OLG FFM: Ärzteportal darf Profil bei Verdacht auf manipulierte Bewertungen kennzeichnen

Das OLG Frankfurt/Main hat entschieden, dass ein Arztprofil mit einem Warnhinweis versehen werden darf, wenn es einen begründeten Verdacht für manipulierte Bewertungen gibt.

OLG Frankfurt/Mainz, Beschluss vom 19.11.2020 – Az. 16 W 37/20

Die Frankfurter Richter gehen davon aus, dass es bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen rechtmäßig ist, ein Arztprofil mit einem Warnhinweis zu versehen, der Nutzer darüber informiert, dass es Hinweise auf „gefälschte positive Bewertungen“ gibt. Zur Bewertung der Rechtmäßigkeit könne auf die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung zurückgegriffen werden.

Im vorliegenden Fall hat ein Zahnarzt gegen ein Arztsuche- und -bewertungsportal im Eilverfahren Rechtsschutz gegen die Kennzeichnung des Profils mit einem Warnhinweis begehrt. Der Antragsteller geht davon aus, dass er „als Lügner und Betrüger“ dargestellt werde. Dem widerspricht das Gericht, da der Hinweis des Portals so formuliert sei, dass klar wird, dass „es sich um einen bloßen Verdacht handele und der Antragsteller die Vorwürfe bestreite.“ Die Antragsgegnerin könne sich darauf berufen, dass es begründete Hinweise auf gefälschte Bewertungen gebe und der Antragsteller nicht an der Aufklärung dieses Verdachts mitgewirkt habe. Da der Hinweis keine Vorverurteilung enthalte und im vorliegenden Fall ein öffentliches Interesse an dem Warnhinweis anzunehmen sei, sei das Vorgehen der Antragsgegnerin rechtmäßig.

Dem Beschluss des OLG ist eine Entscheidung des LG Frankfurt/Main vom 09.06.2020 (Az. 2-03 P 167/20) vorausgegangen, das ebenso gegen den Antragsteller entschieden hat. Die Entscheidung des OLG ist nicht anfechtbar.

Quelle

Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main zur Rechtssache Az. 16 W 37/20 vom 19.11.2020, abrufbar unter:  https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/%C3%A4rzteportal