Rückblick: Diskussionsveranstaltung – Journalismus im Spannungsfeld zwischen Sicherheitspolitik und Grundrechteschutz

​​Drohen Einschränkungen der Informations-, Presse- und Medien​freiheit durch EU-Regulierungen wie Terrorist Content Online und eEvidence?


Kooperationsveranstaltung des Mainzer Medieninstituts mit WDR und ARD bot Gelegenheit, mit Vertretern der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rechercheverbunds von ARD, WDR und Süddeutscher Zeitung sowie des Verbands deutscher Zeitschriftenverleger ins Gespräch zu kommen.

Unter dem Titel „Journalismus im Spannungsfeld zwischen Sicherheitspolitik und Grundrechtsschutz: Drohen Einschränkungen der Informations-, Presse- und Medienfreiheit durch EU-Regulierungen wie Terrorist Content Online oder eEvidence?“ hat am 11. Dezember 2019 ein Diskussionsforum in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Brüssel stattgefunden. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Mainzer Medieninstitut, dem WRD und der ARD. Eröffnet wurde das Diskussionsforum von der Leiterin der rheinland-pfälzischen Landesvertretung, Dr. Johanna Becker-Strunk.  In ihrer Begrüßung betonte Eva-Maria Michel, Justiziarin des WDR, die Bedeutung der Medienfreiheit für die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten und warf die Frage in den Raum, inwieweit europäische Gesetzesvorhaben wie die Terrorist Content Online und die eEvidence-Verordnung Informations-, Presse- und Medienfreiheit einschränken.  

Einen Überblick über die Legislativvorhaben gab Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts. Seinen Beitrag finden Sie hier.

Über die Risiken und Potenziale der gesetzgeberischen Initiativen diskutierten Birgit Sippel, Mitglied des Europäischen Parlaments sowie EP-Berichterstatterin zu eEvidence, Marina Kaljurand, Mitglied des Europäischen Parlaments und EP-Schattenberichterstatterin zu Terrorist Content Online, Georg Mascolo, Leiter des Rechercheverbundes von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, Maija Rönkä, Senior Specialist Transport und Telekommunikation, finnische EU-Ratspräsidentschaft sowie Prof. Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa und Medienpolitik des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger und Chairman Legal Affairs der European Magazine Media Association.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Roman Rusch vom WDR.

In seinem Überblick betonte Cornils die Wichtigkeit der Ziele, die mit den beiden Gesetzesinitiativen verbunden sind: Den Terrorismus und die Verbreitung krimineller/terroristischer Inhalte im Netz zu bekämpfen. Die Folien zu Cornils´ Impuls finden Sie hier.

Wenn Terroristen und andere Kriminelle moderne Kommunikationsmittel nutzen, dann müssen diese besser kontrolliert werden. Dazu muss die EU einen gesetzgeberischen Rahmen vorgeben. Darüber herrsche weitgehend Einigkeit. Keine Einigkeit herrsche indes über die Instrumente, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. So werde argumentiert, dass die vorgeschlagenen Gesetzesinitiativen eine Gefahr für die Kommunikationsfreiheit darstellten. 

Bei der geplanten eEvidence-Verordnung werde unter anderem kritisiert, dass die Länder, an die Löschungsanordnungen gerichtet sind, eine schwache Position hätten. Außerdem seien Provider überfordert, die erforderliche Grundrechteprüfung durchzuführen.

Bei der Terrorist Content Online-Regulierung gefährdeten besonders die vorgeschlagenen grenzüberschreitenden Entfernungsanordungen innerhalb der EU die Kommunikationsfreiheit. Zudem sei die Regelung schon aus praktischen Erwägungen nicht zielführend. „Was macht eine estnische Firma, die eine Anordnung einer Behörde aus einem anderen Staat bekommt? Sie wirft sie weg“, gibt Kaljurand zu bedenken. Außerdem gebe es in Europa kein einheitliches Verständnis darüber, welche Inhalte überhaupt terroristischer Natur sind. Daran schließe sich die Frage an, wer dies definiere und welches Gericht für die Feststellung zuständig sei.

Was ist also, wenn der katalanische Ex-Regionalpräsident Puigdemont über das Netz zu einem Putsch aufrufen würde? Wäre dies ein terroristischer Inhalt? „Diesem Bereich müsste man sich mit Vorsicht nähern“, meint Journalist Georg Mascolo.

Auch die Vorgabe an Hosting-Provider, eigene proaktive Maßnahmen zum Schutz gegen die Verbreitung terroristischer und krimineller Inhalte zu ergreifen, wie in Art. 6 der Terrorist Online vorgesehen, stößt teilweise auf Kritik. So seien automatische Filtersysteme überhaupt nicht in der Lage, terroristische Inhalte zu identifizieren. Die Gefahr eines Overblockings sei gegeben.

Vor dem Hintergrund dieser Problemlagen wünscht sich EU-Parlamentarierin Birgit Sippel eine breitere gesellschaftliche Diskussion.