25 Jahre Mainzer Medieninstitut: Jubiläumsveranstaltung


Mit einer wissenschaftlichen Tagung zur Thematik „Demokratieschutz und öffentliche Meinung“ hat das Mainzer Medieninstitut am 16. Mai 2025 sein 25-jähriges Jubiläum im Atrium Maximum der Johannes Gutenberg-Universität gefeiert.

Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Grußworte von Prof. Dr. Stephan Jolie, Vizepräsident für Studium und Lehre der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien und Vorsitzende des Trägervereins des Mainzer Medieninstituts. Nach den feierlichen Vorreden eröffnete Prof. Dr. Matthias Cornils, Co-Direktor des Mainzer Medieninstituts, den wissenschaftlichen Teil der Tagung.

Im einführenden Vortrag „Die Illusion einer zweiten unsichtbaren Hand – Von der objektiven Rundfunkfreiheit zur gebundenen Medienfreiheit digitaler Intermediäre mit Meinungsrelevanz“ setzte sich Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser, Professorin für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit der Frage auseinander, ob die Medienfreiheit bloß eine subjektive, oder auch eine objektive Dimension hat. Von einer objektiven Dimension ausgehend regte Kaiser den Aufbau einer markt- und staatsfernen Infrastruktur für ein soziales Netzwerk an.

Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg, erörterte in ihrem Vortrag „Strafrecht zum Schutz der Demokratie“ Delikte, die dem Demokratieschutz dienen. Dabei ging sie insbesondere auf aktuelle rechtspolitische Erwägungen ein, in denen eine Ausweitung entsprechender Straftatbestände diskutiert wird

Nach kurzer Kaffeepause beschäftigte sich Prof. Dr. Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin in seinem Vortrag „Staatliche Steuerung der Meinungsbildung“ damit, wie der Staat die Meinungsbildung beeinflusst. Dabei ging er darauf ein, dass demokratische Öffentlichkeit eine hoch konstruierte Gegebenheit ist, die durch verschiedene Grundbedingungen des Grundgesetzes rechtlich geprägt wird. Er zog das Fazit, dass staatliche Eingriffe von Verfassung wegen durchaus möglich, rechtspolitisch aber unter Umständen nicht empfehlenswert sind.

Im Anschluss diskutierten die Referenten gemeinsam mit Prof. Dr. Cornils und dem Publikum weitere Fragen des Tagungsthemas.

Nach einer Mittagspause, in der auch für das leibliche Wohl gesorgt wurde, setzte Prof. Dr. Judith Möller, Inhaberin der Professur für Empirische Kommunikationsforschung, insbesondere Mediennutzung und gesellschaftliche Medienwirkungen und Direktorin am Hamburger Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI), mit ihrem Vortrag „Das Kommunikations- und Mediensystem der Digitalgesellschaft: Eine sozialwissenschaftliche Perspektive“ die wissenschaftliche Auseinandersetzung aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive fort. Möller legte dabei dar, dass Menschen dazu neigen, Berichterstattung zu konsumieren, die zu ihren Positionen passen. Ein darüber hinausgehender Effekt der „Filterblasen“ sei weniger zu beobachten, allerdings veränderten soziale Medien den Blick auf das, was als öffentliche Meinung empfunden werde und beeinflussten damit auch das Wahlverhalten.

An diesen Vortrag schloss Prof. Dr. Albert Ingold, Professor für Öffentliches Recht, insb. Kommunikationsrecht und Recht der Neuen Medien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, mit einer Auseinandersetzung zum Thema „Medien- und Plattformregulierung als Demokratievorsorge“ an. Ingold ging dabei auf den regulatorischen Risikoansatz ein und erläuterte von dort aus Schutzvorstellungen in der Regulierung.

Zuletzt sprach Prof. Dr. Uwe VolkmannLehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Goethe-Universität Frankfurt a.M., zum Thema „Demokratieschutz in medialer Verantwortung“. Volkmann setzte sich dabei mit der angesichts des Demokratiemodell der Bundesrepublik notwendig stabilisierenden und damit systemtragenden Funktion von Medien auseinander. Auch inhaltliche Anforderungen an Medien seien in dieser Systematik denkbar, angesichts des krisenhaften Zustands gehe vom BVerfG eine „jetzt erst recht“ Einstellung aus.

Im Anschluss an die Vorträge diskutierten auf dem Podium Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des SWR, Sabine Frank, Head of Governmental Affairs and Public Policy Google DACH, Matthias Spielkamp, Mitgründer und Geschäftsführer von AlgorithmWatch und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien,  moderiert von Johannes Maurer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mainzer Medieninstitut, unter reger Beteiligung des Publikums über Erkenntnisse aus den wissenschaftlichen Vorträgen für die Praxis. Gegenstand der Diskussion waren unter anderem der Umgang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Internet-Intermediäre mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nach deren Einstufung durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistisch. Diskutiert wurde auch über Potenziale beim Aufbau digitaler Plattformen in der EU sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Journalismus.

Professor Cornils schloss die Veranstaltung mit herzlichem Dank an alle Beteiligten und lud dazu ein, die Gespräche beim anschließendem get-together fortzusetzen.

Wir danken der Fritz Thyssen Stiftung für die Förderung dieser Tagung und der Sparda-Bank, die die Mainzer Mediengespräche seit 25 Jahren unterstützt.

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Mit einer wissenschaftlichen Tagung zur Thematik „Demokratieschutz und öffentliche Meinung“ hat das Mainzer Medieninstitut am 16. Mai 2025 sein 25-jähriges Jubiläum im Atrium Maximum der Johannes Gutenberg-Universität gefeiert.

Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Grußworte von Prof. Dr. Stephan Jolie, Vizepräsident für Studium und Lehre der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien und Vorsitzende des Trägervereins des Mainzer Medieninstituts. Nach den feierlichen Vorreden eröffnete Prof. Dr. Matthias Cornils, Co-Direktor des Mainzer Medieninstituts, den wissenschaftlichen Teil der Tagung.

Im einführenden Vortrag „Die Illusion einer zweiten unsichtbaren Hand – Von der objektiven Rundfunkfreiheit zur gebundenen Medienfreiheit digitaler Intermediäre mit Meinungsrelevanz“ setzte sich Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser, Professorin für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit der Frage auseinander, ob die Medienfreiheit bloß eine subjektive, oder auch eine objektive Dimension hat. Von einer objektiven Dimension ausgehend regte Kaiser den Aufbau einer markt- und staatsfernen Infrastruktur für ein soziales Netzwerk an.

Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg, erörterte in ihrem Vortrag „Strafrecht zum Schutz der Demokratie“ Delikte, die dem Demokratieschutz dienen. Dabei ging sie insbesondere auf aktuelle rechtspolitische Erwägungen ein, in denen eine Ausweitung entsprechender Straftatbestände diskutiert wird

Nach kurzer Kaffeepause beschäftigte sich Prof. Dr. Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin in seinem Vortrag „Staatliche Steuerung der Meinungsbildung“ damit, wie der Staat die Meinungsbildung beeinflusst. Dabei ging er darauf ein, dass demokratische Öffentlichkeit eine hoch konstruierte Gegebenheit ist, die durch verschiedene Grundbedingungen des Grundgesetzes rechtlich geprägt wird. Er zog das Fazit, dass staatliche Eingriffe von Verfassung wegen durchaus möglich, rechtspolitisch aber unter Umständen nicht empfehlenswert sind.

Im Anschluss diskutierten die Referenten gemeinsam mit Prof. Dr. Cornils und dem Publikum weitere Fragen des Tagungsthemas.

Nach einer Mittagspause, in der auch für das leibliche Wohl gesorgt wurde, setzte Prof. Dr. Judith Möller, Inhaberin der Professur für Empirische Kommunikationsforschung, insbesondere Mediennutzung und gesellschaftliche Medienwirkungen und Direktorin am Hamburger Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI), mit ihrem Vortrag „Das Kommunikations- und Mediensystem der Digitalgesellschaft: Eine sozialwissenschaftliche Perspektive“ die wissenschaftliche Auseinandersetzung aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive fort. Möller legte dabei dar, dass Menschen dazu neigen, Berichterstattung zu konsumieren, die zu ihren Positionen passen. Ein darüber hinausgehender Effekt der „Filterblasen“ sei weniger zu beobachten, allerdings veränderten soziale Medien den Blick auf das, was als öffentliche Meinung empfunden werde und beeinflussten damit auch das Wahlverhalten.

An diesen Vortrag schloss Prof. Dr. Albert Ingold, Professor für Öffentliches Recht, insb. Kommunikationsrecht und Recht der Neuen Medien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, mit einer Auseinandersetzung zum Thema „Medien- und Plattformregulierung als Demokratievorsorge“ an. Ingold ging dabei auf den regulatorischen Risikoansatz ein und erläuterte von dort aus Schutzvorstellungen in der Regulierung.

Zuletzt sprach Prof. Dr. Uwe VolkmannLehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Goethe-Universität Frankfurt a.M., zum Thema „Demokratieschutz in medialer Verantwortung“. Volkmann setzte sich dabei mit der angesichts des Demokratiemodell der Bundesrepublik notwendig stabilisierenden und damit systemtragenden Funktion von Medien auseinander. Auch inhaltliche Anforderungen an Medien seien in dieser Systematik denkbar, angesichts des krisenhaften Zustands gehe vom BVerfG eine „jetzt erst recht“ Einstellung aus.

Im Anschluss an die Vorträge diskutierten auf dem Podium Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des SWR, Sabine Frank, Head of Governmental Affairs and Public Policy Google DACH, Matthias Spielkamp, Mitgründer und Geschäftsführer von AlgorithmWatch und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien,  moderiert von Johannes Maurer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mainzer Medieninstitut, unter reger Beteiligung des Publikums über Erkenntnisse aus den wissenschaftlichen Vorträgen für die Praxis. Gegenstand der Diskussion waren unter anderem der Umgang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Internet-Intermediäre mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nach deren Einstufung durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistisch. Diskutiert wurde auch über Potenziale beim Aufbau digitaler Plattformen in der EU sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Journalismus.

Professor Cornils schloss die Veranstaltung mit herzlichem Dank an alle Beteiligten und lud dazu ein, die Gespräche beim anschließendem get-together fortzusetzen.

Wir danken der Fritz Thyssen Stiftung für die Förderung dieser Tagung und der Sparda-Bank, die die Mainzer Mediengespräche seit 25 Jahren unterstützt.

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Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Grußworte von Prof. Dr. Stephan Jolie, Vizepräsident für Studium und Lehre der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien und Vorsitzende des Trägervereins des Mainzer Medieninstituts. Nach den feierlichen Vorreden eröffnete Prof. Dr. Matthias Cornils, Co-Direktor des Mainzer Medieninstituts, den wissenschaftlichen Teil der Tagung.

Im einführenden Vortrag „Die Illusion einer zweiten unsichtbaren Hand – Von der objektiven Rundfunkfreiheit zur gebundenen Medienfreiheit digitaler Intermediäre mit Meinungsrelevanz“ setzte sich Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser, Professorin für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit der Frage auseinander, ob die Medienfreiheit bloß eine subjektive, oder auch eine objektive Dimension hat. Von einer objektiven Dimension ausgehend regte Kaiser den Aufbau einer markt- und staatsfernen Infrastruktur für ein soziales Netzwerk an.

Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg, erörterte in ihrem Vortrag „Strafrecht zum Schutz der Demokratie“ Delikte, die dem Demokratieschutz dienen. Dabei ging sie insbesondere auf aktuelle rechtspolitische Erwägungen ein, in denen eine Ausweitung entsprechender Straftatbestände diskutiert wird

Nach kurzer Kaffeepause beschäftigte sich Prof. Dr. Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin in seinem Vortrag „Staatliche Steuerung der Meinungsbildung“ damit, wie der Staat die Meinungsbildung beeinflusst. Dabei ging er darauf ein, dass demokratische Öffentlichkeit eine hoch konstruierte Gegebenheit ist, die durch verschiedene Grundbedingungen des Grundgesetzes rechtlich geprägt wird. Er zog das Fazit, dass staatliche Eingriffe von Verfassung wegen durchaus möglich, rechtspolitisch aber unter Umständen nicht empfehlenswert sind.

Im Anschluss diskutierten die Referenten gemeinsam mit Prof. Dr. Cornils und dem Publikum weitere Fragen des Tagungsthemas.

