nikolay betonte, der Ansatz der Kommission sei durchgehend „prinzipienbasiert“. Es gehe darum, Mindeststandards für Medienpluralität und Medienfreiheit zu setzen und Medienregulierung unionsweit besser zu koordinieren.

Abgeordnete Sabine Verheyen bezweifelte, ob das Instrument der Verordnung, die unionsweit und medienartenübergreifend Grundsätze normiert, der differenzierten Problemanalyse, den unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten in den Unionsstaaten sowie den Spezifitäten der verschiedenen Medienarten gerecht werde. Dass der EMFA auch den Printmedienbereich erfasse, wofür es in Deutschland auf nationaler Ebene kein Regulierungsäquivalent gebe, werfe Fragen auf, an denen im Parlament weitergearbeitet werden müsse. Anstelle des Ansatzes „one fits all“ sprach Verheyen sich dafür aus, über sektorspezifische Instrumente nachzudenken.

Dr. Schmid lobte, dass der EMFA einige Lücken im unionsrechtlichen Gefüge medienregulatorischer Regelungen schließe, insbesondere indem er (in Art. 17 EMFA-E) eine privilegierte Behandlung für Medienunternehmen vorsehe, wenn diese ihre Inhalte auf sehr großen Online-Plattformen distribuieren und dort Restriktionsmaßnahmen der Plattformbetreiber ausgesetzt seien. Kritisch äußerte Dr. Schmid sich unter anderem zu der im EMFA vorgesehenen Rolle der Kommission. Diese setze an zentralen Stellen sich selbst ein, was mit dem deutschen Verständnis von Staatsferne schwerlich vereinbar sei. Er sprach sich dafür aus, die Regulierung in den Händen der 27 nationalen Regulierungsbehörden zu belassen und forderte, die Mitgliedstaaten in die Verantwortung zu nehmen. Die Kommission müsse sich zurücknehmen.

Das Unbehagen im Hinblick auf die Stellung der EU-Kommission teilte auch Professor Cornils. Seiner Analyse nach sind im EMFA-Entwurf – wie auch in anderen neueren Legislativwerken des Unionsrechts im Bereich der Medien- und Digitalregulierung – Zentralisierungstendenzen und zunehmende Einflussnahmemöglichkeiten der Kommission auszumachen, etwa über die Formulierung von Leitlinien oder durch Einrichtung von Koordinationsgremien auf Unionsebene, die mit der Kommission zusammenarbeiten. Ein solches Gremium aus nationalen Regulierern auf Unionsebene sieht auch der EMFA-Entwurf vor (Art. 8-12 EMFA-E). Es soll die European Regulators Group for Audivisual Media Services (ERGA) ersetzen und sich eng mit der Kommission abstimmen. Außerdem stellt die Kommission nach dem Entwurf das Sekretariat des Gremiums, worauf Dr. Schmid als weiteren Weg möglicher Einflussnahme der Kommission hinwies.

Nikolay verteidigte das organisatorische Konzept als notwendig, um mehr Koordination zwischen den nationalen Regulierern zu erreichen. Etwa beim Umgang mit dem russischen Sender „RT“ sei deutlich geworden, dass eine bessere Abstimmung innerhalb der Union Not tue. Durch gemeinsame Arbeit könne auch Druck auf einzelne Mitgliedstaaten aufgebaut werden, so die Vertreterin der Kommission. Die Entscheidungen träfen jedoch weiterhin die nationalen Regulierungsstellen.

Staatssekretärin Raab betonte die Vorbildrolle der deutschen Medienaufsicht. Diese wolle man fortentwickeln und für andere Länder empfehlen und so einen Beitrag zu unionsweiter Kohärenz leisten. Raab stellte jedoch infrage, ob es dazu einen institutionalisierten Abstimmungsprozess, etwa über ein Gremium, brauche. Wichtig sei, die Kompetenzordnung und den Grundsatz der Subsidiarität zu wahren. Die Staatssekretärin, die zugleich Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz für Europa und Medien ist, begrüßte, dass die Kommission die Mitgliedstaaten früh in den Konsultationsprozess einbezogen habe.

Kompetenzrechtlich meldete Professor Cornils Zweifel an, ob die Kommission sich für sämtliche Regelungen des EMFA auf die Binnenmarkt-Kompetenz aus Art. 114 AEUV berufen könne. Der erforderliche Binnenmarktbezug bei Regelungen mit klarem medienregulatorischem Inhalt, etwa auch zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, erscheine fraglich. Dem widersprach Renate Nikolay. Die Kommission habe sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientiert und sei überzeugt, dass der EMFA-Entwurf von der Binnenmarkt-Kompetenz erfasst sei.

