Neue Ära: Medienstaatsvertrag in Kraft

Am 07. November 2020 ist der Medienstaatsvertrag (MStV), der den Rundfunkstaatsvertrag ablöst, in Kraft getreten.

Knapp ein Jahr ist seit der Verabschiedung des Vertrages durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vergangen (vgl. unsere Meldung). Nachdem mit Mecklenburg-Vorpommern am 28. Oktober 2020 das letzte Landesparlament zugestimmt hat, ist der MStV nun in Kraft.

Mit dem MStV möchten die Länder auf die Veränderungen in der Medienwelt reagieren, um Medienpluralismus und -freiheit zu sichern. Kulturstaatsministerin Monika Grütters würdigt den MStV als „wichtige[n] Schritt für eine Medienpolitik, die in Zeiten der Konvergenz Vielfalt sichert.“

Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, Akteure, die bisher nicht oder nicht ausreichend erfasst waren, greifbar zu machen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Medienintermediären und Medienplattformen als sogenannte „Gatekeeper“. Außerdem wird ein Teil der 2018 revidierten, europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) umgesetzt. Dazu gehören die Regelungen zu Video-Sharing-Plattformen. Andere Bestimmungen der Richtlinie werden im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und im Telemediengesetz implementiert. Des Weiteren wird der Rundfunkbegriff insbesondere im Hinblick auf eine technologieneutrale Definition angepasst. Es bleibt bei der systematischen Trennung von Rundfunk und Telemedien.

Heike Raab, Medienstaatssekretärin RLP, verweist auf die wichtige Rolle der Landesmedienanstalten bei der Umsetzung und Einhaltung der neuen Regelungen: „Jetzt gilt es, das Vertragswerk in der Praxis mit Leben zu füllen. Hier kommt es nun auch ganz stark auf die Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörden an. Zum einen bei der Erarbeitung der verschiedenen Satzungen und zum anderen natürlich in der täglichen Aufsichtspraxis.“

Mit dem Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages ist allerdings noch nicht über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags entschieden. Diese ist Teil des Ersten Medienänderungsstaatsvertrages, dem noch nicht alle Landesparlamente zugestimmt haben.

 

Quellen

Landesregierung Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung „Medienstaatsvertrag tritt am 7. November 2020 in Kraft“ vom 06. November 2020, abrufbar unter: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/medienstaatsvertrag-tritt-am-7-november-2020-in-kraft-1/

Bundesregierung, Pressemitteilung „Medienstaatsvertrag der Länder nimmt letzte Hürde“ vom 28. Oktober 2020, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressemitteilungen/medienstaatsvertrag-der-laender-nimmt-letzte-huerde-kulturstaatsministerin-gruetters-wichtiger-schritt-fuer-die-medienvielfalt–1805200