Nach einer Mittagspause, in der auch für das leibliche Wohl gesorgt wurde, setzte Prof. Dr. Judith Möller, Inhaberin der Professur für Empirische Kommunikationsforschung, insbesondere Mediennutzung und gesellschaftliche Medienwirkungen und Direktorin am Hamburger Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI), mit ihrem Vortrag „Das Kommunikations- und Mediensystem der Digitalgesellschaft: Eine sozialwissenschaftliche Perspektive“ die wissenschaftliche Auseinandersetzung aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive fort. Möller legte dabei dar, dass Menschen dazu neigen, Berichterstattung zu konsumieren, die zu ihren Positionen passen. Ein darüber hinausgehender Effekt der „Filterblasen“ sei weniger zu beobachten, allerdings veränderten soziale Medien den Blick auf das, was als öffentliche Meinung empfunden werde und beeinflussten damit auch das Wahlverhalten.

An diesen Vortrag schloss Prof. Dr. Albert Ingold, Professor für Öffentliches Recht, insb. Kommunikationsrecht und Recht der Neuen Medien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, mit einer Auseinandersetzung zum Thema „Medien- und Plattformregulierung als Demokratievorsorge“ an. Ingold ging dabei auf den regulatorischen Risikoansatz ein und erläuterte von dort aus Schutzvorstellungen in der Regulierung.

Zuletzt sprach Prof. Dr. Uwe VolkmannLehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Goethe-Universität Frankfurt a.M., zum Thema „Demokratieschutz in medialer Verantwortung“. Volkmann setzte sich dabei mit der angesichts des Demokratiemodell der Bundesrepublik notwendig stabilisierenden und damit systemtragenden Funktion von Medien auseinander. Auch inhaltliche Anforderungen an Medien seien in dieser Systematik denkbar, angesichts des krisenhaften Zustands gehe vom BVerfG eine „jetzt erst recht“ Einstellung aus.

Im Anschluss an die Vorträge diskutierten auf dem Podium Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des SWR, Sabine Frank, Head of Governmental Affairs and Public Policy Google DACH, Matthias Spielkamp, Mitgründer und Geschäftsführer von AlgorithmWatch und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien,  moderiert von Johannes Maurer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mainzer Medieninstitut, unter reger Beteiligung des Publikums über Erkenntnisse aus den wissenschaftlichen Vorträgen für die Praxis. Gegenstand der Diskussion waren unter anderem der Umgang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Internet-Intermediäre mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nach deren Einstufung durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistisch. Diskutiert wurde auch über Potenziale beim Aufbau digitaler Plattformen in der EU sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Journalismus.

Professor Cornils schloss die Veranstaltung mit herzlichem Dank an alle Beteiligten und lud dazu ein, die Gespräche beim anschließendem get-together fortzusetzen.

Wir danken der Fritz Thyssen Stiftung für die Förderung dieser Tagung und der Sparda-Bank, die die Mainzer Mediengespräche seit 25 Jahren unterstützt.

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Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Grußworte von Prof. Dr. Stephan Jolie, Vizepräsident für Studium und Lehre der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien und Vorsitzende des Trägervereins des Mainzer Medieninstituts. Nach den feierlichen Vorreden eröffnete Prof. Dr. Matthias Cornils, Co-Direktor des Mainzer Medieninstituts, den wissenschaftlichen Teil der Tagung.

Im einführenden Vortrag „Die Illusion einer zweiten unsichtbaren Hand – Von der objektiven Rundfunkfreiheit zur gebundenen Medienfreiheit digitaler Intermediäre mit Meinungsrelevanz“ setzte sich Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser, Professorin für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit der Frage auseinander, ob die Medienfreiheit bloß eine subjektive, oder auch eine objektive Dimension hat. Von einer objektiven Dimension ausgehend regte Kaiser den Aufbau einer markt- und staatsfernen Infrastruktur für ein soziales Netzwerk an.

Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg, erörterte in ihrem Vortrag „Strafrecht zum Schutz der Demokratie“ Delikte, die dem Demokratieschutz dienen. Dabei ging sie insbesondere auf aktuelle rechtspolitische Erwägungen ein, in denen eine Ausweitung entsprechender Straftatbestände diskutiert wird

Nach kurzer Kaffeepause beschäftigte sich Prof. Dr. Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin in seinem Vortrag „Staatliche Steuerung der Meinungsbildung“ damit, wie der Staat die Meinungsbildung beeinflusst. Dabei ging er darauf ein, dass demokratische Öffentlichkeit eine hoch konstruierte Gegebenheit ist, die durch verschiedene Grundbedingungen des Grundgesetzes rechtlich geprägt wird. Er zog das Fazit, dass staatliche Eingriffe von Verfassung wegen durchaus möglich, rechtspolitisch aber unter Umständen nicht empfehlenswert sind.

Im Anschluss diskutierten die Referenten gemeinsam mit Prof. Dr. Cornils und dem Publikum weitere Fragen des Tagungsthemas.

Nach einer Mittagspause, in der auch für das leibliche Wohl gesorgt wurde, setzte Prof. Dr. Judith Möller, Inhaberin der Professur für Empirische Kommunikationsforschung, insbesondere Mediennutzung und gesellschaftliche Medienwirkungen und Direktorin am Hamburger Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI), mit ihrem Vortrag „Das Kommunikations- und Mediensystem der Digitalgesellschaft: Eine sozialwissenschaftliche Perspektive“ die wissenschaftliche Auseinandersetzung aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive fort. Möller legte dabei dar, dass Menschen dazu neigen, Berichterstattung zu konsumieren, die zu ihren Positionen passen. Ein darüber hinausgehender Effekt der „Filterblasen“ sei weniger zu beobachten, allerdings veränderten soziale Medien den Blick auf das, was als öffentliche Meinung empfunden werde und beeinflussten damit auch das Wahlverhalten.

An diesen Vortrag schloss Prof. Dr. Albert Ingold, Professor für Öffentliches Recht, insb. Kommunikationsrecht und Recht der Neuen Medien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, mit einer Auseinandersetzung zum Thema „Medien- und Plattformregulierung als Demokratievorsorge“ an. Ingold ging dabei auf den regulatorischen Risikoansatz ein und erläuterte von dort aus Schutzvorstellungen in der Regulierung.

Zuletzt sprach Prof. Dr. Uwe VolkmannLehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Goethe-Universität Frankfurt a.M., zum Thema „Demokratieschutz in medialer Verantwortung“. Volkmann setzte sich dabei mit der angesichts des Demokratiemodell der Bundesrepublik notwendig stabilisierenden und damit systemtragenden Funktion von Medien auseinander. Auch inhaltliche Anforderungen an Medien seien in dieser Systematik denkbar, angesichts des krisenhaften Zustands gehe vom BVerfG eine „jetzt erst recht“ Einstellung aus.

