Straßentheaterstück „Habecks Prozess“ bleibt verboten

Die rechtsextreme Partei Freie Sachsen darf die geplante Inszenierung eines Prozesses gegen den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nicht aufführen.

Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss v. 12. August 2022 – 6 L 605/22; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss v. 15. August 2022 – 5 B 228/22

Bei einer Kundgebung am Abend des 15. August sollte auf dem Marktplatz in Heidenau bei Dresden ein Prozess gegen Robert Habeck inszeniert werden. Eine Puppe sollte ihn repräsentieren und an den Pranger gestellt werden. Dieses Vorhaben wurde von der zuständigen Versammlungsbehörde untersagt, wogegen die Partei sich mit ihrem Eilantrag – zunächst an das VG Dresden – wandte. Sie sah in dem Verbot eine Verletzung der Meinungs- und Kunstfreiheit sowie der Versammlungsfreiheit.

Das VG Dresden bestätigte das Verbot, da die geplante Aufführung den Bundeswirtschaftsminister herabwürdige. Das Gericht begründete seine Auffassung mit Verweis auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, da die Aufführung eine nach dem StGB strafbare Beleidigung sei. Zwar seien im politischen Meinungskampf übertreibende und verallgemeinernde Kennzeichnungen sowie einseitig gefärbte Stellungnahmen erlaubt, jedoch überschreite die geplante Darstellung die Grenze der Zulässigkeit. Der von den Antragstellern vorgebrachte Vergleich mit Darstellungen von Politikern am Pranger im Straßenkarneval könne aufgrund des dabei vorhandenen humoristischen Kontextes nicht überzeugen.

Bei seiner Bewertung bezog das VG Dresden außerdem ein gestelltes Entführungsvideo ein, mit dem für die Versammlung und Aufführung geworben worden ist. Die geplante Inszenierung würdige Habeck herab und mache ihn zum bloßen Objekt. Darüber hinaus verwies das Gericht darauf, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich Personen an dem Theaterstück ein Beispiel nehmen und die Inszenierung in die Tat umsetzen würden.

Mit der Beschwerde gegen den Beschluss des Dresdener Verwaltungsgerichts beim Sächsischen OVG hat die Partei keinen Erfolg. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

Quellen

lto, Straßentheaterstück bleibt verboten, Meldung zum Urteil des OVG vom 15.08.2022, abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sachsen-ovg-habeck-prozess-freie-sachsen-verbot-straentheater-versammlungsrecht/

lto, Fiktiver Prozess gegen Habeck verboten, Meldung zum Urteil des VG vom 12.08.2022, abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vgdresden-6l60522-habeck-freiesachsen-theater-beleidigung-straftat-verbot/