Professor Cornils wies darauf hin, dass der EMFA aus seiner Sicht auch für Deutschland substanzielle Änderungen mit sich bringe. So sei im Entwurf etwa eine Abkehr vom in der deutschen Medienrechtsordnung anerkannten Grundsatz der Tendenzfreiheit von Verlegern und Medienunternehmern verordnet, indem deren Einflussnahme auf redaktionell-inhaltliche Entscheidungen beschränkt und die „Unabhängigkeit individueller redaktioneller Entscheidungen“ (Art. 6 EMFA-E) gestärkt werden soll. Auch hinsichtlich der vorgesehenen medienrechtlichen Konzentrationskontrolle sei der EMFA-Entwurf nur vermeintlich „weich“, da diese nunmehr europarechtlich vorgeschrieben werde. Renate Nikolay bestätigte, dass der Entwurf bewusst einige von ihr so genannte „Bömbchen“ enthalte. Die Kommission sei aber im weiteren Verfahren gesprächsbereit.

Mit einem Ausblick auf dieses weitere Verfahren – unter anderem kündigte Heike Raab an, dass der Bundesrat demnächst eine Stellungnahme zum Kommissionentwurf verabschieden werde – und dem Dank des Moderators Stephan Ueberbach an die Diskutantinnen und Diskutanten endete das diesjährige Brüsseler Mediengespräch.

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Beim 22. Brüsseler Mediengespräch steht der Vorschlag für einen Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit im Fokus, der am 16. September 2022 von der Kommission veröffentlicht wurde. Wir wollen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Praxis und dem Publikum über den Gesetzgebungsvorschlag diskutieren. Nach der Paneldiskussion laden wir alle Gäste herzlich dazu ein, sich weiter beim anschließenden Empfang auszutauschen.

The 22nd Brussels Media Talk will focus on the proposal for an European Media Freedom Act, which was published by the Commission on 16th of September 2022. We want to discuss the legislative proposal with representatives of politics, science, practice and the audience. After the panel discussion, we invite all guests to a further exchange at the following reception.

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Panel

Sabine Verheyen
MdEP und Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung
MEP and chair of the Committee on Culture and Education (EVP)

Renate Nikolay
Chefin des Kabinetts der Vizepräsidentin für Werte und Transparenz Jourová
Head of Cabinet of Vice-President for Values and Transparency Jourová

Dr. Tobias Schmid
Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM)
Director of the Media Authority of North Rhine-Westphalia and European Commissioner of the Directors' Conference of the Media Authorities (DLM)

Heike Raab
Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien 
State Secretary and Plenipotentiary of the State of Rhineland-Palatinate to the Federal Government and for Europe and the Media

Prof. Dr. Matthias Cornils
Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Chair of Media Law, Cultural Law and Public Law at the Johannes Gutenberg University Mainz

Moderation

Stephan Ueberbach
Studioleiter - Korrespondent, SWR/BR/MDR Studio Brüssel
Studio manager - correspondent, ARD German Radio

Dienstag, 15. November 2022, 17.30 Uhr I Einlass: 17.00 Uhr
Tuesday, 15th of November 2022, 5.30 pm I doors open: 5.00 pm

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz
Representation of the State of Rhineland-Palatinate
Avenue de Tervueren 60, 1040 Brüssel

englische Übersetzung vorgesehen
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Rückblick: 22. Brüsseler Mediengespräch: Freiheit und Unabhängigkeit der Medien – Europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit

Er soll Medienfreiheit und Medienvielfalt innerhalb der Union stärken: der European Media Freedom Act (EMFA). Inwieweit der im September veröffentlichte EMFA-Entwurf der Kommission geeignet ist, dieses legislative Ziel zu erreichen, wurde auf dem Podium des diesjährigen Brüsseler Mediengesprächs am 15. November 2022 in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Brüssel diskutiert.

Als Gastgeberin begrüßte Staatssekretärin Heike Raab vor voll besetzten Reihen in der Landesvertretung Expertinnen und Experten aus Medienpolitik, Regulierungspraxis und Wissenschaft: aus dem EU-Parlament die EVP-Abgeordnete Sabine Verheyen, als Vertreterin der Kommission Renate Nikolay, die als Chefin des Kabinetts von EU-Kommissarin Věra Jourová wesentlich an der Erarbeitung des EMFA-Entwurfs mitgewirkt hat, Dr. Tobias Schmid, den Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen und Europabeauftragten der Direktorenkonferenz der Medienanstalten, und als Vertreter der Wissenschaft Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts. Stephan Ueberbach, ARD-Hörfunkkorrespondent für Brüssel und Studioleiter, moderierte die Diskussion.

