DVPMG vom Bundestag beschlossen

Am 6. Mai 2021 hat der Bundestag das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs- Gesetz (DVPMG) beschlossen.

Das Gesetz soll zur Modernisierung der Pflege beitragen und das Gesundheitswesen zukunftsfähiger gestalten. Hierzu sollen digitale Helfer für die Pflege eingesetzt, die Telemedizin ausgebaut und das Gesundheitswesen vernetzt werden.

Neue digitale Anwendungen in der Pflege (DiPAs) sollen künftig auf mobilen Endgeräten oder als Webanwendung von Pflegebedürftigen genutzt werden können, um durch Übungen den Gesundheitszustand zu stabilisieren oder zu verbessern. Als positiver Effekt soll durch die DiPAs zudem die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegekräften erleichtert werden. Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.

Die Weiterentwicklung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) ermöglicht es Versicherten künftig Daten aus den DiGAs in ihre elektronische Patientenakte einzustellen. Neben der elektronischen Patientenakte soll auch das E-Rezept einen Ausbau erfahren. Versicherte sollen beispielsweise Rezepte in der Apotheke auch personenbezogen mit Identitätsnachweis abrufen können.

Neben der digitalen Vernetzung erhält auch die Telematikinfrastruktur ein Update. Versicherte und Leistungserbringer bekommen demnach ab 2023 „digitale Identitäten“, um sich für Videosprechstunden oder bei digitalen Gesundheitsanwendungen zu authentifizieren.

Der geregelte Ausbau der Telemedizin betrifft unter anderem die Vermittlung von Arztterminen und weiteren telemedizinischen Leistungen. Ein Portal soll den Zugang zu freien Videosprechstunden erleichtern. Die technischen Vorgaben sollen beständig fortgeschrieben werden, um den Kommunikationsgewohnheiten der Versicherten, z.B. über Apps und neuen Versorgungsformen, Rechnung zu tragen.

Datenschutzrechtlichen Bedenken begegnet das Gesetz dadurch, dass eine Schweigepflicht für Hersteller, Vorgaben zur Pseudonymisierung und Datenminimierung sowie verpflichtende Zertifikate für den Datenschutz und die Informationssicherheit vorgesehen sind. Darüber hinaus sollen gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Einvernehmen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Prüfkriterien und Anforderungen für DiPAs festgesetzt werden. Der Gesetzgeber übernimmt mit dem Gesetz zudem erstmals die mit der Telematikinfrastruktur verbundene Datenschutzfolgenabschätzung aus der DSGVO, womit Behandelnde eine erhebliche Entlastung erfahren sollen. Kritik gab es dennoch, z.B. seitens des Bundesverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), dem die Maßnahmen zum Datenschutz „nicht weit genug“ gehen.

Ein weiteres Ziel des DVPMG ist die Stärkung der digitalen Gesundheitskompetenz, die unter anderem durch das bereits bestehende nationale Gesundheitsportal verfolgt wird. Das umstrittene Gesundheitsportal Gesund.bund des Bundesgesundheitsministeriums, dessen Kooperation mit Google bereits im Februar Inhalt einer Entscheidung des Landgerichts München war (vgl. unsere Meldung), ist in dem Gesetz ebenfalls festgeschrieben. Zwecks eines weiteren Ausbaus soll eine breite und verlässliche Datenbasis für das Portal zugänglich gemacht werden. Versicherten wird es in Zukunft ermöglicht, über die elektronische Patientenakte und das E-Rezept Informationen direkt auf dem Portal abrufen zu können.

Neben der Kritik seitens Verlegerverbänden, die das Gesundheitsportal als „verfassungswidrige Staatspresse“ kritisieren, lassen unter anderem auch Ärztevertreter Kritik verlauten. Sie bezeichnen die Neuausrichtung als „überstürzt“ und bemängeln unter anderem die fehlende Beteiligung von Patienten und Ärzten. Achim Berg, Präsident des IT-Verbands Bitkom, hält das Gesetz zudem für „nicht ausreichend“ und spricht sich stattdessen für einen „digitalen Neustart“ aus.

Das Gesetz soll Mitte 2021 in Kraft treten.

 

Quellen:

Bundesministerium für Gesundheit zu den wichtigsten Regelungen des DVPMG vom 06.05.2021, abrufbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/dvpmg.html

Heise Online vom 06.05.2021, abrufbar unter: https://www.heise.de/news/Digitale-Versorgung-Bundestag-treibt-Abloesung-der-Gesundheitskarte-voran-6040316.html

BDP, Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vom 16.12.2020, abrufbar unter: https://www.bdp-verband.de/publikationen/politische-positionen/2020/stellungnahme-zum-referentenentwurf-dvpmg.html

Zur Kritik der Verlegerverbände: epd Medien Nr. 88a vom 07.05.2021, Bundestag billigt Gesundheitsportal der Bundesregierung.

Zur Kritik der Ärzteschaft und Bitkom, Ärztezeitung vom 06.05.2021, abrufbar unter: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Aerzte-kritisieren-verabschiedetes-DVPMG-419451.html