Prof. Cornils zur Gremienaufsicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Vortrag für den SWR-Rundfunkrat

Am 1. Juli 2022 hat Prof. Dr. Matthias Cornils in der öffentlichen Sitzung des SWR-Rundfunkrats im Rahmen der aktuellen Debatte einen Vortrag zum Thema "Der Medienänderungsstaatsvertrag und die damit verbundene Funktionserweiterung der Gremienaufsicht" gehalten.

Der Fokus seines Vortrags lag auf der Frage, ob, und wenn ja inwiefern, die Aufsichtsgremien an der Angebotsgestaltung und -verantwortung der Anstalt teilnehmen. Dazu erklärte er zunächst, dass es in der Rechtsprechung des BVerfG nur wenig Anhaltspunkte zur Konkretisierung der Aufgaben des Rundfunkrats und insbesondere zum Verhältnis zur Intendanz gebe - anders als zur Zusammensetzung der Gremien. Sodann ging er auf die Legitimationsgründe der Gremienaufsicht ein und hob die binnenpluralistische Heterogenität der Gremien hervor. Diese sei besonders geeignet, um die Vielfaltssicherung zu gewährleisten. Nicht zwingend vorausgesetzt und daher begrenzt sei hingegen die fachliche Expertise der Gremienmitglieder hinsichtlich Recht, Ökonomie, Kommunikationswissenschaft oder Journalistik.

Zu den Aufgaben der Gremien erläuterte er, dass diese vor allem reaktiver Natur (Überwachung, Beratung) seien und es in der Regel keine initiative Beschlussfassung gebe. Diese Rollenbeschränkung und der zurückhaltende Einfluss auf die journalistisch-redaktionelle Gestaltung entspreche der Rechtsprechung des BVerfG. Jedoch werde diese Aufgabenzuteilung mit dem 3. MÄndStV verändert: Insbesondere die Richtlinienkompetenz der Gremien werde deutlich erweitert, indem Richtlinien zu Qualitätsstandards und deren Überprüfung aufgestellt werden sollen.

Im Ergebnis stellte Prof. Cornils fest, dass die durch den 3. MÄndStV geplante qualitative Stärkung der Gremienkompetenzen verfassungsrechtlich problematisch sei und die Aufgabenänderung mit einer anderen und besseren Ausstattung der Gremien einhergehen müsse.

Die Folien zu diesem Vortrag können Sie hier abrufen.