Im Anschluss an die Vorträge diskutierten auf dem Podium Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des SWR, Sabine Frank, Head of Governmental Affairs and Public Policy Google DACH, Matthias Spielkamp, Mitgründer und Geschäftsführer von AlgorithmWatch und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien,  moderiert von Johannes Maurer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mainzer Medieninstitut, unter reger Beteiligung des Publikums über Erkenntnisse aus den wissenschaftlichen Vorträgen für die Praxis. Gegenstand der Diskussion waren unter anderem der Umgang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Internet-Intermediäre mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nach deren Einstufung durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistisch. Diskutiert wurde auch über Potenziale beim Aufbau digitaler Plattformen in der EU sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Journalismus.

Professor Cornils schloss die Veranstaltung mit herzlichem Dank an alle Beteiligten und lud dazu ein, die Gespräche beim anschließendem get-together fortzusetzen.

Wir danken der Fritz Thyssen Stiftung für die Förderung dieser Tagung und der Sparda-Bank, die die Mainzer Mediengespräche seit 25 Jahren unterstützt.

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Mit einer wissenschaftlichen Tagung zur Thematik „Demokratieschutz und öffentliche Meinung“ hat das Mainzer Medieninstitut am 16. Mai 2025 sein 25-jähriges Jubiläum im Atrium Maximum der Johannes Gutenberg-Universität gefeiert.

Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Grußworte von Prof. Dr. Stephan Jolie, Vizepräsident für Studium und Lehre der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien und Vorsitzende des Trägervereins des Mainzer Medieninstituts. Nach den feierlichen Vorreden eröffnete Prof. Dr. Matthias Cornils, Co-Direktor des Mainzer Medieninstituts, den wissenschaftlichen Teil der Tagung.

Im einführenden Vortrag „Die Illusion einer zweiten unsichtbaren Hand – Von der objektiven Rundfunkfreiheit zur gebundenen Medienfreiheit digitaler Intermediäre mit Meinungsrelevanz“ setzte sich Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser, Professorin für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit der Frage auseinander, ob die Medienfreiheit bloß eine subjektive, oder auch eine objektive Dimension hat. Von einer objektiven Dimension ausgehend regte Kaiser den Aufbau einer markt- und staatsfernen Infrastruktur für ein soziales Netzwerk an.

Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg, erörterte in ihrem Vortrag „Strafrecht zum Schutz der Demokratie“ Delikte, die dem Demokratieschutz dienen. Dabei ging sie insbesondere auf aktuelle rechtspolitische Erwägungen ein, in denen eine Ausweitung entsprechender Straftatbestände diskutiert wird

Nach kurzer Kaffeepause beschäftigte sich Prof. Dr. Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin in seinem Vortrag „Staatliche Steuerung der Meinungsbildung“ damit, wie der Staat die Meinungsbildung beeinflusst. Dabei ging er darauf ein, dass demokratische Öffentlichkeit eine hoch konstruierte Gegebenheit ist, die durch verschiedene Grundbedingungen des Grundgesetzes rechtlich geprägt wird. Er zog das Fazit, dass staatliche Eingriffe von Verfassung wegen durchaus möglich, rechtspolitisch aber unter Umständen nicht empfehlenswert sind.

Im Anschluss diskutierten die Referenten gemeinsam mit Prof. Dr. Cornils und dem Publikum weitere Fragen des Tagungsthemas.

Nach einer Mittagspause, in der auch für das leibliche Wohl gesorgt wurde, setzte Prof. Dr. Judith Möller, Inhaberin der Professur für Empirische Kommunikationsforschung, insbesondere Mediennutzung und gesellschaftliche Medienwirkungen und Direktorin am Hamburger Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI), mit ihrem Vortrag „Das Kommunikations- und Mediensystem der Digitalgesellschaft: Eine sozialwissenschaftliche Perspektive“ die wissenschaftliche Auseinandersetzung aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive fort. Möller legte dabei dar, dass Menschen dazu neigen, Berichterstattung zu konsumieren, die zu ihren Positionen passen. Ein darüber hinausgehender Effekt der „Filterblasen“ sei weniger zu beobachten, allerdings veränderten soziale Medien den Blick auf das, was als öffentliche Meinung empfunden werde und beeinflussten damit auch das Wahlverhalten.

An diesen Vortrag schloss Prof. Dr. Albert Ingold, Professor für Öffentliches Recht, insb. Kommunikationsrecht und Recht der Neuen Medien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, mit einer Auseinandersetzung zum Thema „Medien- und Plattformregulierung als Demokratievorsorge“ an. Ingold ging dabei auf den regulatorischen Risikoansatz ein und erläuterte von dort aus Schutzvorstellungen in der Regulierung.

Zuletzt sprach Prof. Dr. Uwe VolkmannLehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Goethe-Universität Frankfurt a.M., zum Thema „Demokratieschutz in medialer Verantwortung“. Volkmann setzte sich dabei mit der angesichts des Demokratiemodell der Bundesrepublik notwendig stabilisierenden und damit systemtragenden Funktion von Medien auseinander. Auch inhaltliche Anforderungen an Medien seien in dieser Systematik denkbar, angesichts des krisenhaften Zustands gehe vom BVerfG eine „jetzt erst recht“ Einstellung aus.

Im Anschluss an die Vorträge diskutierten auf dem Podium Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des SWR, Sabine Frank, Head of Governmental Affairs and Public Policy Google DACH, Matthias Spielkamp, Mitgründer und Geschäftsführer von AlgorithmWatch und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien,  moderiert von Johannes Maurer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mainzer Medieninstitut, unter reger Beteiligung des Publikums über Erkenntnisse aus den wissenschaftlichen Vorträgen für die Praxis. Gegenstand der Diskussion waren unter anderem der Umgang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Internet-Intermediäre mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nach deren Einstufung durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistisch. Diskutiert wurde auch über Potenziale beim Aufbau digitaler Plattformen in der EU sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Journalismus.

Professor Cornils schloss die Veranstaltung mit herzlichem Dank an alle Beteiligten und lud dazu ein, die Gespräche beim anschließendem get-together fortzusetzen.

Wir danken der Fritz Thyssen Stiftung für die Förderung dieser Tagung und der Sparda-Bank, die die Mainzer Mediengespräche seit 25 Jahren unterstützt.

