Kabinett beschließt Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes: 

Reform soll Rechte von Nutzern sozialer Netzwerke stärken. 

Das Bundeskabinett hat am 01.04.2020 eine Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beschlossen. Mit der Reform sollen Nutzer leichter gegen soziale Netzwerke vorgehen können, wenn von Nutzern gemeldete Beiträge nicht gelöscht wurden. „Mit der Reform stärken wir die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke“, sagte Justizministerin Christine Lambrecht. Außerdem soll die Meldung rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken einfacher werden.  „Wer im Netz bedroht und beleidigt wird, muss die Möglichkeit haben, dies dem sozialen Netzwerk einfach und unkompliziert anzuzeigen“, argumentiert Lambrecht. Bisher müsse der Nutzer, der einen Inhalt melden wolle, Links oder Screenshots teils händisch kopieren und an anderer Stelle wieder einfügen. Dieses Prozedere solle vereinfacht werden. Künftig soll der Nutzer direkt von dem als rechtswidrig eingestuften Post aus Inhalte melden können.

Neu ist zudem, dass Nutzer künftig von sozialen Netzwerken eine Überprüfung und Begründung verlangen können, warum sie gemeldete Posts nicht gelöscht haben bzw. bestimmte Posts gelöscht haben. 

Außerdem sollen die sozialen Netzwerke – mit Erlaubnis des zuständigen Gerichts – dazu verpflichtet werden, die Person hinter beleidigenden Inhalten zu offenbaren. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung muss nun noch den Bundestag passieren.

 

 

Quellen:

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/040120_NetzDG.html;jsessionid=0BE59829700A4D27CDCFC1053D92935B.2_cid324

Zusammenfassung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des NetzDG, abrufbar unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/040120_Zusammenfassung_NetzDG.pdf;jsessionid=0BE59829700A4D27CDCFC1053D92935B.2_cid324?__blob=publicationFile&v=1