Modernisierung des TKG – Stellungnahme von Prof. Dr. Cornils

Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages hat Prof. Dr. Matthias Cornils als Sachverständiger an der Anhörung vom 01.03.2021 zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG-E) teilgenommen. Mit der TKG-Novelle soll insbesondere die Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für elektronische Kommunikation umgesetzt werden.

In seiner Stellungnahme hat Prof. Dr. Cornils sich auf den Themenbereich Frequenzregulierung und dabei insbesondere auf die unions- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Vorgaben zur flächendeckenden Mobilfunkversorgung fokussiert. Dabei hat ist er der Frage nachgegangen, inwiefern dem Bundesgesetzgeber Spielräume verbleiben, im Gesetz klarere Akzente hinsichtlich des Mobilfunk-Versorgungsziels und der dafür einsetzbaren regulatorischen Instrumente zu setzen.

Die Stellungnahme FLÄCHENDECKENDE MOBILFUNKVERSORGUNG ALS GESETZLICHER AUFTRAG FÜR DIE FREQUENZREGULIERUNG im Volltext finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Anhörung finden Sie hier.