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Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Grußworte von Prof. Dr. Stephan Jolie, Vizepräsident für Studium und Lehre der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien und Vorsitzende des Trägervereins des Mainzer Medieninstituts. Nach den feierlichen Vorreden eröffnete Prof. Dr. Matthias Cornils, Co-Direktor des Mainzer Medieninstituts, den wissenschaftlichen Teil der Tagung.

Im einführenden Vortrag „Die Illusion einer zweiten unsichtbaren Hand – Von der objektiven Rundfunkfreiheit zur gebundenen Medienfreiheit digitaler Intermediäre mit Meinungsrelevanz“ setzte sich Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser, Professorin für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit der Frage auseinander, ob die Medienfreiheit bloß eine subjektive, oder auch eine objektive Dimension hat. Von einer objektiven Dimension ausgehend regte Kaiser den Aufbau einer markt- und staatsfernen Infrastruktur für ein soziales Netzwerk an.

Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg, erörterte in ihrem Vortrag „Strafrecht zum Schutz der Demokratie“ Delikte, die dem Demokratieschutz dienen. Dabei ging sie insbesondere auf aktuelle rechtspolitische Erwägungen ein, in denen eine Ausweitung entsprechender Straftatbestände diskutiert wird

Nach kurzer Kaffeepause beschäftigte sich Prof. Dr. Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin in seinem Vortrag „Staatliche Steuerung der Meinungsbildung“ damit, wie der Staat die Meinungsbildung beeinflusst. Dabei ging er darauf ein, dass demokratische Öffentlichkeit eine hoch konstruierte Gegebenheit ist, die durch verschiedene Grundbedingungen des Grundgesetzes rechtlich geprägt wird. Er zog das Fazit, dass staatliche Eingriffe von Verfassung wegen durchaus möglich, rechtspolitisch aber unter Umständen nicht empfehlenswert sind.

Im Anschluss diskutierten die Referenten gemeinsam mit Prof. Dr. Cornils und dem Publikum weitere Fragen des Tagungsthemas.

Nach einer Mittagspause, in der auch für das leibliche Wohl gesorgt wurde, setzte Prof. Dr. Judith Möller, Inhaberin der Professur für Empirische Kommunikationsforschung, insbesondere Mediennutzung und gesellschaftliche Medienwirkungen und Direktorin am Hamburger Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI), mit ihrem Vortrag „Das Kommunikations- und Mediensystem der Digitalgesellschaft: Eine sozialwissenschaftliche Perspektive“ die wissenschaftliche Auseinandersetzung aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive fort. Möller legte dabei dar, dass Menschen dazu neigen, Berichterstattung zu konsumieren, die zu ihren Positionen passen. Ein darüber hinausgehender Effekt der „Filterblasen“ sei weniger zu beobachten, allerdings veränderten soziale Medien den Blick auf das, was als öffentliche Meinung empfunden werde und beeinflussten damit auch das Wahlverhalten.

An diesen Vortrag schloss Prof. Dr. Albert Ingold, Professor für Öffentliches Recht, insb. Kommunikationsrecht und Recht der Neuen Medien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, mit einer Auseinandersetzung zum Thema „Medien- und Plattformregulierung als Demokratievorsorge“ an. Ingold ging dabei auf den regulatorischen Risikoansatz ein und erläuterte von dort aus Schutzvorstellungen in der Regulierung.

Zuletzt sprach Prof. Dr. Uwe VolkmannLehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Goethe-Universität Frankfurt a.M., zum Thema „Demokratieschutz in medialer Verantwortung“. Volkmann setzte sich dabei mit der angesichts des Demokratiemodell der Bundesrepublik notwendig stabilisierenden und damit systemtragenden Funktion von Medien auseinander. Auch inhaltliche Anforderungen an Medien seien in dieser Systematik denkbar, angesichts des krisenhaften Zustands gehe vom BVerfG eine „jetzt erst recht“ Einstellung aus.

Im Anschluss an die Vorträge diskutierten auf dem Podium Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des SWR, Sabine Frank, Head of Governmental Affairs and Public Policy Google DACH, Matthias Spielkamp, Mitgründer und Geschäftsführer von AlgorithmWatch und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien,  moderiert von Johannes Maurer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mainzer Medieninstitut, unter reger Beteiligung des Publikums über Erkenntnisse aus den wissenschaftlichen Vorträgen für die Praxis. Gegenstand der Diskussion waren unter anderem der Umgang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Internet-Intermediäre mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nach deren Einstufung durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistisch. Diskutiert wurde auch über Potenziale beim Aufbau digitaler Plattformen in der EU sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Journalismus.

Professor Cornils schloss die Veranstaltung mit herzlichem Dank an alle Beteiligten und lud dazu ein, die Gespräche beim anschließendem get-together fortzusetzen.

Wir danken der Fritz Thyssen Stiftung für die Förderung dieser Tagung und der Sparda-Bank, die die Mainzer Mediengespräche seit 25 Jahren unterstützt.

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Mit einer wissenschaftlichen Tagung zur Thematik „Demokratieschutz und öffentliche Meinung“ hat das Mainzer Medieninstitut am 16. Mai 2025 sein 25-jähriges Jubiläum im Atrium Maximum der Johannes Gutenberg-Universität gefeiert.

Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Grußworte von Prof. Dr. Stephan Jolie, Vizepräsident für Studium und Lehre der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien und Vorsitzende des Trägervereins des Mainzer Medieninstituts. Nach den feierlichen Vorreden eröffnete Prof. Dr. Matthias Cornils, Co-Direktor des Mainzer Medieninstituts, den wissenschaftlichen Teil der Tagung.

Im einführenden Vortrag „Die Illusion einer zweiten unsichtbaren Hand – Von der objektiven Rundfunkfreiheit zur gebundenen Medienfreiheit digitaler Intermediäre mit Meinungsrelevanz“ setzte sich Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser, Professorin für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit der Frage auseinander, ob die Medienfreiheit bloß eine subjektive, oder auch eine objektive Dimension hat. Von einer objektiven Dimension ausgehend regte Kaiser den Aufbau einer markt- und staatsfernen Infrastruktur für ein soziales Netzwerk an.

Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg, erörterte in ihrem Vortrag „Strafrecht zum Schutz der Demokratie“ Delikte, die dem Demokratieschutz dienen. Dabei ging sie insbesondere auf aktuelle rechtspolitische Erwägungen ein, in denen eine Ausweitung entsprechender Straftatbestände diskutiert wird

Nach kurzer Kaffeepause beschäftigte sich Prof. Dr. Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin in seinem Vortrag „Staatliche Steuerung der Meinungsbildung“ damit, wie der Staat die Meinungsbildung beeinflusst. Dabei ging er darauf ein, dass demokratische Öffentlichkeit eine hoch konstruierte Gegebenheit ist, die durch verschiedene Grundbedingungen des Grundgesetzes rechtlich geprägt wird. Er zog das Fazit, dass staatliche Eingriffe von Verfassung wegen durchaus möglich, rechtspolitisch aber unter Umständen nicht empfehlenswert sind.

