OLG Braunschweig: Hakenkreuz in Facebook-Post strafbar

Die Verwendung eines Hakenkreuzes in einem Facebook-Post ohne optische Distanzierung ist nach § 86a StGB strafbar. Das gilt nach dem OLG Braunschweig auch dann, wenn eine Identifikation mit der NS-Ideologie nicht aus dem Post erkennbar ist.

OLG Braunschweig, Urteil vom 5. Oktober 2022 – 1 Ss 34/22

Die Angeklagte postete auf ihrem privaten Facebook-Account ein Muster eines „EU-Gesundheitspasses“, der ein negatives SARS-CoV-2 Laborergebnis auswies, sowie die Abbildung eines Gesundheitspasses aus der NS-Zeit versehen mit einem Hakenkreuz und dem Textzusatz „Die Geschichte wiederholt sich. Das Drehbuch wird immer billiger“.

Zunächst sprachen sowohl das Amtsgericht (AG) Osterode am Harz als auch das Landgericht (LG) Göttingen die Angeklagte vom Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) frei. AG und LG hatten ihre Entscheidungen damit begründet, dass nur Handlungen strafbar seien, die im Einzelfall geeignet seien, bei objektiven Beobachtern den Eindruck einer Identifikation des Handelnden mit den Zielen der verbotenen Organisation, deren Kennzeichen er verwende, zu erwecken. Im Beitrag der Angeklagten stehe jedoch die Kritik an der Gesundheitspolitik im Vordergrund. Dass diese sich in irgendeiner Weise mit der nationalsozialistischen Ideologie solidarisch erkläre, sei nicht erkennbar.

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hob den Freispruch auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LG zurück. Zwar habe das Landgericht das auf dem im Post abgebildeten Gesundheitspass aufgedruckte Hakenkreuz zutreffend als verbotenes Kennzeichen bewertet. Die einschränkende Auslegung des Tatbestandsmerkmals „Verwenden“ in § 86a StGB entspreche jedoch in diesem Fall nicht der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung. Im vorliegenden Fall stehe einer Straflosigkeit insbesondere das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Ziel der Strafnorm entgegen, das Kennzeichen aus dem politischen Leben zu verbannen und zu tabuisieren.

Die Verwendung eines solchen Kennzeichens ist nur dann als straflos zu bewerten, wenn es offensichtlich zum Zweck der Kritik an der Vereinigung oder der dahinterstehenden Ideologie dargestellt werde. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe nur in denjenigen Fällen Straflosigkeit angenommen, in denen ein durchgestrichenes oder zerstörtes Kennzeichen genutzt worden sei, um gerade eine Distanzierung zu der mit dem Kennzeichen in Verbindung stehenden Organisation oder Ideologie zum Ausdruck zu bringen. Eine solche optische Distanzierung sei der tatgegenständlichen Abbildung des Hakenkreuzes nicht zu entnehmen. Bei einem Facebook-Post handele es sich grundsätzlich auch nicht um eine lediglich flüchtige Verwendung des Kennzeichens, da die Gefahr des Weiterverbreitens bestehe.

Quellen

OLG Braunschweig, Urteil vom 05. Oktober 2022 – 1 Ss 34/22, abrufbar unter:
https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE220035367&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Beck aktuell, Verwendung eines Hakenkreuzes in Facebook-Post strafbar, Meldung vom 18. Oktober 2022, abrufbar unter:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-braunschweig-verwendung-eines-hakenkreuzes-in-facebook-post-strafbar

LTO, Steinmeier muss keine Auskunft zu Begnadigungen geben, Meldung vom 17. Oktober 2022, abrufbar unter:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-braunschweig-freispruch-hakenkreuz-facebook-post-strafbar/