EuG: Verbot von RT France rechtmäßig

Das EuG hat das Sendeverbot für russische Staatsmedien – im konkreten Fall RT France – für rechtmäßig erklärt und die Zuständigkeit des Rats der EU bestätigt.

Gericht der Europäischen Union, Entscheidung vom 27. Juli 2022 – T-125/22

RT France wandte sich mit seiner Nichtigkeitsklage gegen einen Erlass des Rats der EU vom 1. März 2022, der die Sendetätigkeit bestimmter russischer Medien in der EU für einen befristeten Zeitraum verbietet. Dabei berief sich der russische Staatssender insbesondere auf die Meinungs- und Informationsfreiheit und die unternehmerische Freiheit, außerdem auf das Recht auf Verteidigung und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Zudem stellte der Sender die Zuständigkeit des Rats der EU in Frage.

Das EuG wies die Klage nun vollumfänglich ab. Zunächst stellte es fest, dass der Rat der EU hinsichtlich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik einen weiten Ermessensspielraum habe und dabei ebenfalls Maßnahmen gegen bestimmte Medien möglich seien. Insbesondere betonte das Gericht die besonderen Umstände des Krieges in der Ukraine und die Dringlichkeit des Sendeverbots. Da eine zügige Reaktion notwendig gewesen sei, um die Propaganda gegen die Ukraine einzudämmen, sei zudem eine Anhörung des Senders vor dem Verbot nicht nötig gewesen.

Hinsichtlich der Meinungs- und Informationsfreiheit argumentierte das Gericht, es habe ausreichend Belege gegeben, dass RT France „aktiv die destabilisierende und aggressive Politik“ Russlands unterstützt habe. Die Sanktionen seien daher angemessen und erforderlich, um die verfolgten Ziele (öffentliche Ordnung und Sicherheit der EU; Druck auf russische Behörden, die Aggression gegen die Ukraine zu beenden) zu erreichen. Zudem seien die Maßnahmen zeitlich befristet und reversibel und somit auch mit Blick auf die unternehmerische Freiheit verhältnismäßig. Das Gericht wies darauf hin, dass Art und Umfang der Maßnahmen den Kern des Rechts auf freie Meinungsäußerung nicht in Frage stellten.

RT France kann gegen diese Entscheidung Rechtsmittel beim EuGH einlegen.

Von den unionalen Maßnahmen ist ebenfalls der deutsche Ableger des russischen Staatssenders RT DE betroffen. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Medienanstalt Berlin-Brandenburg bereits im Februar 2022 ein Sendeverbot für Deutschland erließ, weil der Veranstalter keine erforderliche Zulassung habe (vgl. unsere Meldung).

Quellen

beck-aktuell, EU-Sendeverbot für RT France rechtmäßig, Meldung vom 27.07.2022, abrufbar unter: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eug-eu-sendeverbot-fuer-rt-france-rechtmaessig

lto, RT France bleibt verboten, Beitrag vom 27.07.2022, abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eug-t-12522-sendeverbot-eu-rt-france-verhaeltnismaessig-rechtmaessig/

Die Entscheidung und eine Pressemitteilung wurden in französischer Sprache veröffentlicht (hier und hier abrufbar).