Bundesrat beschäftigt sich mit NetzDG

Bundesrat befasst sich am 15. Mai 2020 mit Plänen der Bundesregierung zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes mit dem Ziel, Hatespeech im Netz zu bekämpfen.

Mit einer Stellungnahme (Drucksache 169/20) vom 15. Mai 2020 reagiert der Bundesrat auf den Regierungsentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (vgl. unsere Meldung vom 1. April 2020: Kabinett beschließt Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes). Die Stellungnahme enthält sowohl Prüfbitten an die Bundesregierung als auch konkrete Änderungsvorschläge.

Der Bundesrat bittet um Prüfung, ob als Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Oktober 2019 (Rechtssache C-18/18) die bereits bestehende gesetzliche Löschpflicht der Plattformbetreiber über den konkret gemeldeten Inhalt hinaus auch auf wortgleiche oder sinngemäß inhaltsgleiche rechtswidrige Posts ausgedehnt werden kann. Dies hätte aus Sicht der Länderkammer den Vorteil, dass der Meldende nicht gegen jeden Post einzeln vorgehen müsste.

Zudem ist der Bundesrat der Auffassung, die geplante Frist von 24 Stunden zwischen Eingang der Beschwerde und Löschung sei zu lang, stattdessen sei „unverzüglich“ zu reagieren.

Daneben spricht sich die Länderkammer für eine Ausweitung der Berichtspflicht im Hinblick auf missbräuchlich eingesetzte Social Bots und Fake Profile aus. In diesem Zug sollen Anbieter auch verpflichtet werden, darüber zu berichten, welche Gegenmaßnahmen sie ergriffen hätten.

Dass Plattform-Betreiber mit Sitz im Ausland wie z. B. Youtube von bestimmten Strafvorschriften des NetzDG ausgenommen sind, wertet die Länderkammer als einen Rückschritt gegenüber der aktuellen Rechtslage. Sie bittet deshalb die Bundesregierung, die Regelung zum Herkunftslandprinzip noch einmal zu überprüfen.

Außerdem spricht sich der Bundesrat für eine verständlichere Umsetzung der AVMD-Richtlinie aus und plädiert für trennscharfe Regelungen, um so für mehr Rechtssicherheit für Anbieter von Videosharing-Plattformen zu sorgen.  

Die Länderkammer weist auf Zusammenhänge und Überschneidungen der verschiedenen Rechtsgrundlagen hin, die unter anderem in der europäischen AVMD-Richtlinie zur Bereitstellung audiovisueller Mediendienste, dem Medienstaatsvertrag der Bundesländer, dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, dem Telemediengesetz und dem Jugendschutzgesetz geregelt sind. Sie bittet die Bundesregierung um Beachtung der Kompetenzverteilung.  

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dann dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Dieser hatte bereits am 6. Mai 2020 mit der ersten Lesung des Entwurfs begonnen.

Quellen:

Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 2020 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (Drucksache 169/20) abrufbar unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0101-0200/169-20(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1.

Bundesrat KOMPAKT (Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 989. Sitzung am 15. Mai 2020) abrufbar unter https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/989/989-pk.html?nn=4352766#top-22.