EuGH zur Nutzung von Verkehrs- oder Standortdaten in der Strafverfolgung

Der EuGH hat entschieden, dass Behörden nur Zugang zu Daten, die genaue Rückschlüsse zum Privatleben ermöglichen, gewährt werden darf, wenn dies im Rahmen der Bekämpfung schwerer Kriminalität nötig ist oder wenn es sich um ernste Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit handelt.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 02.03.2021 – C-746/18

In seiner Entscheidung bekräftigt der EuGH noch einmal seine Rechtsprechung dahingehend, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt (vgl. dazu auch unsere Meldung). Außerdem sei eine Abwägung zu treffen, ob ein angemessenes Verhältnis zwischen der Schwere des Eingriffs und der dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzung bestehe. Soweit es also um Daten gehe, die genaue Schlüsse auf das Privatleben zulassen, müsse es sich bei den Zielen um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder die Verhütung ernster Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit handelt. Dabei sei es irrelevant, für welchen Zeitraum der Zugang begehrt werde und welche Menge oder Art von Daten verfügbar seien.

Zudem hat das Gericht entschieden, dass die Staatsanwaltschaft nicht über den Zugang zu Verkehrs- und Standortdaten für Behörden im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen entscheiden darf. Die Kontrolle über die Einhaltung der Voraussetzung zur Nutzung der Verkehrs- und Standortdaten müsse von einem Gericht oder einer unabhängigen Verwaltungsstelle wahrgenommen werden, die eine Entscheidung objektiv, unparteiisch und ohne jede Einflussnahme von außen treffen kann. Dies sei bei der Staatsanwaltschaft nicht gegeben.

Hintergrund des Urteils ist die Vorlage durch ein estnisches Gericht im Rahmen eines Verfahrens, bei dem Verkehrs- und Standortdaten als Beweise im Rahmen eines Strafprozesses gedient haben.

Quelle:

EuGH, Urteil vom 02.03.2021 in der Rechtssache C-746/18, abrufbar unter: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=238381&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=7013458