Prof. Cornils zum 3. MÄStV – Stellungnahme im rheinland-pfälzischen Landtag

Im Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien des Landtags Rheinland-Pfalz hat Prof. Dr. Matthias Cornils als Sachverständiger an der Anhörung vom 24.05.2023 zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landesgesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag (Drs. 18/5524) teilgenommen.

In seiner Stellungnahme kommt Prof. Cornils zu dem Schluss, dass der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag wichtige Regelungsaspekte und Streitthemen, wie das Medienkonzentrationsrecht, eine Finanzierungsreform oder die Anpassung des institutionellen Designs der Gremienaufsicht, ausklammere. Insgesamt werde nicht klar, auf welches erkannte Problem und welchen sich daraus ergebenden Regelungsbedarf die Änderung reagieren wolle.

Zwar dürften sich die beschlossenen Neuregelungen des Änderungsstaatsvertrags nach Einschätzung von Prof. Cornils insagesamt im Rahmen der Vorgaben höherrangigen Rechts halten. Jedoch könne man gegen einige Bestimmungen durchaus Einwände erheben, denen durch eine rechtskonforme Interpretation Rechnung zu tragen sei. Die Art und Weise der „Fokussierung“ des Auftrags bliebe kompromisshaft. Maßstäbe und Kriterien, aus denen sich tatsächlich Orientierung für eine Neu- und Andersgestaltung der Programme und Angebote herleiten ließe, liefere der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag nicht.

Insgesamt hält Cornils es für angezeigt, die „Temperatur der Reformdiskussion herunterzuregeln“. Naheliegende Defizite – etwa im Bereich der Governance-Regeln und ihrer Überwachung – sollten identifiziert und behoben werden. Gleichzeitig sollte man aber auch erwägen, ob die Anstalten ihre Aufgabe nicht „alles in allem recht gut erfüllen“ und sie nicht immer wieder aufs Neue mit Reformforderungen überziehen.

Die Stellungnahme von Prof. Dr. Matthias Cornils finden Sie hier.