Kampf gegen Hass und Hetze: Neues Gesetzespaket

Bundestag und Bundesrat verabschieden Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.

Mit der Bewilligung durch den Bundesrat am 03. Juli 2020 ist das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität nun von Bundestag und Bundesrat angenommen. Damit wird ein Teil des am 30. Oktober 2019 durch das Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität umgesetzt. In diesem Rahmen werden verschiedene Gesetze geändert.

Zunächst werden Modifikationen im Strafgesetzbuch vorgenommen, um Verhaltensweisen, die vermehrt im Netz auftreten, entgegen zu wirken. Im Rahmen der Androhung von Straftaten sind künftig neben der Bedrohung mit Verbrechen wie Mord auch Drohungen mit Körperverletzung oder mit Taten gegen die persönliche Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung erfasst. Dies geht mit einer Erhöhung des Strafrahmens einher. Auch Beleidigungen sollen härter bestraft werden, sodass der Strafrahmen von einem auf zwei Jahre Freiheitsstrafe erweitert wurde. Zudem wird die Billigung künftiger schwerer Taten unter Strafe gestellt, soweit diese den öffentlichen Frieden stören können. Die Änderungen beziehen sich jedoch nicht nur auf die digitale Welt. So sind beispielsweise Mitarbeitende in ärztlichen Notdiensten im Dienst vermehrt tätlichen Übergriffen ausgesetzt. Daher ist nun Gewalt oder Gewaltandrohung gegen diese Personen strafbar, wie es bereits bei Angehörigen der Feuerwehr der Fall ist.

Zur effektiveren Verfolgung der Straftaten und Identifizierung der Täter wird die Strafprozessordnung und das Telemediengesetz angepasst. Dadurch erhalten Strafverfolgungsbehörden bessere Möglichkeiten, um Auskunft über Bestands-, Nutzungs- und Zugangsdaten zu erhalten.

Daneben soll eine Änderung des Melderechts Betroffene unterstützen, indem die Hürden zur Erreichung einer Auskunftssperre im Melderegister gesenkt werden. Bei der Entscheidung über die Sperre muss künftig einbezogen werden, ob durch berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten der Person ein höheres Risiko für Anfeindungen oder Angriffe besteht.

Weitere Neuerungen betreffen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Soziale Netzwerke werden dazu verpflichtet, Inhalte, die Straftatbestände wie Volksverhetzung oder Morddrohung erfüllen können, an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. Im Zuge dessen ist neben dem Inhalt, die IP-Adresse und Port-Nummer des Nutzerprofils weiterzuleiten, um eine Identifizierung zu ermöglichen. Daneben sollen Nutzende darüber informiert werden, wie sie eine Strafanzeige stellen können, wenn die Meldepflicht des sozialen Netzwerks nicht greift. Dadurch soll eine verstärkte Strafverfolgung ermöglicht werden, da reines Löschen der Inhalte Personen in der Regel nicht davon abschreckt, gleichlautende Inhalte erneut zu veröffentlichen. Gegenüber diesem Vorgehen wurden allerdings im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens von Sachverständigen datenschutzrechtliche Bedenken erhoben. Zwar wird die Stärkung der Strafverfolgung befürwortet, jedoch wird die pauschale Weitergabe der Daten an das BKA problematisch gesehen.

Neben der Meldepflicht kommen im Rahmen der NetzDG-Änderung, die parallel zum Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vorangetrieben wurde, weitere Pflichten auf soziale Netzwerke zu (vgl. unsere Meldungen vom 01. April und 15. Mai 2020). Dabei sollen die Rechte der Nutzenden gestärkt werden. Es ist zu beachten, dass das Vorgehen des deutschen Gesetzgebers von der EU-Kommission kritisch gesehen wird. Dies liegt insbesondere daran, dass mit dem geplanten Digital Services Act der EU ein europäisch einheitliches Vorgehen im Umgang mit sozialen Netzwerken angestrebt wird.

 

Quellen:

Bundesrat KOMPAKT vom 03. Juli 2020 abrufbar unter: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/992/11.html

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (Drucksache 19/17741) abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/177/1917741.pdf

Hass im Netz: EU-Kommission rügt deutschen Alleingang, RND online, abrufbar unter: https://www.rnd.de/politik/hass-im-netz-eu-kommission-rugt-deutschen-alleingang-YDKBOIGXNUNBOP4P5H2FZVJWVA.html

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 30. Oktober 2019 abrufbar unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/103019_Ma%C3%9Fnahmenpaket_Kabinett.html

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. Juni 2020 abrufbar unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/061820_GesetzHassundHetze.html

Wortprotokoll der 91. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 06. Mai 2020 (inkl. Sachverständigengutachten) abrufbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/697932/9aa164eac069f712a8e0cb8802a4ea8b/wortprotokoll-data.pdf