OVG Berlin-Brandenburg: Keine Auskunft zu Lobbyaktivitäten von Altkanzler Schröder

Die Internetplattform „FragDenStaat“ ist mit ihrem Auskunftsersuchen zu möglichen Lobbyaktivitäten gegen Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder gescheitert. Da das Altkanzlerbüro derzeit nicht besetzt sei, gehe der bestehende Anspruch ins Leere.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. Februar 2023 – 6 S 68/22

Bei der Internetplattform „FragDenStaat“ handelt es sich um ein Projekt in Trägerschaft der Open Knowledge Foundation Deutschland, das nach eigenen Angaben zur „Förderung der Informationsfreiheit“ beitragen will. Dahinter steht die Idee, auf Basis verschiedener Informationsfreiheitsgesetze Anfragen an Behörden zu stellen und damit Nutzern die Wahrung ihres Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen zu erleichtern.

Vor dem Hintergrund der Kritik an Altkanzler Gerhard Schröder aufgrund seines Engagements für russische Energiekonzerne und seine Nähe zu Präsident Wladimir Putin, hatte „Frag den Staat“ Auskunft darüber verlangt, welche Termine sein Büro von 2019 bis 2022 vereinbart hat, ob die Themen bekannt waren und welche gegebenenfalls im Zusammenhang mit Energiepolitik, Gazprom, Nord Stream 2 und Rosneft gestanden hätten. Schröders Büro hatte sich – als es noch besetzt war – geweigert, die Fragen zu beantworten. Im Mai 2022 hatte der Bundestag dem Ex-Kanzler die Finanzmittel für sein Büro und die dazugehörigen Mitarbeiterstellen wegen seiner Russland-Verbindungen gestrichen.

Im Juni 2022 sprach das Verwaltungsgericht (VG) Berlin der Plattform einen Auskunftsanspruch generell ab. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass es sich bei „FragDenStaat“ nicht um ein gedrucktes Presseerzeugnis handele. Auch sei Chefredakteur Arne Semsrott – trotz Journalistenausweis – keine Pressevertreter, so die Pressekammer des VG. Der Trägerverein ließ die Inhalte aus der Plattform daraufhin in Form einer Zeitung drucken.

Anders entschied im Februar das zuständige Oberverwaltungsgericht (OVG): Aufgrund der veränderten Sachlage hätten die Antragsteller einen Anspruch auf Auskunft. Allerdings hätte die Plattform die Informationen nicht beim Bundeskanzleramt einklagen sollen, sondern beim Büro des ehemaligen Bundeskanzlers. Da dieses Büro aufgrund des Bundestagsbeschlusses ruhend gestellt ist, ist es für eine Geltendmachung jetzt aber zu spät. Nach Angaben der Antragsgegnerseite stünde dort kein Personal mehr zu Verfügung und der Betrieb des Büros sei eingestellt worden.

Quellen

Beck aktuell, Keine Auskunft zu Lobbyaktivitäten von Ex-Bundeskanzler Schröder, Meldung vom 10. März 2023, abrufbar unter:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ovg-berlin-brandenburg-keine-auskunft-zu-lobbyaktivitaeten-von-ex-bundeskanzler-schroeder

Legal Tribune Online, Keine Auskunft zu Schröders Lobby-Aktivitäten, Meldung vom 10. März 2023, abrufbar unter:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/6s6822-ovg-berlin-brandenburg-schroeder-altkanzler-lobby-russland/