Start wieder im Oktober: Masterstudiengang Medienrecht und Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht

Im Oktober startet der 17. Jahrgang des Masterstudiengangs Medienrechts, der von der Universität Mainz in Kooperation mit dem Mainzer Medieninstitut angeboten wird. Bewerbungen sind aktuell noch möglich. Im Rahmen des Masterstudiengangs können die Teilnehmer neben dem LL.M. Abschluss gleichzeitig auch noch die theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt Urheber- und Medienrecht (im Wintersemester) oder für den Fachanwalt Informationstechnologierecht (im Sommersemester) erwerben.

Themenfelder des Studiengangs sind daher neben den klassische Medienrechtsbereichen wie Presse- und Rundfunkrecht, Internet- und Telekommunikationsrecht auch Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht sowie alle Aspekte des Informationstechnologierechts wie beispielsweise e-commerce, Datenschutz und Cybercrime.

Die Teilnahme ist auch mit einer Berufstätigkeit gut vereinbar, da die Lehrveranstaltungen fast ausschließlich freitags und samstags stattfinden.

Der Studiengang startet wieder am 18. Oktober 2018. Nähere Informationen zur Bewerbung finden Sie unter: ​Masterstudiengang - Bewerbung.