OVG NRW: Auskunftsanspruch zu Hubschrauberfoto des Sohnes der Verteidigungsministerin

Das Bundesverteidigungsministerium muss der Presse Auskunft über Details zur Entstehung und Veröffentlichung eines Fotos erteilen, auf dem der Sohn von Ministerin Christine Lambrecht in einem Bundeswehr-Hubschrauber zu sehen ist.

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. November 2022 – 15 B 1029/22

Das streitgegenständliche Foto entstand in dem Hubschrauber, der Verteidigungsministerin Lambrecht und ihren Sohn am 13. April 2022 von Berlin nach Ladelund beförderte. Zunächst besuchte die Ministerin ein Bataillon in Stadum und reiste danach gemeinsam mit ihrem Sohn für einen Osterurlaub in einem Auto zur nahegelegenen Insel Sylt. Lambrechts Sohn veröffentlichte das Hubschrauber-Foto auf seinem Social Media-Profil, das damals öffentlich einsehbar war.

Das Landgericht (LG) Köln hatte dem Eilantrag eines Journalisten ganz überwiegend stattgegeben, soweit er vom Bundesverteidigungsministerium Auskunft darüber verlangte, welche Kenntnisse Ministerin Lambrecht über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung habe. Insbesondere wollte der Pressevertreter wissen, ob Christine Lambrecht das Foto selbst angefertigt habe.

Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Bundesverteidigungsministeriums blieb erfolglos. Das Ministerium hatte geltend gemacht, dass die gestellten Fragen allein die Ministerin als Privatperson beträfen und teilweise auf eine dem Familiengrundrecht aus Art. 6 GG unterfallende, besonders geschützte Kommunikation zielten. Ein Bedürfnis für eine stattgebende Entscheidung gerade im Eilrechtsschutz sei nicht erkennbar.

Dieser Argumentation ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen nicht gefolgt. Die gestellten Fragen zur Entstehung des Fotos und zu dessen Veröffentlichung beträfen jedenfalls auch die dienstliche Sphäre der Verteidigungsministerin, so der 15. Senat. Das Foto stehe in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zum dienstlichen Hubschrauberflug. Ein inhaltlicher Zusammenhang sei insofern gegeben, als das Foto neben dem Sohn der Ministerin auch den Diensthubschrauber zeige. Ebenfalls nicht zu beanstanden sei die vom VG vorgenommene Abwägung zwischen Pressegrundrecht und berechtigten Interessen auf Seiten der Ministerin. Hier überwiege das Auskunftsinteresse, weil das Foto einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit der Ministerin habe, nicht in einem besonders geschützten privaten Rahmen entstanden sei und Lambrecht selbst durch die Mitnahme ihres Sohnes auf einer Dienstreise private Belange mit der Wahrnehmung von Amtsgeschäften verwoben habe. Laut OVG war aufgrund des starken Gegenwartsbezugs der Fragen auch eine Eilbedürftigkeit gegeben.

Quellen

OVG Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 16. November 2022, „Verteidigungsministerium muss Fragen zum Hubschrauber-Foto des Sohnes der Ministerin beantworten“, abrufbar unter:
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/57_161122/index.php

Beck aktuell, Anspruch auf Auskunft über Hubschrauber-Foto von Lambrechts Sohn bestätigt, Meldung vom 16. November 2022, abrufbar unter:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ovg-bestaetigt-auskunftsanspruch-zu-hubschrauber-foto-von-lambrechts-sohn