Rückblick: 24. Mainzer Mediengespräch: Digitale Gewalt – Prävention, Intervention und rechtliche Herausforderungen


Am 16. Mai 2024 fand das 24. Mainzer Mediengespräch zum Thema digitale Gewalt statt.

Moderiert von Prof. Dr. Matthias Bäcker, Professor für Öffentliches Recht und Informationsrecht, insbesondere Datenschutzrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU), diskutierten die ehemalige Staatssekretärin Sawsan Chebli, Jun.-Prof. Dr. Sebastian Golla, Juniorprofessor für Kriminologie, Strafrecht und Sicherheitsforschung im digitalen Zeitalter an der Ruhr-Universität Bochum, Dr. Pablo Jost, Kommunikationswissenschaftler an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der JGU sowie Dr. Benjamin Lück, LL.M., Rechtsanwalt und Projektkoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, was digitale Gewalt ist und wie mit dem umgegangen werden sollte.

Bäcker leitete das Thema digitale Gewalt ein, indem er es anhand von drei Fragen eingrenzte. Zum einen erörterte er, ob es im digitalen Zeitalter neue Grenzen des Sagbaren gebe, wobei er unter anderem auf Verschärfungen im Äußerungsstrafrecht und Community-Standards großer Plattformen einging. Danach sprach er darüber, wie die Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich wirksam erfolgen kann und wies dabei insbesondere auf Vollzugsdefizite hin. Zuletzt stellte Bäcker dann die Frage in den Raum, wer über Grenzen des Sagbaren und Regeln für eine wirksame Rechtsdurchsetzung entscheidet bzw. entscheiden können sollte. Mit diesen einleitenden Gedanken eröffnete er die Diskussionsrunde und fragte Chebli, was sie für den richtigen Umgang mit dem Thema halte.

Chebli ging zunächst auf die Rolle sozialer Medien insgesamt ein, die zwar Risiken bergen würden, aber auch Chancen böten. Gerade weil die Welt immer digitaler werde, sei dort stattfindende Äußerungsgewalt ein Demokratieproblem; immer mehr Menschen zögen sich aus digitalen Räumen zurück, um Äußerungsgewalt zu entgehen. Hauptprobleme beim Umgang mit digitaler Gewalt verortete sie aus eigener Erfahrung einerseits bei der fehlenden Rechtsdurchsetzung, andererseits aber auch bei Dynamiken im Netz, die dafür sorgten, dass sich gegen bestimmte Personen ein Klima des Hasses bilde und immer wieder entlade. In diesem Zusammenhang forderte sie auch mehr digitale Zivilcourage.

Jost ging daraufhin der Frage nach, ob digitale Gewalt überhaupt ein neues Phänomen sei. Neu sei vor allem, dass nun jeder zu sehen bekomme, was früher eher in geschlossenen Runden, insbes. „am Stammtisch“ geäußert worden sei. Dadurch bekämen entsprechende Äußerungen heute mehr Aufmerksamkeit. Insgesamt seien, je nach Umfeld und genauer Einordnung, 7 – 20 % der Kommentare inzivil, wobei damit nicht zwingen die Grenze der Strafbarkeit erreicht sei. Jost wies zudem darauf hin, dass die Grundlage für inzivile Kommentare im Netz häufig Aussagen im politischen Vorfeld seien, die gerade auch aus demokratischen Parteien kämen.

Als Anwalt mit Blick aus der Praxis ging Lück dann darauf ein, ob die bestehenden Regelwerke unvollständig seien. Er äußerte sich auf diese Frage zurückhaltend und verwies auf große EU-Normen wie den Digital Services Act, dessen Wirksamkeit sich erst noch zeigen müsse und mit dem zudem viele Nachfolge Richtlinien verbunden seien, die ebenfalls neue Regelungen gebracht hätten. Dem nationalen Gesetzgeber verbleibe deshalb jedenfalls nicht mehr sehr viel Spielraum. Als eine verbleibende Möglichkeit brachte er Accountsperren, insbesondere gegen reichweitestarke Accounts, ins Gespräch. Zudem könne sicherlich über Verbesserungen in der Rechtsdurchsetzung diskutiert werden. Wesentlich sei aber, dass Beratungsstellen für von digitaler Gewalt Betroffene gefördert würden, damit diese ihre Rechte überhaupt kennen und in der Folge auch wahrnehmen könnten.

Auch Golla antwortete auf die Frage nach weiterem Regelungsbedarf eher zurückhaltend. Er wies darauf hin, dass nicht jedes Problem rechtlich gelöst werden könne. Zudem sei immer die Gefahr im Auge zu behalten, dass das Recht zu weit gehe und so Freiräume im Internet gefährde. Gerade in kleinen, subkulturellen Foren sei es überdies schwierig mit dem Argument der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ einzugreifen. Im Strafrecht gebe es dennoch Verhaltensweisen, bei denen sich die Normierung eigenständiger Delikte lohnen würde. Als Beispiel hierfür nannte er „Rachepornografie“. Auch wenn er die Bedenken hinsichtlich der Rechtsdurchsetzung teile, habe er bislang keine überzeugende Lösung gesehen, die wirklich funktioniert, ohne wichtige Freiräume im Internet zu zerstören.

