Rückblick – 26. Mainzer Mediengespräch: Zwischen Angebot und Aufmerksamkeit: Wie kommt die Vielfalt in den Feed?
Am 21. Mai 2026 fand das 26. Mainzer Mediengespräch statt, das sich unter dem Titel „Zwischen Angebot und Aufmerksamkeit: Wie kommt die Vielfalt in den Feed?“ der Frage widmete, wie eine Vielzahl verschiedener, vor allem aber auch qualitativ hochwertiger Beiträge bei Nutzenden von Social Media ankommen. In einer kurzen Einleitung brachte Dr. Simone Schelberg, Co-Direktorin des Mainzer Medieninstituts, die Ausgangslage auf den Punkt: Plattformen spielen für die Informationsvermittlung mittlerweile eine entscheidende Rolle, sodass die Frage nach der Auffindbarkeit von Inhalten für die Anbieter immer relevanter wird. Ein regulatorischer Zugriff, der die Auffindbarkeit qualitativ hochwertiger Beiträge verbessern will, sieht sich aber schnell dem Vorwurf des Paternalismus ausgesetzt. Wie also kann, ohne den Ausgangspunkt mündiger Bürger zu verlassen, die Vielfalt in den Feed gebracht werden?
Die Thematik wurde zunächst in drei Fachvorträgen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. Zunächst stellte Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsitzender der KEK, einige regulatorische Ansätze vor. Im Ausgang betonte er, dass die algorithmisch gesteuerte Distribution auf Social Media emotionalisierende Inhalte gegenüber seriösen bevorzuge. Das Grundproblem liege insoweit im Geschäftsmodell. Dennoch sei eine Verbesserung des Systems möglich. So müsse von Social Media Plattformen verlangt werden, ihre Algorithmen offenzulegen, damit erkennbar wird, nach welchen Maßgaben Inhalte ausgespielt werden. Neben dem bekannten Feed brachte Gounalakis einen „Entdeckerfeed“ ins Spiel, in dem User mit Inhalten konfrontiert werden könnten, die sie aufgrund ihres Persönlichkeitsprofils sonst nicht angezeigt bekämen. Wichtig sei es jedenfalls, Public Value Inhalte stärker in den Vordergrund zu rücken. Hierfür sollten Anbieter verpflichtet werden, eine gewisse Quote Public-Value-Inhalte in jeden Feed zu bringen. Zudem müsse die digitale Mobilität von Userinnen und Usern verbessert werden; ein Wechsel zwischen verschiedenen Online-Plattformen müsse ermöglicht werden. Generell solle beim Ausspielen von Inhalten das Zufallsprinzip gestärkt werden, um mehr Konfrontation zu erreichen. Um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen greifen, brauche es zudem starke Sanktionsmechanismen. Die Regulationsansätze dürften dabei nicht als Inhalteregulierung verstanden werden, sondern seien eher eine Frage der Produkthaftung: Die Plattformen müssten ihr Produkt so anpassen, dass es nicht mehr zu der Gefahr führe, die Gesellschaft zu spalten und die Demokratie zu gefährden.
An dieses Statement schloss Heike Raab, ehemalige Staatssekretärin in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien, einen Beitrag aus regulatorischer Sicht an. Zunächst wies sie auf große Dynamiken im Medienbereich hin, die generell bestünden. Vor diesem Hintergrund müsse die Politik schneller werden und zugleich die sehr verschiedenen Herausforderungen adressieren. Insoweit dürften einzelne wichtige Maßnahmen, wie etwa die Auffindbarkeit qualitativ hochwertiger Inhalte, nicht allein gedacht werden. Insbesondere komme es darauf an, die Kooperation von Anbietern qualitativ hochwertiger Inhalte zu verbessern und auch der Aufbau einer europäischen Plattform sei ein bedeutender Schritt auf diesem Weg. Wichtig sei zudem zu beachten, dass die Geschäftsmodelle etablierter Akteure finanzierbar blieben. Dabei komme es zum einen darauf an, die Hürden für Werbeeinnahmen klassischer privater Anbieter so gering wie möglich zu halten, zum anderen brachte Raab aber auch eine Digitalabgabe ins Spiel, die zur Refinanzierung eines vielfältigen Medienangebots genutzt werden könne.
