OLG Köln: Recht am eigenen Bild für Polizeibeamte
OLG Köln: Recht am eigenen Bild für Polizeibeamte
Das OLG Köln hat entschieden, dass Polizeibeamte bei der Veröffentlichung von Aufnahmen von Routine-Einsätzen unkenntlich gemacht werden müssen.
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 08. Oktober 2021 – 1 RVs 175/21
Polizeibeamte haben ein Recht am eigenen Bild, so das OLG Köln im Rahmen eines Verfahrens gegen einen Youtuber. Die Veröffentlichung von Aufnahmen sei nur erlaubt, soweit die Personen unkenntlich gemacht werden. Insoweit stehe das Recht auf Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit hinter dem Recht der abgebildeten Person zurück. Eine andere Einschätzung gelte jedoch für zeitgeschichtlich relevante Geschehnisse oder Bilder, beispielsweise wenn damit Polizeigewalt dokumentiert wird. Somit bestätigt das Gericht die Entscheidung der Vorinstanz.
Hintergrund des Verfahrens sind Anzeigen mehrerer Polizeibeamter gegen einen Youtuber, der seit mehreren Jahren Videos von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätzen auf seinem Kanal verbreitet.
Quelle
OLG Köln, Beschluss vom 8.10.2021, 1 RVs 175/21 – juris.
Beck-aktuell, Polizeibeamte haben Recht am eigenen Bild, Meldung vom 21.10.2021, abrufbar unter: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-koeln-polizeibeamte-haben-recht-am-eigenen-bild