Medienanstalten: Maßnahmen auf Grundlage des MStV und JMStV

Die Landesmedienanstalten haben im Juni 2021 Maßnahmen gegen die Kooperation von Google und dem Bundesgesundheitsministerium sowie gegen ein großes Pornoportal ergriffen. Hinsichtlich des Angebots Google News Showcase wird ebenfalls eine Überprüfung der Einhaltung einer Transparenzvorschrift des Medienstaatsvertrages (MStV) erfolgen.

Kooperation von Google und Bund beanstandet

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sprach am 15. Juni eine Beanstandung wegen Verletzung der Diskriminierungsfreiheit gegen Google aus. Grund hierfür war die Kooperation zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und Google, die eine priorisierte Darstellung von Inhalten des nationalen Gesundheitsportals „Gesund.bund“ durch die Google-Suchmaschine zum Gegenstand hatte. Dadurch habe laut der ZAK eine „unbillige Behinderung anderer Anbieter journalistisch-redaktioneller Inhalte“ gem. § 94 Abs. 2 Alt. 2 MStV stattgefunden. Mit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages werden auch Medienintermediäre wie Suchmaschinen adressiert und unterfallen der vielfaltsbezogenen Medienregulierung. Ihnen ist es untersagt, journalistisch-redaktionelle Angebote zu diskriminieren. Darüber hinaus sind Medienintermediäre dazu verpflichtet transparent zu machen, nach welchen Kriterien sie Medienangebote automatisiert selektieren und präsentieren.

Die Kooperation wurde bereits aufgrund einer kartellrechtlichen Entscheidung des Landgerichts München beendet (vgl. unsere Meldung), sodass auf den zusätzlichen Erlass einer Untersagungsverfügung verzichtet wurde.

Google News Showcase ist kein Medienintermediär

Die ZAK stellte zudem fest, dass der Google News Showcase kein Medienintermediär sei. Es handele sich bei dem im Oktober 2020 eingeführten Dienst eher um eine Medienplattform, sodass der Diskriminierungstatbestand des § 94 MStV keine Anwendung finde. Anlass für diese Feststellung waren mehrere Beschwerden seitens regionaler Verlage, die an diesem Angebot nicht teilnahmen und eine Bevorzugung der teilnehmenden Verlage befürchteten. Entscheidend für das Abweisen der Beschwerden war hierbei die Tatsache, dass die Verlage eine Teilnahme am Google News Showcase nicht aktiv angestrebt hatten. Google sei nicht verpflichtet gewesen, die Verlage aktiv einzuladen.

Infolge der Beschwerdeverfahren hat die ZAK jedoch angekündigt zu prüfen, ob Google News Showcase seine Zugangsbedingungen gem. § 85 MStV transparent gemacht habe. Grundlage sei die am 1. Juni 2021 in Kraft getretene Satzung für Medienplattformen und Benutzeroberflächen.

Sperrung eines Pornoportals angeordnet

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat nunmehr die Sperrung einer Seite mit pornographischen Inhalten angeordnet, wie sie am 17. Juni bekannt gab. Angestrengt wurde dieses Verfahren von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen. Die deutschsprachige Webseite hatte in zahlreichen User-Profilen offensichtlich schwer jugendgefährdende sowie entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte frei zugänglich gemacht, ohne den Zugang dergestalt zu beschränken, dass nur Erwachsene darauf zugreifen können.

Die KJM konnte den Host-Provider in die Pflicht nehmen, nachdem der Anbieter eine Anpassung des Angebots nach einer Beanstandung und Untersagung der KJM aufgrund der vielfachen Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) nicht vorgenommen hatte. Angeordnet wurde eine Sperrung des Angebots für den Abruf aus Deutschland. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quellen:

Epd Medien Nr 25 vom 25.06.2021, Medienaufsicht beanstandet Kooperation von Google und Bund, S. 12 f.

Epd Medien Nr. 25 vom 25.06.2021, Medienanstalten verhängen Sperren für Online-Porno-Portal, S. 13

Medienanstalten, Pressemitteilung vom 16.06.2021, abrufbar unter: https://www.die-medienanstalten.de/service/pressemitteilungen/meldung/neue-vorschriften-zur-diskriminierungsfreiheit-zak-entscheidet-die-ersten-faelle

Medienanstalten, Pressemitteilung vom 17.06.2021, abrufbar unter: https://www.die-medienanstalten.de/service/pressemitteilungen/meldung/kjm-ordnet-sperre-gegen-grosses-pornoportal-an