KG Berlin: Hass-Postings gegen Künast doch rechtswidrig
KG Berlin: Hass-Postings gegen Künast doch rechtswidrig
Das Kammergericht Berlin hat der Grünen-Politikerin Renate Künast in einem Verfahren gegen Facebook wegen Hass-Postings nun doch vollumfänglich Recht gegeben.
KG Berlin, Beschluss vom 31. Oktober 2022 – 10 W 13/20
Damit setzte das Kammergericht einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts um, das auf eine Urteilsverfassungsbeschwerde Künasts hin die ursprüngliche Entscheidung aufgehoben und zurückverwiesen hatte (vgl. unsere Meldung).
In dem Verfahren ging es zuletzt noch um zehn Postings, in denen Künast unter anderem als „Pädophilen-Trulla“ und „Gehirn amputiert“ bezeichnet wurde. Sowohl das Landgericht Berlin als auch das Kammergericht im Beschwerdeverfahren hatten diese zunächst als rechtmäßig bewertet und damit heftige Kritik hervorgerufen.
Das Bundesverfassungsgericht bemängelte in seinem im Februar dieses Jahres veröffentlichten Beschluss, dass das Kammergericht nicht zwischen der Meinungsfreiheit der Äußernden und Künasts Persönlichkeitsrechten abgewogen habe. Auch wenn eine Äußerung nicht als Schmähkritik zu werten sei, könne sie persönlichkeitsrechtsverletzend und damit rechtswidrig sein, so die Zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts.
Die Abwägung holte das Kammergericht nun nach, mit dem Ergebnis, dass es sämtliche Postings als rechtswidrig ansah. Dabei stellte es insbesondere in Rechnung, dass sie sich auf ein Falschzitat Künasts bezogen. Der Politikerin war in sozialen Medien fälschlicherweise eine Aussage unterstellt worden, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder verharmloste, die Künast jedoch nie getätigt hatte. Die daraufhin gegen sie gerichteten Kommentare seien daher „schon aus objektiver Sicht nicht geeignet, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten“ und stellten somit eine nach § 185 StGB strafbare Beleidigung dar, so das Kammergericht in seinem Beschluss.
Nach diesem muss Meta, das Facebook-Betreiberunternehmen, nun die Daten der postenden Nutzer an Künast herausgeben, um ihr die Rechtsverfolgung gegen diese zu ermöglichen. Künast engagiert sich seit Jahren gegen Hass und Hetze im Internet und hat bereits verschiedene Verfahren geführt, um gegen rechtswidrige Äußerungen vorzugehen.
Quellen
Beck-Aktuell, Meldung vom 09. November 2022, abrufbar unter: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/kg-nach-hasskommentaren-im-netz—gruenenpolitikerin-kuenast-erfolgreich-vor-gericht
LTO, Doch noch voller Erfolg gegen Hass-Kommentare, Bericht vom 08. November 2022, abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/kg-berlin-10w1320-renate-kuenast-hass-kommentare-facebook-falsches-zitat-kammergericht-bverfg-meinungsfreiheit-abwaegung/