Rechtsgutachten zum Digital Services Act veröffentlicht
Im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. hat das Mainzer Medieninstitut ein Rechtsgutachten zur Einrichtung einer verbraucherorientierten Aufsichtsbehördenstruktur für den Digital Services Act (DSA) in Deutschland erstellt. Der DSA zielt darauf ab, unionsweit harmonisierte Grundregeln für digitale Dienste im europäischen Binnenmarkt zu schaffen und Nutzerrechte im Online-Umfeld zu stärken. Die Verordnung beauftragt die Mitgliedstaaten mit der Implementierung einer Aufsichtsstruktur zur Überwachung und Durchsetzung der DSA-Vorgaben.
Mit dem Rechtsgutachten zeigt das Mainzer Medieninstitut auf, welche Möglichkeiten der deutsche Gesetzgeber unter Beachtung unions- und verfassungsrechtlicher Vorgaben hat, um eine verbraucherorientierte Aufsichtsbehördenstruktur zu schaffen. Das Institut kommt dabei zum Ergebnis, dass neue DSA-Strukturen durch den Bundesgesetzgeber implementiert werden können und dieser im Rahmen der Verwaltungsorganisation sowohl Bundes- als auch Landesbehörden in die Aufsicht einbinden kann. Weiterhin beschäftigt sich das Gutachten mit den Unabhängigkeitsanforderungen, die die Verordnung an die Behörden stellt. Aufgezeigt wird auch, dass der Gesetzgeber sich sowohl an einem Ein-Behörden-Modell als auch an einem Mehr-Behörden-Modell orientieren kann. Er könne sowohl eine gänzlich neue Behörde für die DSA-Aufsicht einrichten als auch auf bestehende Behördenstrukturen zurückgreifen.
Aus Verbrauchersicht zentral ist nach dem Gutachten das im Digital Services Act vorgesehene Beschwerderecht für Nutzer digitaler Dienste. Eine Aufsichtsstruktur sollte daher so aufgebaut sein, dass Verbraucher eine zentrale Kontaktstelle vorfinden können, die während des gesamten Beschwerdeverfahrens als Ansprechpartner dient. Für den Fall, dass sich der Gesetzgeber für die Implementierung eines aus mehreren Behörden bestehenden Aufsichtsmodells entscheidet, müssten Aufgaben klar verteilt und Zuständigkeitskonflikte vermieden werden. Hierbei könne es maßgeblich auf zwischenbehördliche Informations-, Abstimmungs- und Beratungsprozesse ankommen. Eine umfassende Durchsetzung der Verordnung verlange nicht zuletzt eine bestmögliche Verzahnung von behördlicher und privater Rechtsdurchsetzung.
Das Gutachten können Sie hier abrufen.