Rückblick: Mainz Media Forum und Eröffnungsfeier Masterstudiengang


Das Mainz Media Forum „Plattformen, Parodien und Pastiche“ am 13. Oktober 2022 bot in mehrfacher Hinsicht Grund zur Freude für das Mainzer Medieninstitut und seine Gäste. Ein Vortragsdreiklang zu aktuellen Entwicklungen im Urheberrecht, die feierliche Eröffnung des neuen Studienjahres und das 20-jährige Jubiläum des Masterstudiengangs Medienrecht waren Anlass, zum ersten Mal nach über zwei Jahren pandemiebedingter Beschränkungen wieder bei einer Präsenzveranstaltung zum fachlichen und persönlichen Austausch auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität zusammenzukommen.
 
Als Moderator führte Prof. Dr. Alexander Peukert, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt im internationalen Immaterialgüterrecht an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Mainzer Medieninstituts, durch die Veranstaltung, der den krankheitsbedingt abwesenden Direktor, Prof. Dr. Matthias Cornils, vertrat. Mit ihren Vorträgen brachten die Urheberrechtsexperten Dr. Karina Grisse, LL.M., Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Habilitandin an der Universität zu Köln, Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, LL.M., Rechtsanwalt in der Kanzlei NORDEMANN in Berlin und Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Prof. Dr. Caroline Volkmann, Professorin für Informationsrecht an der Hochschule Darmstadt, die Gäste in den Themenbereichen des Bearbeitungsrechts und der Plattformhaftung auf den neuesten Stand.
 
Den Auftakt machte Grisse mit einem Vortrag zum reformierten Bearbeitungsrecht und der Pastiche-Schranke. Die Expertin vom Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität Köln zeichnete die Neuerungen im deutschen Urheberrechtsgesetz infolge der EuGH-Rechtsprechung detailliert nach und zeigte auf, welche Bedeutung zukünftig noch dem reformierten § 23 UrhG zukommen kann. Grisse widmete sich zudem ausführlich dem Pastiche-Begriff des § 51a UrhG, indem sie erste Entscheidungen der deutschen Rechtsprechung analysierte. Die Wissenschaftlerin wies im Ergebnis darauf hin, dass zur Klärung bestehender Unklarheiten schnellstmöglich von deutschen Gerichten an den EuGH vorgelegt werden sollte. Sie riet außerdem dazu, Einflüsse auf Lizenzmärkte in den Blick zu nehmen. Die Präsentation von Dr. Karina Grisse, LL.M. finden Sie hier.  

Einen ersten Schwerpunkt im Themenbereich der Plattformhaftung setzte Nordemann mit seinen Ausführungen zur Abkehr des BGH von der sog. Störerhaftung. Der Rechtsanwalt kam zum Ergebnis, dass es in Zukunft für Plattformen und sonstige Host-Provider keine Störerhaftung mehr geben würde und bei der Verletzung bestimmter Verkehrspflichten jetzt eine täterschaftliche Haftung erfolge. Die Rechtsprechung müsse nun klären, ob dieses Modell einerseits auch auf andere Provider – beispielsweise Domain- oder Zugangsprovider –, andererseits auch auf andere Rechte des geistigen Eigentums – insbesondere das Markenrecht – ausgedehnt werden könne. Den Vortrag von Prof. Dr. Nordemann, LL.M. können Sie hier abrufen.
 
Zum zweiten Themenblock im Bereich der Plattformhaftung referierte Volkmann über das 2021 in Kraft getretene Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG). Die Professorin für Informationsrecht stellte das komplexe Haftungssystem des UrhDaG dar und veranschaulichte insbesondere das darin vorgesehene Blockierungsverfahren sowie diejenigen Mechanismen, die der Gesetzgeber zur Vermeidung der Gefahr unverhältnismäßiger Blockierungen vorgesehen hat. Volkmann widersprach der These, dass das UrhDaG zur „Ende der Freiheit im Internet“ führe. Vielmehr könne der deutsche „Sonderweg“ bei der Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie künftig zum Musterbeispiel werden. Problematisch sieht sie jedoch die bei der Umsetzung drohende Rechtszersplitterung in der EU. Die Unterlagen von Prof. Dr. Volkmann zum UrhDaG können Sie hier einsehen.
Nicht zuletzt aufgrund anregender Impulse von Moderator Peukert und aus dem Auditorium entwickelte sich ein reger Austausch zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sodass die Vorträge rasch in einen gewinnbringenden Zusammenhang gebracht und gemeinsam auch neue Erkenntnisse zutage gefördert werden konnten. Einmal mehr zeigte sich beim Mainz Media Forum, wie erkenntnisreich der Austausch bei einer Präsenzveranstaltung sein kann.




Im Anschluss an das Mainz Media Forum kamen die Gäste zur feierlichen Eröffnung des neuen Studienjahrs das Masterstudiengang Medienrecht zusammen, die erstmals seit Beginn der Pandemie wieder stattfand. Die Geschäftsführerin des Mainzer Medieninstituts, Nicole Zorn, begrüßte die Studierenden des 21. Jahrgangs und ehrte die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der letzten drei Jahre. Prof. Dr. Mark D. Cole, hauptamtlich Professor für Medien- und Telekommunikationsrecht an der Universität Luxemburg, aber auch langjähriger Dozent im Masterstudiengang und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Mainzer Medieninstitut, warf einen Blick zurück auf die Entstehung und Entwicklung des Masterstudiengang Medienrecht, der in diesem Jahr bereits 20-jähriges Bestehen feiert. Einen persönlichen Einblick in die positiven Erfahrungen und Erinnerungen an das Jahr im Masterstudiengang Medienrecht gab die Absolventin Verena Kober, LL.M., Juristin im Justitiariat des ZDF, und wünschte den Studierenden des neuen Jahrgangs einen guten Start.



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Das Urheberrecht und seine Durchsetzung sind einem steten Wandel unterworfen – in der letzten Zeit hat sich das nicht nur durch die Umsetzung der DSM-Richtlinie, sondern auch in Änderungen der Rechtsprechung gezeigt. Zwei Themen stechen in diesem Kontext hervor: Das reformierte Bearbeitungsrecht und die Haftung von Plattformen. Diese Themen und die praktischen Auswirkungen der Entwicklung möchten wir näher beleuchten.

Im Anschluss an die Vorträge gibt es Gelegenheit zu Fragen und Diskussion.

> Einladung

Termin:
Donnerstag, 13. Oktober 2022 um 16:00 Uhr

Ort der Veranstaltung:
HS RW2 (Gebäude REWI I) der Johannes-Gutenberg Universität

Anmeldung bitte per Mail bis zum 11. Oktober 2022 an: anmeldung@mainzer-medieninstitut.de

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Themenschwerpunkt I: Bearbeitungsrecht

        "Das neue Bearbeitungsrecht und die Pastiche-Schranke"

        Dr. Karina Grisse, LL.M. (Edinburgh)
        Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Habilitandin, Universität zu Köln

Themenschwerpunkt II: PlattformhaftunG

        "Der BGH und die Abkehr von der Störerhaftung"

        Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, LL.M. 
        Rechtsanwalt, NORDEMANN, Berlin | Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin

        "Doch nicht das Ende des Internets? – Plattformhaftung nach dem UrhDaG"

        Prof. Dr. Caroline Volkmann
        Professorin für Informationsrecht an der Hochschule Darmstadt

Moderation

Prof. Dr. Alexander Peukert
Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt, Lehrbeauftragter im Masterstudiengang Medienrecht der Johannes Gutenberg-Universität