Unionale und mitgliedstaatliche Intermediärregulierung – Rechtsgutachten von Prof. Cornils

Im Auftrag der Landesmedienanstalten hat sich Prof. Dr. Matthias Cornils mit der unionalen und mitgliedstaatlichen Intermediärregulierung auseinandergesetzt.

Dabei ging es um das Verhältnis zwischen den neuen Transparenzverpflichtungen für Online-Plattformanbieter in der P2B-Verordnung sowie in den durch die Verbraucherschutz-Modernisierungs-Richtlinie geänderten Richtlinien (UGP-RL und VerbraucherrechteRL) einerseits, der Transparenzregulierung für Medienintermediäre im Medienstaatsvertrag der deutschen Länder (§§ 91 ff. MStV) andererseits. Prof. Cornils kommt zu dem Ergebnis, dass weder ein direktes noch ein indirektes Kollisionsverhältnis besteht, sodass die Anwendbarkeit der nationalen Regelungen zur Transparenz von Medienintermediären nicht durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts in Frage gestellt werden.

Das Gutachten im Volltext finden Sie hier.