Auf dem Podium des Brüsseler Mediengesprächs herrschte weitgehende Einigkeit über die Problemanalyse, die Grundlage der legislativen Initiative der Kommission ist: Medienfreiheit und Medienvielfalt sind in einigen EU-Staaten durch Restriktionen gegen oder Druck auf Medien sowie durch Monopolstrukturen gefährdet. Insbesondere Ungarn wurde als problematisches Beispiel angesprochen. Heike Raab beschrieb die Lage als „Stresstest für Medien“, die wirtschaftlich herausgefordert seien und sich außerdem gesellschaftlichen Polarisierungstendenzen gegenübersähen. Ziel sei es, innerhalb der Union auf ein Umfeld hinzuwirken, in dem unabhängige und vielfältige Medien für eine ausgewogene Berichterstattung als Grundlage öffentlicher Meinungsbildung sorgen.

Der Kommissionsentwurf adressiert die identifizierten Probleme unter anderem durch Verbote staatlicher Einflussnahme auf Medien, Offenlegungspflichten etwa für Eigentumsverhältnisse an Medienunternehmen oder staatliche Werbefinanzierung und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer medienrechtlichen Konzentrationskontrolle. Renate Nikolay betonte, der Ansatz der Kommission sei durchgehend „prinzipienbasiert“. Es gehe darum, Mindeststandards für Medienpluralität und Medienfreiheit zu setzen und Medienregulierung unionsweit besser zu koordinieren.

Abgeordnete Sabine Verheyen bezweifelte, ob das Instrument der Verordnung, die unionsweit und medienartenübergreifend Grundsätze normiert, der differenzierten Problemanalyse, den unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten in den Unionsstaaten sowie den Spezifitäten der verschiedenen Medienarten gerecht werde. Dass der EMFA auch den Printmedienbereich erfasse, wofür es in Deutschland auf nationaler Ebene kein Regulierungsäquivalent gebe, werfe Fragen auf, an denen im Parlament weitergearbeitet werden müsse. Anstelle des Ansatzes „one fits all“ sprach Verheyen sich dafür aus, über sektorspezifische Instrumente nachzudenken.

Dr. Schmid lobte, dass der EMFA einige Lücken im unionsrechtlichen Gefüge medienregulatorischer Regelungen schließe, insbesondere indem er (in Art. 17 EMFA-E) eine privilegierte Behandlung für Medienunternehmen vorsehe, wenn diese ihre Inhalte auf sehr großen Online-Plattformen distribuieren und dort Restriktionsmaßnahmen der Plattformbetreiber ausgesetzt seien. Kritisch äußerte Dr. Schmid sich unter anderem zu der im EMFA vorgesehenen Rolle der Kommission. Diese setze an zentralen Stellen sich selbst ein, was mit dem deutschen Verständnis von Staatsferne schwerlich vereinbar sei. Er sprach sich dafür aus, die Regulierung in den Händen der 27 nationalen Regulierungsbehörden zu belassen und forderte, die Mitgliedstaaten in die Verantwortung zu nehmen. Die Kommission müsse sich zurücknehmen.

Das Unbehagen im Hinblick auf die Stellung der EU-Kommission teilte auch Professor Cornils. Seiner Analyse nach sind im EMFA-Entwurf – wie auch in anderen neueren Legislativwerken des Unionsrechts im Bereich der Medien- und Digitalregulierung – Zentralisierungstendenzen und zunehmende Einflussnahmemöglichkeiten der Kommission auszumachen, etwa über die Formulierung von Leitlinien oder durch Einrichtung von Koordinationsgremien auf Unionsebene, die mit der Kommission zusammenarbeiten. Ein solches Gremium aus nationalen Regulierern auf Unionsebene sieht auch der EMFA-Entwurf vor (Art. 8-12 EMFA-E). Es soll die European Regulators Group for Audivisual Media Services (ERGA) ersetzen und sich eng mit der Kommission abstimmen. Außerdem stellt die Kommission nach dem Entwurf das Sekretariat des Gremiums, worauf Dr. Schmid als weiteren Weg möglicher Einflussnahme der Kommission hinwies.