Zum Abschluss der Vorträge sprach Privatdozent Dr. Hannes Beyerbach, Lehrstuhlvertreter an der Ludwig-Maximilians-Universität München. In seinem Vortrag konzentrierte er sich zunächst auf Kompetenzfragen. Die Plattformregulierung sei bislang primär europäisches Recht, sodass sich die Frage stelle, ob nationale Ansätze – etwa über die Medienkonzentrationskontrolle – kompetenzrechtlich zulässig seien. Beyerbach stellte dabei fest, dass in der europäischen Plattformregulierung Vielfalt bislang nicht positiv adressiert werde. So falle fehlende Vielfalt zwar in den Anwendungsbereich des Risikomanagements nach Art. 34, 35 DSA. Damit sei Vielfalt aber nicht positiv normiert, sondern lediglich als Pluralismusschutz (negativ) geregelt.
Daher könne sich hinsichtlich positiver Vielfaltssicherung noch ein Spielraum für den nationalen Gesetzgeber ergeben. Hier stelle sich die Problematik des Herkunftslandprinzips. Diesbezüglich könne aber aus wesentlichen europäischen Gesetzesakten – Art. 1 Abs. 6 E-Comm.-RL, Erwägungsgrund 4, 5 und 7 EMFA und Erwägungsgrund 9 DSA – Ausnahmen abgeleitet werden. Dies sei zwar umstritten, aber bislang zumindest noch nicht umfassend geklärt. Insoweit könne der nationale Gesetzgeber, soweit er von der Notwendigkeit neuer Regelungen überzeugt sei, die Grenzen des EU-Rechts durchaus ausloten.
An die Vorträge schloss eine Podiumsdiskussion an, bei der die aufgeworfenen Fragen vertieft diskutiert, aber auch neue Aspekte eingebracht wurden. So ging es etwa um die Frage, wie eine Public Value Regulierung ausgestaltet werden kann, ohne es neuen Angeboten übermäßig schwer zu machen, Bekanntheit zu erlangen. Aber auch Probleme bei der Ausgestaltung vielfältiger Feeds wurden aufgeworfen. Wie genau bestimmt werden kann, was einzelnen Userinnen und Usern ausgespielt werden soll, um ihren Feed tatsächlich vielfältiger zu machen, blieb ein Diskussionspunkt für das der Veranstaltung folgenden Get-together: Zum Ausklang lud das Mainzer Medieninstitut zum gemütlichen Beisammensein, bei dem die aufgeworfenen Fragen weiter vertieft werden konnten.

___________________________________________________________________________________________________________
Soziale Medien sind für die Vermittlung von Informationen über politisch oder gesellschaftlich relevante Angelegenheiten zunehmend zentral. Inhalte, auch von großen Medienanbietern, unterliegen dort allerdings der Kuratierung der Diensteanbieter und stehen mit einer Vielzahl anderer Inhalte in Konkurrenz. Die Informationsumgebung gestalten viele Nutzende durch ihr Rezeptionsverhalten so, dass eine reflektierte Informationsverarbeitung aus verlässlichen (Medien-)Quellen kaum mehr stattfindet. Daraus können sich prekäre Formungen individueller Meinungsbildung ergeben, die als Demokratieproblem begriffen werden. Vielfalt in den Medien wird daher in der rechtspolitischen Debatte zunehmend von den Nutzenden aus betrachtet.
Wie kann in einer freiheitlichen Ordnung, die auf die Mündigkeit der grundrechtsberechtigten Menschen setzt, regulatorisch Einfluss auf Nutzungsverhalten und Rezeptionserfolg genommen werden, ohne jene Prämisse der Freiheitlichkeit zu untergraben? Da die traditionellen Instrumente negativer Vielfaltssicherung, namentlich die kartellrechtliche und medienrechtliche Konzentrationskontrolle, insoweit weniger zweckgeeignet scheinen, rücken auf die Aufmerksamkeit der Nutzenden gerichtete Konzepte in den Fokus, so auch in dem Vorschlag, Regelungen zur besseren Auffindbarkeit journalistischer Inhalte zu schaffen.
Mit den Konzepten und Instrumenten zur Sicherung guter Information im digitalen Raum möchte sich das diesjährige Mainzer Mediengespräch befassen.
Termin:
Donnerstag, 21. Mai 2026 um 18:00 Uhr
Ort der Veranstaltung:
Alte Mensa (Atrium maximum) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Johann-Joachim-Becher-Weg 5, 55128 Mainz
Eine Anmeldung ist erforderlich:
Bitte melden Sie sich bis zum 12. Mai 2026 an über: anmeldung@mainzer-medieninstitut.de
__________________________________________________________________________________________________________
diskussion
PD Dr. Hannes Beyerbach
Lehrstuhlvertreter an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Prof. Dr. Georgios Gounalakis
Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich
Heike Raab
Ehemalige Staatssekretärin in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien