LG Frankfurt (Main): Twitter muss bei Ehrverletzung auch kerngleiche Äußerungen entfernen
LG Frankfurt (Main): Twitter muss bei Ehrverletzung auch kerngleiche Äußerungen entfernen
Betroffene können von Twitter verlangen, dass falsche oder ehrverletzende Tweets über sie gelöscht werden. Sobald die Plattform Kenntnis von einer konkreten Persönlichkeitsrechtsverletzung erlangt, muss sie auch sinngemäße Kommentare mit identischem Äußerungskern entfernen.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14. Dezember 2022 – O 325/22
Auf Twitter erschienen im September 2022 diverse Kommentare, in denen wahrheitswidrig behauptet wurde, dass der Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg „eine Nähe zur Pädophilie“ und „einen Seitensprung gemacht“ habe. Es wurde ebenfalls auf der Plattform verbreitet, er sei in „antisemitische Skandale“ verstrickt und „Teil eines antisemitischen Packs“.
Im Eilverfahren stellte die Pressekammer des Landgerichts (LG) Frankfurt fest, dass die ehrenrührigen Behauptungen unwahr seien. Zwar handele es sich bei der Bezeichnung als Antisemit zunächst um eine Meinungsäußerung. Im gewählten Kontext sei sie aber rechtswidrig, da sie nicht zur öffentlichen Meinungsbildung beitrage und erkennbar darauf abziele, in emotionalisierender Form Stimmung gegen den Antisemitismusbeauftragten zu machen.
Nachdem der Antisemitismusbeauftragte die Entfernung der Kommentare verlangt hatte, hätte Twitter ihre Verbreitung unverzüglich unterlassen und einstellen müssen. Das Unterlassungsgebot greife nicht nur dann, wenn eine Äußerung wortgleich wiederholt wird, sondern auch, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß erneut veröffentlicht werden. „Die Äußerungen werden nicht in jeglichem Kontext untersagt. Betroffen sind nur solche Kommentare, die als gleichwertig anzusehen sind und die trotz gewisser Abweichungen einen identischen Äußerungskern aufweisen“, so die Pressekammer. Eine allgemeine Monitoring-Pflicht werde Twitter damit nicht auferlegt. Eine Prüfpflicht bestehe nur hinsichtlich der konkret beanstandeten Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Für zulässig hält das LG die Äußerung eines Nutzers, wonach der Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg in die jährlich vom Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles veröffentliche Liste der größten Antisemiten weltweit aufgenommen wurde. Über die Aufnahme dürfe unabhängig davon informiert werden, ob diese gerechtfertigt sei. Dagegen müsse sich der Betroffene im öffentlichen Meinungskampf zur Wehr setzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dieselbe Pressekammer des LG Frankfurt am Main hatte mit Urteil von 08. April 2022 entschieden, dass in einem sog. „Meme“ untergeschobene Falschzitate auf Facebook auch ohne erneuten Hinweis gelöscht werden müssen, wenn sie einen kerngleichen Inhalt aufweisen (vgl. unseren Bericht).
Quellen
Landgericht Frankfurt am Main, Ehrverletzung durch herabwürdigenden Tweet, Pressemitteilung vom 14.12.2022, abrufbar unter:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/ehrverletzung-durch-herabwuerdigenden-tweet
Beck aktuell, Twitter muss bei Ehrverletzungen auch kerngleiche Äußerungen entfernen, Meldung vom 14.12.2022, abrufbar unter:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/twitter-muss-auch-kerngleiche-aeusserungen-entfernen