Fortbildung für Fachanwälte

Die Wahlpflichtkurse des Masterstudiengangs umfassen alle mindestens 10 Zeitstunden und können grundsätzlich auch einzeln zur Fortbildung besucht werden.

Die Kurse werden teilweise in Präsenz, teilweise als Live-Online-Seminare durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme an Live-Online-Seminaren ist eine stabile Internetverbindung und eine Kamera.

Die Anmeldeformulare mit näheren Informationen über die angebotenen Kurse finden Sie hier:

Wintersemester 2026/2027 

Sommersemester 2027

  • Künstliche Intelligenz - Die rechtliche Behandlung KI-generierter Inhalte
  • Jugendmedienschutzrecht
  • Künstliche Intelligenz zwischen KI-VO und DS-GVO - Praxisfragen aus Sicht des Datenschutzes

Kurse des Moduls Informationstechnologierecht können ebenfalls einzeln belegt werden:

  • Recht der Kommunikationsnetze und -dienste: Teil "Internationales Privatrecht"
  • Recht der Kommunikationsnetze und -dienste: Teil "Telekommunikationsrecht"
  • Datenschutzrecht/IT-Sicherheit
  • IT-Vertragsrecht
  • Immaterialgüterrecht; Kennzeichenrecht/Domainrecht, Teil 1: Immaterialgüterrecht
  • Vergaberecht
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Immaterialgüterrecht; Kennzeichenrecht/Domainrecht, Teil 2: Kennzeichenrecht/Domainrecht
  • IT-Strafrecht
  • Datenschutz in der anwaltlichen Praxis

Ob ein Kurs inhaltlich als Fortbildungsveranstaltung anerkannt wird, muss jeweils bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer angefragt werden, da dies unterschiedlich gehandhabt wird.