Zukunftsrat legt Reformvorschläge für öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor

Der von der Rundfunkkommission der Länder eingesetzte „Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ (Zukunftsrat) hat seine Empfehlungen zur Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgelegt.

Die acht Expertinnen und Experten haben nach neunmonatiger Arbeit weitgehende Reformvorschläge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemacht. Dieser müsse digitaler und effizienter werden und seinen Angebotsauftrag besser erfüllen. Dazu seien grundlegende Umbauten des Systems notwendig. Insgesamt sollten die Reformen mittelfristig deutliche strukturelle Einsparungen ermöglichen. Im Bericht wird herausgestellt, dass es vor allem auf die Stärkung der Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen in der Bevölkerung ankomme. Die Vorsitzende des Zukunftsrats, Aufsichtsrätin und Medienmanagerin Julia Jäkel, sieht die Vorschläge als „am weitesten reichenden Umbau seit Bestehen der Öffentlich-Rechtlichen“. Die Empfehlungen zielen unter anderem auf die Schärfung des Auftrags, eine Erneuerung der Gremien und ein neues Finanzierungsverfahren. Im Einzelnen schlägt das Expertengremium die folgenden Reformen vor:

Schärfung des Angebotsauftrags

Der Zukunftsrat schlägt vor, den Programmauftrag zu schärfen und ihn künftig als „Angebotsauftrag“ zu bezeichnen. Der Angebotsauftrag solle auf „Demokratie- und Gemeinwohlorientierung“ abzielen und die Öffentlich-Rechtlichen als „Dialoganstalten“ mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Austausch gehen.

Reform der Gremien und Geschäftsleitungen

Der Zukunftsrat hält eine Stärkung der Gremien für notwendig. ARD-Anstalt, ZDF und Deutschlandradio sollten jeweils durch einen pluralistisch besetzten Medienrat, der die Erfüllung des Angebotsauftrags beaufsichtigt, sowie einen schlanken Verwaltungsrat organisiert sein, der die oberste strategische Verantwortung trägt und die operative Geschäftsleitung überwacht. Im Verwaltungsrat sollten unabhängige, durch einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen qualifizierte Persönlichkeiten sitzen.

Zudem empfiehlt der Zukunftsrat eine Abkehr vom Intendantenmodell und schlägt stattdessen die Einführung kollegialer Geschäftsleitungen vor, in denen ein Vorsitzender bzw. eine Vorsitzende als ultima ratio ein Letztentscheidungsrecht besitzt. Neu zu schaffen wäre nach Ansicht der Expertengruppe ein Geschäftsleitungsressort „Erfüllung des Angebotsauftrags und Publikumsdialog“.

Schaffung einer ARD-Anstalt und Regionalfokus der Landesrundfunkanstalten

Für die ARD sieht der Zukunftsrat weitreichenden Umbaubedarf. An die Stelle der bisherigen Arbeitsgemeinschaft solle eine ARD-Anstalt treten, wobei die Leitung dieser Anstalt die alleinige Strategie-, Steuerungs-, Finanz- und Organisationskompetenz für alle überregionalen Angebote (Media- und Audiotheken, „Das Erste“) sowie alle zentralen Aufgaben und Dienstleistungen innehaben soll. Um Mehrfachstrukturen abzubauen, solle die ARD-Anstalt die Arbeitsteilung in der ARD organisieren. Im Gegenzug könnten sich die Landesrundfunkanstalten dann verstärkt der regionalen Grundversorgung widmen und bei Bedarf der ARD-Anstalt zuliefern.

Gemeinsame technische Plattform

Der Zukunftsrat empfiehlt im Sinne einer beschleunigten Digitalisierung die Vereinheitlichung der Plattformtechnologie von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Zu diesem Zweck solle eine gemeinsame Tochtergesellschaft gegründet werden, die für alle öffentlich-rechtlichen digitalen Plattformen die Technologie entwickelt und betreibt, wobei die Partner inhaltlich weiterhin autonom blieben.

Weiterentwickelte Führungskultur

Außerdem sehen die Vorschläge des Expertengremiums vor, die Führungs- und Organisationskultur innerhalb der Anstalten weiterzuentwickeln. Dazu gehörten Karriereplanungs- und Fortbildungsinstrumente und Führungskräfte, die von außen kämen. Es wird empfohlen, die Amtszeit von Führungspersonal auf zwei Perioden zu begrenzen und für „funktionsadäquate Gehälter“ zu sorgen. Schließlich sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch geeignete Verfahren und Mechanismen in ihrer Unabhängigkeit gestärkt und geschützt werden.

Neues Finanzierungsverfahren

Der Zukunftsrat empfiehlt auch ein neues Finanzierungsverfahren. Die Finanzierung solle gemäß erbrachter Leistung erfolgen – und zwar ex post anstelle der Anmeldung eines Finanzbedarfs im Vorhinein. Das Verfahren würde dann Auftragserfüllung und Indexierung kombinieren. Die Anstalten sollten künftig dann nicht mehr ihren Finanzbedarf bei der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anmelden, die den Bedarf prüft. Stattdessen würde eine modifizierte und nach wie vor unabhängige KEF bewerten, ob die Anstalt ihren Auftrag erfüllt hat. Für den Fall, dass die KEF zum Ergebnis kommt, dass eine Anstalt ihrem Auftrag nicht vollständig nachgekommen ist, nehme sie Abschläge von den Finanzzuweisungen vor. Die Bewertungskriterien müssten wissenschaftlich erarbeitet und staatsvertraglich niedergelegt werden. Zum Start dieses neuen Verfahrens könne man vom aktuellen Beitragsaufkommen ausgehen und dieses dann indexieren.

Der Bericht des Zukunftsrats ist hier abrufbar. Eine zusammenfassende Pressemitteilung zu den Empfehlungen des Zukunftsrats finden Sie hier.