Im Anschluss diskutierten die Referenten gemeinsam mit Prof. Dr. Cornils und dem Publikum weitere Fragen des Tagungsthemas.

Nach einer Mittagspause, in der auch für das leibliche Wohl gesorgt wurde, setzte Prof. Dr. Judith Möller, Inhaberin der Professur für Empirische Kommunikationsforschung, insbesondere Mediennutzung und gesellschaftliche Medienwirkungen und Direktorin am Hamburger Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI), mit ihrem Vortrag „Das Kommunikations- und Mediensystem der Digitalgesellschaft: Eine sozialwissenschaftliche Perspektive“ die wissenschaftliche Auseinandersetzung aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive fort. Möller legte dabei dar, dass Menschen dazu neigen, Berichterstattung zu konsumieren, die zu ihren Positionen passen. Ein darüber hinausgehender Effekt der „Filterblasen“ sei weniger zu beobachten, allerdings veränderten soziale Medien den Blick auf das, was als öffentliche Meinung empfunden werde und beeinflussten damit auch das Wahlverhalten.

An diesen Vortrag schloss Prof. Dr. Albert Ingold, Professor für Öffentliches Recht, insb. Kommunikationsrecht und Recht der Neuen Medien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, mit einer Auseinandersetzung zum Thema „Medien- und Plattformregulierung als Demokratievorsorge“ an. Ingold ging dabei auf den regulatorischen Risikoansatz ein und erläuterte von dort aus Schutzvorstellungen in der Regulierung.

Zuletzt sprach Prof. Dr. Uwe VolkmannLehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Goethe-Universität Frankfurt a.M., zum Thema „Demokratieschutz in medialer Verantwortung“. Volkmann setzte sich dabei mit der angesichts des Demokratiemodell der Bundesrepublik notwendig stabilisierenden und damit systemtragenden Funktion von Medien auseinander. Auch inhaltliche Anforderungen an Medien seien in dieser Systematik denkbar, angesichts des krisenhaften Zustands gehe vom BVerfG eine „jetzt erst recht“ Einstellung aus.

Im Anschluss an die Vorträge diskutierten auf dem Podium Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des SWR, Sabine Frank, Head of Governmental Affairs and Public Policy Google DACH, Matthias Spielkamp, Mitgründer und Geschäftsführer von AlgorithmWatch und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien,  moderiert von Johannes Maurer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mainzer Medieninstitut, unter reger Beteiligung des Publikums über Erkenntnisse aus den wissenschaftlichen Vorträgen für die Praxis. Gegenstand der Diskussion waren unter anderem der Umgang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Internet-Intermediäre mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nach deren Einstufung durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistisch. Diskutiert wurde auch über Potenziale beim Aufbau digitaler Plattformen in der EU sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Journalismus.

Professor Cornils schloss die Veranstaltung mit herzlichem Dank an alle Beteiligten und lud dazu ein, die Gespräche beim anschließendem get-together fortzusetzen.

Wir danken der Fritz Thyssen Stiftung für die Förderung dieser Tagung und der Sparda-Bank, die die Mainzer Mediengespräche seit 25 Jahren unterstützt.

Weitere Impressionen

25 Jahre Mainzer Medieninstitut: Jubiläumsveranstaltung


Mit einer wissenschaftlichen Tagung zur Thematik „Demokratieschutz und öffentliche Meinung“ hat das Mainzer Medieninstitut am 16. Mai 2025 sein 25-jähriges Jubiläum im Atrium Maximum der Johannes Gutenberg-Universität gefeiert.

Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Grußworte von Prof. Dr. Stephan Jolie, Vizepräsident für Studium und Lehre der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien und Vorsitzende des Trägervereins des Mainzer Medieninstituts. Nach den feierlichen Vorreden eröffnete Prof. Dr. Matthias Cornils, Co-Direktor des Mainzer Medieninstituts, den wissenschaftlichen Teil der Tagung.

Im einführenden Vortrag „Die Illusion einer zweiten unsichtbaren Hand – Von der objektiven Rundfunkfreiheit zur gebundenen Medienfreiheit digitaler Intermediäre mit Meinungsrelevanz“ setzte sich Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser, Professorin für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit der Frage auseinander, ob die Medienfreiheit bloß eine subjektive, oder auch eine objektive Dimension hat. Von einer objektiven Dimension ausgehend regte Kaiser den Aufbau einer markt- und staatsfernen Infrastruktur für ein soziales Netzwerk an.

Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg, erörterte in ihrem Vortrag „Strafrecht zum Schutz der Demokratie“ Delikte, die dem Demokratieschutz dienen. Dabei ging sie insbesondere auf aktuelle rechtspolitische Erwägungen ein, in denen eine Ausweitung entsprechender Straftatbestände diskutiert wird

Nach kurzer Kaffeepause beschäftigte sich Prof. Dr. Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin in seinem Vortrag „Staatliche Steuerung der Meinungsbildung“ damit, wie der Staat die Meinungsbildung beeinflusst. Dabei ging er darauf ein, dass demokratische Öffentlichkeit eine hoch konstruierte Gegebenheit ist, die durch verschiedene Grundbedingungen des Grundgesetzes rechtlich geprägt wird. Er zog das Fazit, dass staatliche Eingriffe von Verfassung wegen durchaus möglich, rechtspolitisch aber unter Umständen nicht empfehlenswert sind.

Im Anschluss diskutierten die Referenten gemeinsam mit Prof. Dr. Cornils und dem Publikum weitere Fragen des Tagungsthemas.

Nach einer Mittagspause, in der auch für das leibliche Wohl gesorgt wurde, setzte Prof. Dr. Judith Möller, Inhaberin der Professur für Empirische Kommunikationsforschung, insbesondere Mediennutzung und gesellschaftliche Medienwirkungen und Direktorin am Hamburger Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI), mit ihrem Vortrag „Das Kommunikations- und Mediensystem der Digitalgesellschaft: Eine sozialwissenschaftliche Perspektive“ die wissenschaftliche Auseinandersetzung aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive fort. Möller legte dabei dar, dass Menschen dazu neigen, Berichterstattung zu konsumieren, die zu ihren Positionen passen. Ein darüber hinausgehender Effekt der „Filterblasen“ sei weniger zu beobachten, allerdings veränderten soziale Medien den Blick auf das, was als öffentliche Meinung empfunden werde und beeinflussten damit auch das Wahlverhalten.

