Regierungschefs verabschieden Medienstaatsvertrag

Staatsvertrag soll im Frühjahr 2020 unterzeichnet werden und im Herbst 2020 in Kraft treten. 

Am 05. Dezember 2019 haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder den Medienstaatsvertrag verabschiedet. Nun wird der Textentwurf den 16 Länderparlamenten zur Vorunterrichtung zugeleitet und der Europäischen Kommission vorgelegt. Im Frühjahr 2020 soll der Staatsvertrag unterzeichnet werden. Im Herbst 2020 soll er in Kraft treten.  

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, würdigte den Medienstaatsvertrag als „ganz wichtigen medienpolitischer Meilenstein“ und „Antwort der Länder als Mediengesetzgeber auf die Digitalisierung der Medienwelt.“

Der neue Staatsvertrag soll als „Medienstaatsvertrag“ die jahrzehntelange Ära der Rundfunkstaatsverträge ablösen und den Anforderungen einer konvergenten Medienlandschaft gerecht werden. Im Kern reformiert er vier Bereiche. Erstens passt er den überkommenen Rundfunkbegriff an die Erfordernisse einer digitalisierten Medienwelt an.  Zweitens setzt er die europäische AVMD-Richtlinie um. Drittens unterwirft er Medienintermediäre als neue Gatekeeper seinem Regulierungsregime.  Viertens reguliert er Medienplattformen wie Smart-TVs.   

Der am 05. Dezember 2019 verabschiedete Textentwurf für einen Medienstaatsvertrag ist das Ergebnis eines langen rechtspolitischen Diskussionsprozesses. Bereits im Jahr 2016 hatte eine Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz Vorschläge zur Anpassung des bestehenden Rundfunkstaatsvertrages an die Erfordernisse der zunehmenden Medienkonvergenz gemacht. Einen ersten Entwurf für einen Medienstaatsvertrag legte die Rundfunkkommission im Sommer 2018 vor und stellte ihn zur öffentlichen Konsultation. Diese hatte nach Angaben der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei über 1.200 Eingaben zur Folge. Nach Auswertung aller Eingaben stellte die Rundfunkkommission im Sommer 2019 einen überarbeiteten Entwurf zur öffentlichen Konsultation.

Quellen:

Textentwurf der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder eines Medienstaatsvertrags vom 5. Dezember 2019, abrufbar unter: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/ModStV_MStV_und_JMStV_2019-12-05_MPK.pdf

Zusammenfassung der Rundfunkkommission der Länder, abrufbar unter: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Zusammenfassung_MStV_2019-12-05.pdf