OLG Frankfurt (Main): eBay unterfällt nicht unmittelbar der Buchpreisbindung

Eine einmalige Rabattaktion der Verkaufsplattform eBay, bei der Letztabnehmer beim Bücherkauf nur 90 Prozent des Kaufpreises zahlen mussten, verstieß nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14. März 2023 – 11 U 20/22

Im Dezember 2019 hatte die Online-Plattform eBay ihren Kunden für einige Stunden einen Adventsrabatt von zehn Prozent angeboten, der auf Produkte wie Spielzeug, Uhren und DVDs sowie beim Bücherkauf gewährt wurde. Die Rabattaktion funktionierte so, dass die Käufer einen Kaufvertrag mit den Buchhändlern über den vollen Preis schlossen. Bei Verwendung eines Gutscheincodes mussten sie aber nur 90 Prozent des Kaufpreises zahlen. Den Rest zahlte eBay an die Verkäufer.

Gegen dieses Vorgehen nahm der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der für die Sicherung der Buchpreisbindung eintritt, eBay auf Unterlassung wegen entsprechenden Verstoßes in Anspruch. Das Landgericht (LG) Wiesbaden wies die Klage ab.

Nun hat auch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die Berufung zurückgewiesen und einen Unterlassungsanspruch gegen die Verkaufsplattform verneint. Das OLG betonte, dass eBay nicht unmittelbar den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) unterfalle, da die Plattform nicht selbst gewerbsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkaufe. Die Kaufverträge würden direkt zwischen den auf eBay präsenten Buchhändlern und den Käufern geschlossen. Da die Buchhändler selbst nicht gegen das BuchPrG verstießen, komme auch keine mittelbare Täterschaft der Beklagten in Betracht. Die Argumentation des Börsenvereins, nach der die von den Buchhändlern an eBay zu zahlenden Provisionen in einem preisbindungsrechtlichen Zusammenhang mit dem Rabatt stünden, überzeugten die Frankfurter Richter indes nicht. Denn, so das OLG, die Provision fiele grundsätzlich an und diene dem Ausgleich allgemeiner Vermittlungsleistungen. Die Buchhändler seien nicht in die Rabattaktion eingebunden gewesen.

Die Rabattierung führe auch weder zur Umgehung des BuchPrG noch sei eine entsprechende Anwendung der Vorschriften geboten. Soweit durch die Aktion nur einmalig und für wenige Stunden in den Preiswettbewerb eingegriffen worden sei, sei außerdem nicht von einer ernsthaften Bedrohung der durch das Gesetz geschützten Vielfalt an Buchhändlern durch kleine und mittlere Anbieter auszugehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

Quellen

OLG Frankfurt (Main), Kein Verstoß gegen Buchpreisbindung durch Rabattaktion von eBay u.a. auf Bücher, Pressemitteilung Nr. 15/2023 vom 14. März 2023, abrufbar unter:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/kein-verstoss-gegen-buchpreisbindung-durch-rabattaktion-von-ebay-ua-auf-buecher

Beck aktuell, eBay-Adventsrabatt auf Bücher war rechtmäßig, Meldung vom 14. März 2023, abrufbar unter:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-frankfurt-am-main-ebay-adventsrabatt-auf-buecher-war-rechtmaessig