An diesen Vortrag schloss Prof. Dr. Albert Ingold, Professor für Öffentliches Recht, insb. Kommunikationsrecht und Recht der Neuen Medien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, mit einer Auseinandersetzung zum Thema „Medien- und Plattformregulierung als Demokratievorsorge“ an. Ingold ging dabei auf den regulatorischen Risikoansatz ein und erläuterte von dort aus Schutzvorstellungen in der Regulierung.

Zuletzt sprach Prof. Dr. Uwe VolkmannLehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Goethe-Universität Frankfurt a.M., zum Thema „Demokratieschutz in medialer Verantwortung“. Volkmann setzte sich dabei mit der angesichts des Demokratiemodell der Bundesrepublik notwendig stabilisierenden und damit systemtragenden Funktion von Medien auseinander. Auch inhaltliche Anforderungen an Medien seien in dieser Systematik denkbar, angesichts des krisenhaften Zustands gehe vom BVerfG eine „jetzt erst recht“ Einstellung aus.

Im Anschluss an die Vorträge diskutierten auf dem Podium Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des SWR, Sabine Frank, Head of Governmental Affairs and Public Policy Google DACH, Matthias Spielkamp, Mitgründer und Geschäftsführer von AlgorithmWatch und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien,  moderiert von Johannes Maurer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mainzer Medieninstitut, unter reger Beteiligung des Publikums über Erkenntnisse aus den wissenschaftlichen Vorträgen für die Praxis. Gegenstand der Diskussion waren unter anderem der Umgang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Internet-Intermediäre mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nach deren Einstufung durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistisch. Diskutiert wurde auch über Potenziale beim Aufbau digitaler Plattformen in der EU sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Journalismus.

Professor Cornils schloss die Veranstaltung mit herzlichem Dank an alle Beteiligten und lud dazu ein, die Gespräche beim anschließendem get-together fortzusetzen.

Wir danken der Fritz Thyssen Stiftung für die Förderung dieser Tagung und der Sparda-Bank, die die Mainzer Mediengespräche seit 25 Jahren unterstützt.

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Mit einer wissenschaftlichen Tagung zur Thematik „Demokratieschutz und öffentliche Meinung“ hat das Mainzer Medieninstitut am 16. Mai 2025 sein 25-jähriges Jubiläum im Atrium Maximum der Johannes Gutenberg-Universität gefeiert.

Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Grußworte von Prof. Dr. Stephan Jolie, Vizepräsident für Studium und Lehre der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien und Vorsitzende des Trägervereins des Mainzer Medieninstituts. Nach den feierlichen Vorreden eröffnete Prof. Dr. Matthias Cornils, Co-Direktor des Mainzer Medieninstituts, den wissenschaftlichen Teil der Tagung.

Im einführenden Vortrag „Die Illusion einer zweiten unsichtbaren Hand – Von der objektiven Rundfunkfreiheit zur gebundenen Medienfreiheit digitaler Intermediäre mit Meinungsrelevanz“ setzte sich Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser, Professorin für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit der Frage auseinander, ob die Medienfreiheit bloß eine subjektive, oder auch eine objektive Dimension hat. Von einer objektiven Dimension ausgehend regte Kaiser den Aufbau einer markt- und staatsfernen Infrastruktur für ein soziales Netzwerk an.

Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg, erörterte in ihrem Vortrag „Strafrecht zum Schutz der Demokratie“ Delikte, die dem Demokratieschutz dienen. Dabei ging sie insbesondere auf aktuelle rechtspolitische Erwägungen ein, in denen eine Ausweitung entsprechender Straftatbestände diskutiert wird

Nach kurzer Kaffeepause beschäftigte sich Prof. Dr. Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin in seinem Vortrag „Staatliche Steuerung der Meinungsbildung“ damit, wie der Staat die Meinungsbildung beeinflusst. Dabei ging er darauf ein, dass demokratische Öffentlichkeit eine hoch konstruierte Gegebenheit ist, die durch verschiedene Grundbedingungen des Grundgesetzes rechtlich geprägt wird. Er zog das Fazit, dass staatliche Eingriffe von Verfassung wegen durchaus möglich, rechtspolitisch aber unter Umständen nicht empfehlenswert sind.

Im Anschluss diskutierten die Referenten gemeinsam mit Prof. Dr. Cornils und dem Publikum weitere Fragen des Tagungsthemas.

Nach einer Mittagspause, in der auch für das leibliche Wohl gesorgt wurde, setzte Prof. Dr. Judith Möller, Inhaberin der Professur für Empirische Kommunikationsforschung, insbesondere Mediennutzung und gesellschaftliche Medienwirkungen und Direktorin am Hamburger Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI), mit ihrem Vortrag „Das Kommunikations- und Mediensystem der Digitalgesellschaft: Eine sozialwissenschaftliche Perspektive“ die wissenschaftliche Auseinandersetzung aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive fort. Möller legte dabei dar, dass Menschen dazu neigen, Berichterstattung zu konsumieren, die zu ihren Positionen passen. Ein darüber hinausgehender Effekt der „Filterblasen“ sei weniger zu beobachten, allerdings veränderten soziale Medien den Blick auf das, was als öffentliche Meinung empfunden werde und beeinflussten damit auch das Wahlverhalten.

An diesen Vortrag schloss Prof. Dr. Albert Ingold, Professor für Öffentliches Recht, insb. Kommunikationsrecht und Recht der Neuen Medien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, mit einer Auseinandersetzung zum Thema „Medien- und Plattformregulierung als Demokratievorsorge“ an. Ingold ging dabei auf den regulatorischen Risikoansatz ein und erläuterte von dort aus Schutzvorstellungen in der Regulierung.

Zuletzt sprach Prof. Dr. Uwe VolkmannLehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Goethe-Universität Frankfurt a.M., zum Thema „Demokratieschutz in medialer Verantwortung“. Volkmann setzte sich dabei mit der angesichts des Demokratiemodell der Bundesrepublik notwendig stabilisierenden und damit systemtragenden Funktion von Medien auseinander. Auch inhaltliche Anforderungen an Medien seien in dieser Systematik denkbar, angesichts des krisenhaften Zustands gehe vom BVerfG eine „jetzt erst recht“ Einstellung aus.

