OLG Bamberg: Schmerzensgeld wegen Bezeichnung als „rechte Laus“
OLG Bamberg: Schmerzensgeld wegen Bezeichnung als „rechte Laus“
Der CSU-Politiker Erwin Dotzel bezeichnete in einer WhatsApp-Gruppe einen Partei-Kollegen als „rechte Laus“. Dafür wurde er zwar nicht wegen Beleidigung verurteilt, muss aber Geld zahlen.
Auf die Bezeichnung als „rechte Laus” hin stellte der Betroffene Strafantrag wegen Beleidigung nach § 185 StGB und erhob zudem Klage wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts nach § 823 I BGB i.V.m. Art. 2 I, 1 I GG. Er begehrte ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.750 EUR.
Das Landgericht (LG) Aschaffenburg verurteilte Dotzel schließlich zur Zahlung eines Schmerzengelds in Höhe von 750 EUR. Die Bezeichnung als „rechte Laus“ stelle einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Ein sachlicher Grund habe nicht bestanden, sodass die Bezeichnung auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Der Betroffene legte gegen das Urteil Berufung ein, welche das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Bamberg indes durch Beschluss zurückwies.
Hinsichtlich des Strafverfahrens wurde Dotzel vom Amtsgericht Obernburg am Main freigesprochen, da nicht nachweisbar sei, dass Dotzel die Nachricht am späten Abend vorsätzlich in die WhatsApp-Gruppe mit etwa 20 Teilnehmern gestellt habe. Da das Gericht nicht ausschließen konnte, dass die Nachricht tatsächlich für den Schwiegersohn des Angeklagten gedacht war und damit der Privatsphäre Dotzels unterfiele, wirkten diese Sachverhaltszweifel zugunsten des Angeklagten und begründeten seinen Freispruch. Die Berufung der Staatsanwaltschaft blieb ohne Erfolg.
Diese nur im ersten Moment widersprüchlichen Entscheidungen resultieren aus der unterschiedlichen Beweislastverteilung im Straf- und Zivilverfahren und insoweit insbesondere aus der Anwendung des im Strafrecht geltenden Grundsatzes in dubio pro reo.
Quelle
Legal Tribune Online, 750 Euro Entschädigung für Bezeichnung als “rechte Laus”, Meldung vom 21. Februar 2023, abrufbar unter:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/erwin-dotzel-csu-rechte-laus-beleidigung-strafverfahren-zivilrecht-schmerzensgeld-allgemeines-persoenlichkeitsrecht/
Süddeutsche Zeitung, Bezirkstagspräsident muss einem Parteikollegen Schmerzensgeld zahlen, Meldung vom 21. Februar 2023, abrufbar unter:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/aschaffenburg-prozess-erwin-dotzel-schmerzensgeld-rechte-laus-1.5755626
Christian Solmecke, CSU-Politiker bezeichnet Parteikollegen als “rechte Laus”, Beitrag vom 22. Februar 2023, abrufbar unter:
https://www.wbs.legal/medienrecht/csu-politiker-bezeichnet-parteikollegen-als-rechte-laus-750-euro-schmerzensgeld-64139/