Rundfunkkommission beruft Zukunftsrat für öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Die Rundfunkkommission der Länder hat einen Rat für die zukünftige Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Medien eingesetzt. Das achtköpfige Expertengremium soll Reformempfehlungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erarbeiten.

Laut Beschluss vom 08. März 2023 dient die vorübergehende Einsetzung des sogenannten Zukunftsrats der Entwicklung einer langfristigen Perspektive für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Akzeptanz. Bis zum Herbst soll das interdisziplinäre Expertengremium einen Bericht mit Empfehlungen für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erarbeiten. Dabei solle er insbesondere, so die Kommission, die Auswirkungen seiner Empfehlungen auf den Rundfunkbeitrag beachten. Die Themen Beitragsfestsetzung und Bedarfsermittlungsverfahren blieben dabei außen vor. Sie fielen in die Zuständigkeit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF).

Der Bericht solle auf verschiedene Fragestellungen eingehen. Vom Gremium werden Vorschläge dazu erwartet, wie das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen in Zukunft gestaltet und verbreitet werden soll, um möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen zu erreichen und von diesen genutzt und akzeptiert zu werden. Auch solle sich der Rat mit dem Thema der regionalen Vielfalt in der digitalen Medienwelt beschäftigen und sich mit den Vor- und Nachteilen einer stärker anstaltsübergreifenden Zusammenarbeit auseinandersetzen. Dabei solle auch die Entwicklung der Medienmärkte und der Mediennutzung in den Blick genommen werden. Als Schlagwort nennt der Beschluss in diesem Zusammenhang die „digitale Transformation“. Die Rundfunkkommission wünsche sich demnach auch die Erörterung der Chancen, die mit der Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Plattform einhergehen könnten. Schließlich beauftragen die Länder den Rat auch, sich mit Fragen der Aufsicht und Kontrolle sowie der Ausgabenstabilisierung zu befassen.

Die Rundfunkkommission hat dazu folgende acht Personen in den Zukunftsrat berufen: Prof. Dr. Mark D. Cole (Professor für Medien- und Telekommunikationsrecht Universität Luxemburg und Wissenschaftlicher Direktor des EMR), Maria Exner (Gründungsintendatin von Publix), Prof. Dr. Peter M. Huber (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie LMU München), Julia Jäkel (Medienmanagerin), Prof. Dr. Nadine Klass (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Medienrecht sowie Zivilverfahrensrecht Universität Mannheim), Prof. Bettina Reitz (Präsidentin der Hochschule für Film und Fernsehen München), Prof. Dr. Annika Sehl (Lehrstuhl für Journalistik mit dem Schwerpunkt Medienstrukturen und Gesellschaft KU Eichstätt-Ingolstadt), Roger de Weck (Publizist und Manager).

 

Quelle

Rundfunkkommission der Länder, Beschluss vom 08. März 2023 zur Einsetzung des Zukunftsrates, abrufbar unter:
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Beschluesse_der_Rundfunkkommission/2023-03-08_BEschluss_RFK_TOP_1_Reform_OERR_Zukunftsrat.pdf