Im Anschluss an die Vorträge diskutierten auf dem Podium Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des SWR, Sabine Frank, Head of Governmental Affairs and Public Policy Google DACH, Matthias Spielkamp, Mitgründer und Geschäftsführer von AlgorithmWatch und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien,  moderiert von Johannes Maurer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mainzer Medieninstitut, unter reger Beteiligung des Publikums über Erkenntnisse aus den wissenschaftlichen Vorträgen für die Praxis. Gegenstand der Diskussion waren unter anderem der Umgang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Internet-Intermediäre mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nach deren Einstufung durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistisch. Diskutiert wurde auch über Potenziale beim Aufbau digitaler Plattformen in der EU sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Journalismus.

Professor Cornils schloss die Veranstaltung mit herzlichem Dank an alle Beteiligten und lud dazu ein, die Gespräche beim anschließendem get-together fortzusetzen.

Wir danken der Fritz Thyssen Stiftung für die Förderung dieser Tagung und der Sparda-Bank, die die Mainzer Mediengespräche seit 25 Jahren unterstützt.

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Mit einer wissenschaftlichen Tagung zur Thematik „Demokratieschutz und öffentliche Meinung“ hat das Mainzer Medieninstitut am 16. Mai 2025 sein 25-jähriges Jubiläum im Atrium Maximum der Johannes Gutenberg-Universität gefeiert.

Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Grußworte von Prof. Dr. Stephan Jolie, Vizepräsident für Studium und Lehre der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien und Vorsitzende des Trägervereins des Mainzer Medieninstituts. Nach den feierlichen Vorreden eröffnete Prof. Dr. Matthias Cornils, Co-Direktor des Mainzer Medieninstituts, den wissenschaftlichen Teil der Tagung.

Im einführenden Vortrag „Die Illusion einer zweiten unsichtbaren Hand – Von der objektiven Rundfunkfreiheit zur gebundenen Medienfreiheit digitaler Intermediäre mit Meinungsrelevanz“ setzte sich Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser, Professorin für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit der Frage auseinander, ob die Medienfreiheit bloß eine subjektive, oder auch eine objektive Dimension hat. Von einer objektiven Dimension ausgehend regte Kaiser den Aufbau einer markt- und staatsfernen Infrastruktur für ein soziales Netzwerk an.

Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg, erörterte in ihrem Vortrag „Strafrecht zum Schutz der Demokratie“ Delikte, die dem Demokratieschutz dienen. Dabei ging sie insbesondere auf aktuelle rechtspolitische Erwägungen ein, in denen eine Ausweitung entsprechender Straftatbestände diskutiert wird

Nach kurzer Kaffeepause beschäftigte sich Prof. Dr. Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin in seinem Vortrag „Staatliche Steuerung der Meinungsbildung“ damit, wie der Staat die Meinungsbildung beeinflusst. Dabei ging er darauf ein, dass demokratische Öffentlichkeit eine hoch konstruierte Gegebenheit ist, die durch verschiedene Grundbedingungen des Grundgesetzes rechtlich geprägt wird. Er zog das Fazit, dass staatliche Eingriffe von Verfassung wegen durchaus möglich, rechtspolitisch aber unter Umständen nicht empfehlenswert sind.

Im Anschluss diskutierten die Referenten gemeinsam mit Prof. Dr. Cornils und dem Publikum weitere Fragen des Tagungsthemas.

Nach einer Mittagspause, in der auch für das leibliche Wohl gesorgt wurde, setzte Prof. Dr. Judith Möller, Inhaberin der Professur für Empirische Kommunikationsforschung, insbesondere Mediennutzung und gesellschaftliche Medienwirkungen und Direktorin am Hamburger Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI), mit ihrem Vortrag „Das Kommunikations- und Mediensystem der Digitalgesellschaft: Eine sozialwissenschaftliche Perspektive“ die wissenschaftliche Auseinandersetzung aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive fort. Möller legte dabei dar, dass Menschen dazu neigen, Berichterstattung zu konsumieren, die zu ihren Positionen passen. Ein darüber hinausgehender Effekt der „Filterblasen“ sei weniger zu beobachten, allerdings veränderten soziale Medien den Blick auf das, was als öffentliche Meinung empfunden werde und beeinflussten damit auch das Wahlverhalten.

An diesen Vortrag schloss Prof. Dr. Albert Ingold, Professor für Öffentliches Recht, insb. Kommunikationsrecht und Recht der Neuen Medien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, mit einer Auseinandersetzung zum Thema „Medien- und Plattformregulierung als Demokratievorsorge“ an. Ingold ging dabei auf den regulatorischen Risikoansatz ein und erläuterte von dort aus Schutzvorstellungen in der Regulierung.

Zuletzt sprach Prof. Dr. Uwe VolkmannLehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Goethe-Universität Frankfurt a.M., zum Thema „Demokratieschutz in medialer Verantwortung“. Volkmann setzte sich dabei mit der angesichts des Demokratiemodell der Bundesrepublik notwendig stabilisierenden und damit systemtragenden Funktion von Medien auseinander. Auch inhaltliche Anforderungen an Medien seien in dieser Systematik denkbar, angesichts des krisenhaften Zustands gehe vom BVerfG eine „jetzt erst recht“ Einstellung aus.

Im Anschluss an die Vorträge diskutierten auf dem Podium Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des SWR, Sabine Frank, Head of Governmental Affairs and Public Policy Google DACH, Matthias Spielkamp, Mitgründer und Geschäftsführer von AlgorithmWatch und Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien,  moderiert von Johannes Maurer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mainzer Medieninstitut, unter reger Beteiligung des Publikums über Erkenntnisse aus den wissenschaftlichen Vorträgen für die Praxis. Gegenstand der Diskussion waren unter anderem der Umgang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Internet-Intermediäre mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nach deren Einstufung durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistisch. Diskutiert wurde auch über Potenziale beim Aufbau digitaler Plattformen in der EU sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Journalismus.

Professor Cornils schloss die Veranstaltung mit herzlichem Dank an alle Beteiligten und lud dazu ein, die Gespräche beim anschließendem get-together fortzusetzen.

Wir danken der Fritz Thyssen Stiftung für die Förderung dieser Tagung und der Sparda-Bank, die die Mainzer Mediengespräche seit 25 Jahren unterstützt.

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