OLG Koblenz: Anwalts-Blog ist kein „journalistisch-redaktionelles Angebot“

Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Prozesskostenhilfeverfahren entschieden, dass ein gegen den Betreiber eines Anwalts-Blogs gerichteter Gegendarstellungsanspruch nach § 20 Abs. 1 S. 1 MStV nicht besteht, weil kein journalistisch-redaktionelles Angebot vorliegt.

OLG Koblenz, Beschluss vom 12. April 2021 – Az. 4 W 108/21

In dem Verfahren ging es um den Artikel eines Anwalts auf seiner Homepage, der diverse Rechtsverletzungen des Antragstellers auf dessen YouTube-Kanal thematisierte. Bei den in dem Artikel beanstandeten Rechtsverletzungen handelte es sich unter anderem um Verletzungen fremder Marken und Inhalte, bei denen sich der Antragsteller gemäß den Ausführungen des Antragsgegners als gewinnorientierter Wettbewerber nicht auf journalistische Freiheitsrechte berufen könne.

Das OLG Koblenz hatte sich daraufhin mit der Frage auseinanderzusetzen, ob es sich bei dem Blog des Anwalts um ein „journalistisch-redaktionelles Angebot“ im Sinne von § 20 Abs. 1 S. 1 des Medienstaatsvertrages handle und daher einen Gegendarstellungsanspruch des Antragstellers begründe.

Das OLG stellte zunächst fest, dass im Medienstaatsvertrag nicht definiert sei, welche Angebote als „journalistisch-redaktionell“ anzusehen seien. Eine abschließende Klärung dieser Frage sei bislang ausgeblieben. Jedenfalls setze eine – zur redaktionellen Gestaltung kumulativ erforderliche -journalistische Gestaltung voraus, dass die Auswahl und Strukturierung gewissen Kriterien genügt. Hierzu gehöre etwa eine erkennbare publizistische Zielsetzung des Angebots, an der es hier fehle. Die Informationen müssten zur Annahme einer solchen Zielsetzung für die Nutzer:innen erkennbar nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz und mit dem Ziel des Anbieters, zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, ausgewählt werden. Es bedürfe mithin der Absicht einer Berichterstattung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG. Das OLG verwies darauf, dass kommerzielle Kommunikation grundsätzlich nicht als journalistisch-redaktionelles Angebot angesehen werde, da sie gerade nicht an Kriterien gesellschaftlicher Relevanz ausgerichtet sei, sondern an wirtschaftlichen Interessen. Der aus der Gestaltung der Homepage ersichtliche Zweck des Anbieters sei es, potenziellen Kunden die Kompetenz der Kanzlei auf ihrem Fachgebiet vorzuführen, die ausführliche Betreuung eines Falls passend zum Tätigkeitsfeld der Kanzlei zu demonstrieren und sie zur Kontaktaufnahme zu bewegen. Es handele sich daher um Mandantenwerbung. Für die Einordnung als „journalistisch-redaktionell“ sei zudem nicht relevant, ob die Inhalte rechtlich und tatsächlich zutreffen und, dass die Gestaltung dazu diene, die Aufmerksamkeit und das Interesse der Leser:innen zu fördern.

Quellen:

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.04.2021 – Az. 4 W 108/21, abrufbar unter: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=JURE210008055&doc.part=L

Beck-aktuell, Kein Recht auf Gegendarstellung bei Artikeln aus Anwalts-Blogs, Meldung vom 14.06.2021, abrufbar unter: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-koblenz-anwalts-blog-kein-journalistisch-redaktionelles-angebot