LG Frankfurt (Main): Löschpflicht auch für „Meme“-Varianten

Facebook muss ein Meme mit einem Falschzitat von Renate Künast löschen. Das gilt auch für Varianten des Posts mit kerngleichem Inhalt, ohne dass es eines erneuten Hinweises der Politikerin an die Plattform bedarf.

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.04.2022 – 2-03 O 188/21

Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast hatte von Facebook-Betreiberin Meta verlangt, eine bestimmte Wort-Bild-Kombination, ein sogenanntes „Meme“, mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat sowie alle Varianten dieses Memes mit kerngleichem Inhalt zu löschen. Grund dafür war eine auf Facebook kursierende Abbildung der Politikerin mit dem Zitat „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!“ Das hatte Künast jedoch nie gesagt. Der Original-Post war in verschiedenen Varianten weiterverbreitet worden, zum Beispiel mit verändertem Layout oder durch Erweiterung oder Weglassen von Textinhalten. Diese Varianten hatten dann eine andere URL als der ursprünglich beanstandete Post.

Das Landgericht Frankfurt am Main gab der Klage von Renate Künast statt. Die Politikerin sei durch das Falschzitat in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Zwar sei Facebook nicht verpflichtet, jeden Beitrag auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Wenn jedoch bereits ein konkreter Hinweis auf ein Falschzitat erfolgt sei, müsse die Betroffene den Hinweis nicht für jeden weiteren Rechtsverstoß unter Angabe der URL wiederholen.

Nach Auffassung der zuständigen Pressekammer müsse Facebook selbst feststellen, ob im Einzelfall ein kerngleicher Inhalt vorliege. Die Plattformbetreiberin hätte auch nicht dargelegt, dass ihr eine solche Überprüfung technisch oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden könne. Das gelte sogar für Fälle, in denen für die Beurteilung eines abgewandelten Inhalts eine menschliche Moderationsentscheidung notwendig würde.

Das Landgericht billigte Renate Künast außerdem eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro zu. Es sieht Meta schon wegen der Veröffentlichung der persönlichkeitsrechtsverletzenden Posts in der Mitverantwortung. Die Betreiberin sei ihrer Verpflichtung, weitere Falschzitate von der Plattform zu entfernen, nicht nachgekommen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann mit Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden.

Quellen

Landgericht Frankfurt am Main, Ehrverletzung durch Falschzitat in sozialem Netzwerk, Pressemitteilung vom 08.04.2022, abrufbar unter: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/ehrverletzung-durch-falschzitat-in-sozialem-netzwerk

Legal Tribune Online, Facebook muss weiterverbreitete Falschzitate selbstständig löschen, Meldung vom 08.04.2022, abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/203o18821-lg-frankfurt-kuenast-persoenlichkeitsrecht-falschzitat-schmerzensgeld/