„Recht auf Vergessenwerden“: BGH legt EuGH Fragen zur Vorentscheidung vor

Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Juli 2020 zum „Recht auf Vergessenwerden“ (VI ZR 476/18)

Der BGH hat das Verfahren VI ZR 476/18 zum „Recht auf Vergessenwerden“ ausgesetzt und dem EuGH zwei Fragen zur Vorentscheidung vorgelegt.

Zum einen sollen die Luxemburger Richter klären, ob bei der Abwägung im Rahmen von Art. 17 Abs. 3 a DSGVO auch berücksichtigt werden müsse, ob der Betroffene in zumutbarer Weise – zum Beispiel durch eine einstweilige Verfügung – Rechtsschutz gegen den Inhalteanbieter erlangen und damit die Frage der Wahrheit des vom Suchmaschinenverantwortlichen nachgewiesenen Inhalts einer zumindest vorläufigen Klärung hätte zuführen können.

Daneben legte der BGH dem EuGH die Frage zur Vorentscheidung vor, ob bei der Abwägung im Hinblick auf angezeigte Vorschaubilder („thumbnails“) auch zu berücksichtigen sei, in welchem Kontext die ursprüngliche Veröffentlichung gestanden habe. 

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte ein Paar, das für verschiedene Gesellschaften Finanzdienstleistungen anbot. Auf der Website eines US-amerikanischen Unternehmens waren im Jahr 2015 mehrere Artikel erschienen, die sich kritisch mit dem Anlagemodell einzelner dieser Gesellschaften auseinandersetzten. Einer dieser Artikel war mit Fotos der Kläger versehen. Die Kläger begehrten von der Internetsuchmaschine „Google“ die Unterlassung, die Artikel bei der Suche nach ihren Namen und den Namen verschiedener Gesellschaften in der Ergebnisliste aufzulisten und die Fotos von ihnen als „thumbnails“ anzuzeigen. Der Suchmaschinenbetreiber hatte erklärt, die Wahrheit der in den verlinkten Inhalten aufgestellten Behauptungen nicht beurteilen zu können. Das Landgericht Köln hat die Klage abgewiesen. Die Berufung zum Oberlandesgericht Köln blieb ebenfalls ohne Erfolg.

 

Quelle:

Pressemitteilung Nr. 095/2020 des Bundesgerichtshofs vom 27. Juli 2020 abrufbar unter:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020095.html?nn=10690868