Nach diesen Beiträgen eröffnete Bäcker die Diskussion für Fragen und Anmerkungen aus dem Publikum. Die erste Wortmeldung aus dem Publikum warf die Frage danach auf, warum die Rechtsdurchsetzung so schwierig sei. Chebli antwortete darauf, dass es oft sehr schwierig sei, Täter zu ermitteln. Zudem sei die gerichtliche Entscheidungspraxis oft sehr unterschiedlich. Lück ergänzte, dass nach bisheriger Praxis IP-Adressen entscheidend für die Rechtsdurchsetzung seien, die aber oft schon gelöscht wären und ohnehin keinen sicheren Rückschluss auf die Identität zuließen. Er empfahl zudem, wenn möglich neben dem strafrechtliche auch den zivilrechtlichen Weg zu gehen, weil dieser zum einen schneller und zum anderen wegen anderer Beweislasten als im strafrechtlichen Verfahren auch erfolgsversprechender. Chebli wies in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass solche Prozesse Ressourcen bedürften, die nicht allen zur Verfügung ständen.

Herr Prof. Dr. Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts, wies aus dem Publikum darauf hin, dass die Förderung von zivilgesellschaftlichen Akteuren, die Klagen unterstützen, auch eine Kehrseite habe. So verschmelze zivilgesellschaftliches Engagement mit staatlicher Zuständigkeit, was die Neutralität des Staats in Frage stelle, gerade wenn nur bestimmte Akteure gefördert würden. Lück spann diesen Gedanken weiter und erklärte, dass die Plattformen durch Durchleitungspflichten bei bestimmten Verstößen ebenfalls in diese Symbiose einbezogen seien. Er erklärte allerdings, dass es bei seiner Forderung nach einer Förderung zivilgesellschaftlicher Akteure erstmal um die Förderung von Beratung gehe, die von der Rechtsdurchsetzung zu unterscheiden sei. Die Kenntnis von bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten wäre fundamental und sollte daher auch gefördert werden. Golla wies darauf hin, dass gerade diese Symbiose das System auch reifen lassen könne. Chebli fügte hinzu, dass die Zivilgesellschaft in dem Bereich eine wichtige Rolle einnehme, die durch Förderung bestehenden Risiken bekannt seien, aber hingenommen werden müssten. Dies sei einer rein privaten Finanzierung vergleichbarer Initiativen vorzuziehen. Daher sei das geplante Gesetz zur Demokratieförderung so wichtig.

Im weiteren Verlauf diskutierte das Podium, inspiriert durch anregende Wortbeiträge aus dem Publikum, viele weitere Frage. Dabei ging es unter anderem um die Folgen eines BGH-Urteils über die staatliche Zuständigkeit für Klagen gegen Plattformen, den enthemmenden Faktor von Anonymität im Netz oder die Nachteile einer Klarnamenspflicht. Zudem wurde am Beispiel des Wettbewerbsrechts erörtert, dass viele Gesetze Rechtsnormen enthielten, mit denen vielleicht auch digitale Gewalt bekämpft werden könne.

Im Anschluss an die spannende und vielfältige Diskussion schloss Dr. Simone Schelberg, Co-Direktorin des Mainzer Medieninstituts, die Veranstaltung mit Dank an alle Beteiligten und der Einladung, die Gespräche beim anschließenden Umtrunk fortzusetzen. 

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Digitale und analoge Welt verschmelzen zunehmend miteinander. Dadurch wird das, was im Netz passiert, immer wichtiger. Dies gilt einerseits für den dort stattfindenden Austausch, andererseits aber auch für digitale Gewalt. Digitale Gewalt ist ein vielfältiges Phänomen, das bspw. durch Stalking, Identitätsdiebstahl, vor allem aber auch durch Äußerungsgewalt zum Ausdruck kommt. Der richtige Umgang damit stellt eine große Herausforderung dar. Dabei geht es um das technisch Machbare, daneben aber auch um eine Abwägung zwischen Datenschutz und Anonymität im Netz einerseits und effektiven Maßnahmen gegen digitale Gewalt andererseits. Solche Maßnahmen sind nicht zuletzt deshalb wichtig, weil digitale Gewalt insbesondere strukturelle Diskriminierung multipliziert. Gesetzgeberische Initiativen, die sich mit digitaler Gewalt befassen, sind zahlreich, ihre Rezeption in der Gesellschaft ist hoch. Gezeigt haben dies unter anderem das mittlerweile überholte NetzDG, der Digital Services Act oder das nun geplante Gesetz gegen digitale Gewalt.

Angesichts der drängenden Fragen und der anstehenden Gesetzesinitiative wollen wir einen generellen Blick auf digitale Gewalt und den rechtlichen und gesellschaftlichen Umgang mit ihr werfen.

Einladung

Termin:
Donnerstag, 16. Mai 2024 um 18:00 Uhr

Ort der Veranstaltung:
Alte Mensa (Atrium maximum) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Johann-Joachim-Becher-Weg 5, 55128 Mainz

Eine Anmeldung ist erforderlich:
Bitte melden Sie sich bis zum 10. Mai 2024 an über: anmeldung@mainzer-medieninstitut.de

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begrüssung

Prof. Dr. Matthias Cornils / Dr. Simone Schelberg
Direktoren des Mainzer Medieninstituts

diskussion

Sawsan Chebli
ehemalige Staatssekretärin und Autorin

Jun.-Prof. Dr. Sebastian Golla
Juniorprofessur für Kriminologie, Strafrecht und Sicherheitsforschung im digitalen Zeitalter, Ruhr-Universität Bochum

Dr. Pablo Jost
Kommunikationswissenschaftler, Ludwig-Maximilians-Universität München / Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU)

Dr. Benjamin Lück, LL.M.
Rechtsanwalt und Projektkoordinator, Gesellschaft für Freiheitsrechte

Moderation

Prof. Dr. Matthias Bäcker
Stiftungsprofessur für Öffentliches Recht und Informationsrecht, insbesondere Datenschutzrecht, JGU