Bundestag: TKG-Novelle verabschiedet

Am 22. April 2021 wurde der Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts vom Bundestag verabschiedet.

Ziel der TKG-Novelle ist es, den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen zu beschleunigen und gezielte Anreize zu setzen, um den marktgetriebenen Ausbau der digitalen Infrastruktur voranzubringen. Zugleich wird mit der Novelle die EU-Richtlinie 2018/1972 über den europäischen Kodex für elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt.

Kernstück der Reform ist ein rechtlich abgesicherter Anspruch für alle Bürger:innen auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten („Recht auf schnelles Internet“). Zur Festlegung der entsprechenden Anforderungen soll die Bundesnetzagentur neben der Mindestbandbreite, die von mindestens 80% der Verbraucher:innen im Bundesgebiet genutzt wird, auch Uploadrate und Latenz heranziehen. Um die üblichen Homeoffice-Anwendungen sowie Anrufe, Videoanrufe und Social-Media-Nutzung in angemessenem Umfang zu ermöglichen, sollen Minimalwerte festgesetzt werden. Hierbei ist von einem Richtwert von 30 MBit/Sekunde die Rede, wobei der tatsächliche Mindestwert weit darunter liegen könnte. Die konkreten Mindestvorgaben sollen noch durch die Bundesnetzagentur berechnet werden. Vorgesehen ist, dass die Werte mit der Zeit steigen. Vorher normierte das Gesetz nur einen funktionalen Internetzugang, der bei einem Wert von 0,056 MBit/Sekunde liegt. Verbraucher:innen, die über einen langsameren Anschluss verfügen, können hiergegen Beschwerde erheben. Infolgedessen kann die Bundesnetzagentur Anbieter verpflichten, schnellere Leitungen zu verlegen.

Für die Bezahlung sollen künftig auch „nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste“ wie Messenger-Dienste, z.B. Whatsapp, Facebook oder Signal aufkommen müssen. Die Bundesnetzagentur kann jene Dienste verpflichten, in den gemeinsamen Topf einzuzahlen. Die Höhe richtet sich dabei nach der Zahl der aktiven Nutzer:innen in Deutschland.

Darüber hinaus sieht das Gesetz ein ehrgeizig formuliertes Mobilfunkausbauziel vor. Bis 2026 soll hiernach auf allen Straßen und Bahnschienenstrecken ein Empfang von mindestens 4G durchgehend und unterbrechungsfrei gewährleistet sein.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf die bisherige Möglichkeit der Umlage der Kosten für TV-Kabelgebühren von Vermieter:innen auf Mieter:innen. Dieses Nebenkostenprivileg entfällt bis Mitte 2024. Stattdessen können Vermieter:innen erst nach Beauftragung eines Providers mit einem Glasfaser-Ausbau die entstehenden Kosten auf die Nebenkostenabrechnung umlegen. Dies ist jedoch nur bis zu einer Höhe von 5€ monatlich und begrenzt auf einen Zeitraum von 5 Jahren (in bestimmten Fällen bis zu 9 Jahren) zulässig. Damit soll der Glasfaserausbau beschleunigt werden.

Nicht umgesetzt wurde das Regierungsvorhaben in dem Punkt, dass Anbieter verpflichtet werden sollten, zu jedem Mobilfunk- und Internetvertrag mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren zugleich auch einen Einjahresvertrag mit einem bis zu 25% höheren Monatspreis anzubieten. Dafür sind jedoch die Vereinbarungen nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit monatlich kündbar und verlängern sich nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr. Im Falle des Minderungsrechts bei erheblichen Abweichungen des Internetzugangs in Geschwindigkeit oder Qualität gilt künftig eine Beweislastumkehr zugunsten der Verbraucher:innen. Fortan trägt der Anbieter die Beweislast dahingehend, dass er den Nachweis für die ordnungsgemäße Leistung zu erbringen hat.

Außerdem wurden die Überwachungsauflagen erweitert. Auch in künftigen Netzen (5G) soll demnach gewährleistet sein, dass Sicherheitsbehörden IMSI-Catcher zum Orten und Abhören einsetzen können, wobei sicherzustellen ist, dass dem Endnutzer der Einsatz nicht offengelegt wird. Auch wurden die neuen Vorschriften zur Bestandsdatenauskunft eingefügt, wonach eine Pflicht zur Passwortherausgabe bei besonders schweren Straftaten besteht. Die gerichtlich ausgesetzte mehrwöchige Vorratsdatenspeicherung ist ebenfalls enthalten.

Der Bundesrat muss den Gesetzesänderungen noch zustimmen.

Quellen:

BMVI, Pressemitteilung 079/2020, abrufbar unter:  https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2020/079-scheuer-tkg-novelle.html

BmWi, BMVI, Detaillierte Informationen zur TKG-Novelle, abrufbar unter:  https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/infopapier-tkg-novelle.pdf?__blob=publicationFile

Heise online vom 22.04.2021, abrufbar unter: https://www.heise.de/news/TKG-Novelle-Bundestag-beschliesst-schnelles-Internet-fuer-alle-6024446.html

Weiterführend:

Stellungnahme von Prof. Dr. Cornils zur Modernisierung des TKG, abrufbar unter: https://www.mainzer-medieninstitut.de/modernisierung-des-tkg-stellungnahme-von-prof-dr-cornils/