Nikolay verteidigte das organisatorische Konzept als notwendig, um mehr Koordination zwischen den nationalen Regulierern zu erreichen. Etwa beim Umgang mit dem russischen Sender „RT“ sei deutlich geworden, dass eine bessere Abstimmung innerhalb der Union Not tue. Durch gemeinsame Arbeit könne auch Druck auf einzelne Mitgliedstaaten aufgebaut werden, so die Vertreterin der Kommission. Die Entscheidungen träfen jedoch weiterhin die nationalen Regulierungsstellen.

Staatssekretärin Raab betonte die Vorbildrolle der deutschen Medienaufsicht. Diese wolle man fortentwickeln und für andere Länder empfehlen und so einen Beitrag zu unionsweiter Kohärenz leisten. Raab stellte jedoch infrage, ob es dazu einen institutionalisierten Abstimmungsprozess, etwa über ein Gremium, brauche. Wichtig sei, die Kompetenzordnung und den Grundsatz der Subsidiarität zu wahren. Die Staatssekretärin, die zugleich Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz für Europa und Medien ist, begrüßte, dass die Kommission die Mitgliedstaaten früh in den Konsultationsprozess einbezogen habe.

Kompetenzrechtlich meldete Professor Cornils Zweifel an, ob die Kommission sich für sämtliche Regelungen des EMFA auf die Binnenmarkt-Kompetenz aus Art. 114 AEUV berufen könne. Der erforderliche Binnenmarktbezug bei Regelungen mit klarem medienregulatorischem Inhalt, etwa auch zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, erscheine fraglich. Dem widersprach Renate Nikolay. Die Kommission habe sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientiert und sei überzeugt, dass der EMFA-Entwurf von der Binnenmarkt-Kompetenz erfasst sei.

Professor Cornils wies darauf hin, dass der EMFA aus seiner Sicht auch für Deutschland substanzielle Änderungen mit sich bringe. So sei im Entwurf etwa eine Abkehr vom in der deutschen Medienrechtsordnung anerkannten Grundsatz der Tendenzfreiheit von Verlegern und Medienunternehmern verordnet, indem deren Einflussnahme auf redaktionell-inhaltliche Entscheidungen beschränkt und die „Unabhängigkeit individueller redaktioneller Entscheidungen“ (Art. 6 EMFA-E) gestärkt werden soll. Auch hinsichtlich der vorgesehenen medienrechtlichen Konzentrationskontrolle sei der EMFA-Entwurf nur vermeintlich „weich“, da diese nunmehr europarechtlich vorgeschrieben werde. Renate Nikolay bestätigte, dass der Entwurf bewusst einige von ihr so genannte „Bömbchen“ enthalte. Die Kommission sei aber im weiteren Verfahren gesprächsbereit.

Mit einem Ausblick auf dieses weitere Verfahren – unter anderem kündigte Heike Raab an, dass der Bundesrat demnächst eine Stellungnahme zum Kommissionentwurf verabschieden werde – und dem Dank des Moderators Stephan Ueberbach an die Diskutantinnen und Diskutanten endete das diesjährige Brüsseler Mediengespräch.

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Beim 22. Brüsseler Mediengespräch steht der Vorschlag für einen Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit im Fokus, der am 16. September 2022 von der Kommission veröffentlicht wurde. Wir wollen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Praxis und dem Publikum über den Gesetzgebungsvorschlag diskutieren. Nach der Paneldiskussion laden wir alle Gäste herzlich dazu ein, sich weiter beim anschließenden Empfang auszutauschen.

The 22nd Brussels Media Talk will focus on the proposal for an European Media Freedom Act, which was published by the Commission on 16th of September 2022. We want to discuss the legislative proposal with representatives of politics, science, practice and the audience. After the panel discussion, we invite all guests to a further exchange at the following reception.

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Sabine Verheyen
MdEP und Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung
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Chefin des Kabinetts der Vizepräsidentin für Werte und Transparenz Jourová
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Dr. Tobias Schmid
Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM)
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Heike Raab
Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien 
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Prof. Dr. Matthias Cornils
Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Chair of Media Law, Cultural Law and Public Law at the Johannes Gutenberg University Mainz

Moderation

Stephan Ueberbach
Studioleiter - Korrespondent, SWR/BR/MDR Studio Brüssel
Studio manager - correspondent, ARD German Radio

Dienstag, 15. November 2022, 17.30 Uhr I Einlass: 17.00 Uhr
Tuesday, 15th of November 2022, 5.30 pm I doors open: 5.00 pm

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz
Representation of the State of Rhineland-Palatinate
Avenue de Tervueren 60, 1040 Brüssel

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